Arbeitsförderung

P R E S S E M E L D U N G

 

Kürzungsvorgaben in der Arbeitsförderung machen Förderchancen zunichte

 

Berlin, 5.9.2011: Die Bundesregierung plant massive Einschnitte bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen geschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wenden sich entschieden gegen diese politische Ausrichtung, da der Arbeitsmarktaufschwung nicht alle Arbeitsuchenden gleichermaßen erfasst. Im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Arbeitsmarktpolitik plädieren die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für eine sinnvolle Weiterentwicklung der geförderten Beschäftigung und eine langfristige Sicherung der Fördermittel.

 

„Die Kürzungsvorgaben in der Arbeitsförderung machen Förderchancen zunichte“, urteilt der Präsident der BAGFW Oberkirchenrat Johannes Stockmeier. „Sie beschneiden Fördermöglichkeiten für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose, die trotz der verbesserten Arbeitsmarktsituation sehr geringe Vermittlungschancen haben und gerade deshalb qualifiziert und gefördert werden müssen. Im Zusammenhang mit den massiven Kürzungen der Mittel zur Eingliederung besteht die große Gefahr, dass die verbleibenden Mittel und Kräfte der Arbeitsförderung auf so genannte marktnahe Kundinnen und Kunden konzentriert werden. Für die weiterhin große Personengruppe in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit dürfen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten auch jetzt nicht abgebaut werden“, beschreibt der BAGFW-Präsident die Position der Spitzenverbände.

 

In einer ausführlichen Stellungnahme zur geplanten Instrumentenreform im SGB II, insbesondere zu öffentlich geförderter Beschäftigung vom Januar dieses Jahres, beschreiben die Spitzenverbände und andere die Auswirkungen der geplanten Einschnitte auf die Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigung. Hochwertige Konzepte etwa zur Qualifizierung und sozialpädagogischen Betreuung von arbeitsmarktfernen Personen in Arbeitsgelegenheiten wären demnach nicht mehr möglich.

 

Darum sollten aus Sicht der BAGFW die Fördermittel für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Eingliederungstitel sichergestellt werden. In ihrer Stellungnahme fordern die Spitzenverbände die Aktivierung passiver Grundsicherungsmittel, um öffentlich geförderte Beschäftigung für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose zu finanzieren. Dies ist ein wichtiges Instrument um Teilhabe auch für Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit zu ermöglichen und soziale Gerechtigkeit für alle Teile der Bevölkerung umzusetzen.

 

Kontakt:

Dr. Gerhard Timm, Tel. 030 / 240 89 129

 

 

 

Die ausführliche Stellungnahme

Gemeinsame Position: BAGFW, EFAS, BAG IDA und BAG Arbeit zur geplanten Instrumentenreform im SGB II, insbesondere zu öffentlich geförderter Beschäftigung