20 Jahre KJHG

BAGFW-Fachtagung

20 Jahre KJHG: Bilanz und Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes


Am 26. Juni 1990 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft – nach einer über 20 Jahre dauernden Diskussion sowohl in der gesamten bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe als auch in der Jugendpolitik und nach mehreren Versuchen, eine Reform der Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Mit der im Jahr 1990 gelungenen Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts sollte eine neue Perspektive verwirklicht werden: Das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sollte im Mittelpunkt stehen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sollten Eltern, Kinder und Jugendliche vor allem Unterstützung statt Kontrolle erfahren und Ansprüche darauf geltend machen können.


20 Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und nach einer Reihe von Veränderungen und Ergänzungen wie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist es an der Zeit, sich zu vergewissern, inwieweit die damaligen Ziele der Reform umgesetzt wurden. Es ist auch an der Zeit, mit Bezug auf die aktuellen kinder- und jugendpolitischen Diskussionen, aber auch mit einem langfristigen Horizont und mit Blick auf die großen gesellschaftlichen Veränderungen Weiterentwicklungsbedarfe zu benennen.
 

 

Die Fachveranstaltung bot einerseits einen Rahmen für den Rückblick auf die Entwicklung der vergangenen zwei Dekaden KJHG, als auch eine Anzeige des Weiterentwicklungsbedarfs aus Sicht der BAGFW. Die Dokumentation der einzelnen Beiträge ist über den Menüpunkt Aktivitäten/ Veranstaltungen und Kongresse in der Programmübersicht abrufbar.

 

 


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