Finanzierung über Leistungsentgelte
wie Beiträge und Pflegesätze werden z.B. in Krankenhäusern, Heimen und Kindergärten erhoben.
Bezahlen müssen diese entweder die Nutzer selbst (und sie bekommen eventuell die Auslagen vom Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger erstattet) oder ein öffentlicher Leistungsträger (häufig die Sozialversicherungen).





