Freie Wohlfahrtspflege - unabhängig und gemeinnützig


'Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer

Bundesstaat.' (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz)


Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ist eine wesentliche gesellschaftspolitische

Grundwerteentscheidung. Es hat die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit als

Voraussetzung für die Würde des Menschen und seine rechtsstaatliche

Freiheit zum Ziel: Der Staat hat dem Einzelnen Hilfe sowie einen sozialen Ausgleich

für benachteiligte Gruppen und Einzelpersonen zu gewähren. Es ist

zudem Grundlage für die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen.


An der Verwirklichung einer gerechten Sozialordnung sind alle gesellschaftlichen

Kräfte beteiligt. Dazu gehört auch die Freie Wohlfahrtspflege; sie

ist eine der tragenden Säulen im Sozialstaat. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit

von Trägern öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege ist durch das

Sozialgesetzbuch und weitergehende gesetzliche Regelungen für den Bereich

der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe geregelt. Ziel ist die wirksame

Ergänzung der jeweiligen Tätigkeiten zum Wohle des Hilfesuchenden.



Grundlage dieser Zusammenarbeit, so weit sie durch öffentliche und freie

Träger erbracht wird, ist das Subsidiaritätsprinzip.

Es bedeutet vereinfacht: Was der Einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften

aus eigener Kraft tun können, darf weder von einer übergeordneten

Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden. Es soll sicher gestellt werden,

dass Kompetenz und Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und

genutzt werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht mit ein,

die kleineren Einheiten falls nötig so zu stärken, dass sie entsprechend

tätig werden können. Die im Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck

kommende Anerkennung sozialer Initiativen ermöglicht dem hilfebedürftigen

Bürger ein Wahlrecht. Dieses hat seine Wurzeln in den Verfassungsrechten:

Achtung der Würde des Menschen, Freiheit der Person und ihrer Entfaltung,

Freiheit des Bekenntnisses.