- Präambel -

 

Der Deutsche Sozialpreis wird im Jahr 2010 einmalig um einen Sonderpreis aus Anlass des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ergänzt. Dieser Sonderpreis wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestiftet und richtet sich an den journalistischen Nachwuchs. Entsprechend gilt eine Altersbegrenzung für die Teilnahme am Wettbewerb bis 30 Jahre. Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Arbeiten, die sich mit dem Thema Armut und Ausgrenzung in Deutschland auseinandersetzen. Ein besonderer Akzent soll dabei auf Berichte und Reportagen gelegt werden, die Wege aus Armutsrisiken und sozialer Ausgrenzung aufzeigen.

 

 

Artikel 1 – Auslobung und Dotation

 

Der Sonderpreis ist mit insgesamt 5 000 Euro dotiert und kann geteilt werden. Einreichungen sind in den Sparten Print, Hörfunk und Fernsehen möglich. Einreichen können Volontärinnen und Volontäre sowie Studierende der Journalistenschulen in Deutschland. Fortbildungseinrichtungen wie die Medienakademie von ARD und ZDF sind angesprochen, soweit dort Volontärinnen und Volontäre unterrichtet werden.

 

 

Artikel 2 – Anforderungen

 

Die eingereichten Beiträge sollen beispielhaft Wege aus Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland aufzeigen. Bei unveröffentlichten Beiträgen und Artikeln muss eine schriftliche Bescheinigung des Ausbilders/der Ausbilderin beigefügt werden, dass die Arbeit im Rahmen der Aus- bzw. Fortbildung im Kalenderjahr vor dem Einsendeschluss entstanden ist.

 

 

Ansonsten gelten die Artikel 2 – 8 der Statuten des Deutschen Sozialpreises wirkungsgleich.

 

(Stand: Dezember 2009)