Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG):
Gutachten bestätigt Positionen der Spitzenverbände und formuliert Alternativen. Gesetzgeber muss Ursachen bekämpfen
Berlin, 24. Mai 2012: Am 14.5. wurde ein Referentenentwurf zum PNG vorgelegt. Die in der BAGFW zusammenarbeitenden Spitzenverbände haben dazu eine Stellungnahme erarbeitet und gleichzeitig ein Gutachten zur Überprüfung der Positionen und Vorschläge in Auftrag gegeben.
Kritisch wurde von den Spitzenverbänden bewertet, dass die vorgeschlagenen Regelungen nicht geeignet sind, dem strukturellen Problem medizinischer Unterversorgung entgegenzutreten. Darum fordert die BAGFW den Gesetzgeber auf, die Ursachen für die gesundheitliche Unterversorgung pflegebedürftiger Menschen anzugehen: Die Erfüllung des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags ist in § 75 SGB V geregelt. Die Einhaltung dieses Sicherstellungsauftrags auch bei pflegebedürftigen Menschen liegt bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen (Bundes-) Vereinigungen und ist verbindlich und ggf. sanktionsbewährt einzufordern.
Sollten die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht nachkommen, müssen die im SGB V angelegten Sanktionsmechanismen angewendet werden. Hier sind insbesondere die Krankenkassen aufgefordert, bei Verstößen gegen den Sicherstellungsauftrag der betreffenden Kassenärztlichen Vereinigung Vergütungen aus den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 87a SGB V zurückzubehalten oder zu kürzen und die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufzufordern, Sanktionen gegenüber den verursachenden Vertragsärzten anzuordnen.
Über dieses Sanktionsinstrumentarium verfügen die Krankenkassen bereits heute gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Insofern besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sondern nur das Erfordernis der Umsetzung dieser Regelung in der Praxis. Des Weiteren könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, die Qualität der ärztlichen Versorgung in einem festen Turnus zu überprüfen, eine Berichtspflicht zu statuieren (ohne namentliche Nennung der Ärzte und Pflegeeinrichtungen) sowie bei Bedarf selbst den Sicherstellungsauftrag zu übernehmen, z. B. durch Einrichtung von Eigeneinrichtungen gemäß § 140 SGB V.
Ein von der BAGFW in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten bestätigt nun diese Positionen und macht alternative Vorschläge zur Lösung des Problems bei den Verursachern, wie z. B. eine Berichts- und Informationspflicht über Hausbesuchsaktivitäten niedergelassener Ärzte durch die Krankenversicherungen, die ebenfalls in der aktuellen BAGFW-Stellungnahme zum PNG erwähnt sind.
Die BAGFW ist bereit, an diesem Prozess der Neugestaltung des PNGs konstruktiv mitzuwirken und die Ergebnisse des Gutachtens sowie ihre Expertise zur Verfügung zu stellen. Auch eine engere Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist dabei wünschenswert.
Kontakt:
BAGFW-Fachausschuss Altenhilfe
Claus Bölicke, Tel. 030/ 26 309-161
claus.boelicke@awo.org
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bettina Neuhaus, BAGFW, Tel 030/ 240 89 121
bettina.neuhaus@bag-wohlfahrt.de




