Finanzierung über Leistungsentgelte

wie Beiträge und Pflegesätze werden z.B. in Krankenhäusern, Heimen und Kindergärten erhoben.

Bezahlen müssen diese entweder die Nutzer selbst (und sie bekommen eventuell die Auslagen vom Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger erstattet) oder ein öffentlicher Leistungsträger (häufig die Sozialversicherungen).