
Die Optionspflicht hat komplexe Folgen und birgt Integrationshindernisse
Arbeitshilfe der Freien Wohlfahrtspflege erläutert unterschiedliche Verfahren und Bedingungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder von Ausländer/innen unter bestimmten Umständen qua Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies allerdings zunächst nur auf Zeit. Um Mehrstaatigkeit zu vermeiden, muss mit Beginn der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklärt werden, ob die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten werden soll. Alternativ kann ein Antrag auf Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten gestellt werden.
Seit dem Jahr 2000 sind ca. 50.000 junge Erwachsene davon betroffen. Die praktischen Erfahrungen in den Migrationsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege belegen: Die Optionspflicht bedeutet vielfach ein schwer überschaubares bürokratisches Verfahren. Es berührt die Identität der jungen Menschen und steht ihr oft entgegen.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege plädieren darum dafür, bikulturell geprägte Identitäten und Mehrstaatigkeit in der Einwanderungsgesellschaft als normal anzusehen. Dazu braucht es ein gesellschaftliches Klima, in dem Einbürgerung als wünschenswert betrachtet und zusehends erleichtert wird. Der Verzicht auf die Optionspflicht wäre dazu ein Beitrag.
Darüber hinaus fordern die Spitzenverbände eine bessere Information und Aufklärung der Bevölkerung und eine Vereinfachung der behördlichen Einbürgerungsverfahren. Junge Erwachsene, die der Optionspflicht unterliegen sowie Einbürgerungswillige sollten stärker als bisher über die Vorteile und Bedingungen einer Einbürgerung bzw. im Optionsfall einer Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit informiert und beraten werden.
Die vorliegende Arbeitshilfe klärt Optionspflichtige über die einzelnen Schritte und deren Folgen auf und informiert zu den Voraussetzungen, beide Staatsangehörigkeiten beizubehalten.
Individuelle Beratungen bieten die jeweiligen Migrationsdienste der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort.
Rückfragen: Johannes Brandstäter, BAGFW-Fachausschuss Migration und Integration, E-Mail: migration@diakonie.de
Lesen Sie mehr dazu in der BAGFW-Arbeitshilfe „Die Optionspflicht in der Beratungsarbeit“. Download
- Downloads
-




