Das Politische Jahr

Traditionell stehen am Anfang des Jahres zwei wichtige Ereignisse, so auch 2018: Zum einen die Übergabe der Wohlfahrtsmarken durch den Bundesfinanzminister an den Bundespräsidenten und zum anderen die Klausurtagung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit zur Abstimmung gemeinsamer Positionen der Zivilgesellschaft. Die Wohlfahrtsmarkenübergabe gestaltete sich diesmal allerdings etwas anders als in den zurückliegenden Jahren. In Folge der verspäteten Regierungsbildung gab es zum Zeitpunkt der Übergabe keinen gewählten Bundesfinanzminister. Nur kommissarisch im Amt war dafür Kanzleramtsminister Peter Altmaier, der die Aufgabe übernommen hat. Dies erwies sich jedoch als Glücksfall insofern, als Herr Altmaier ein ausgesprochen sachkundiger Philatelist und Kenner der Materie ist.

Wichtiger Punkt der Klausur des Bündnisses für Gemeinnützigkeit waren erste Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes in der neuen Legislaturperiode.

Deutlich besser als ihr Ruf hat sich die neue Bundesregierung mit ihrer Parlamentsmehrheit, sowohl konzeptionell im Koalitionsvertrag als auch dann in der praktischen Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte, in zahlreichen Bereichen des Sozialstaates als handlungsfähig und handlungswillig dargestellt.

Dies betrifft insbesondere auch das Feld der Pflege, dessen Acker ja bereits durch die vorangegangene Legislaturperiode gut bestellt war. Sofern eine angemessene Implementierung der zahlreichen angeschobenen Vorhaben gelingt, zeichnet sich hier tatsächlich ein deutlicher Fortschritt im Bereich der Pflege älterer Menschen ab. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, die neue generalistische Ausbildung, die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung und das Strukturmodell der Pflegedokumentation greifen funktional ineinander und könnten in der Summe wirkliche Verbesserungen für zu Pflegende, deren Angehörige und auch für das Pflegepersonal bedeuten. Alle diese Ansätze folgen im Übrigen dem von der Freien Wohlfahrtspflege schon lange propagierten Paradigmenwechsel zu einer stärkeren Personenzentrierung der sozialen Arbeit. Dies hat Relevanz nicht nur in der Altenhilfe, sondern in ganz besonderem Maße auch in der Behindertenhilfe, die darin durch die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt und beflügelt wird. Es bleiben aber auch Unwägbarkeiten: Ob etwa die generalistische Pflegeausbildung am Ende tatsächlich in der erwarteten und gewünschten Form zur Reduzierung des Fachkräftemangels in der Altenpflege beitragen wird, wird sich erst in der Zukunft zeigen. Mit dieser Maßnahme allein sicher nicht. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland besteht hier nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf, der vor allem auch die grundsätzlichen Finanzierungsgrundlagen und Anreizsysteme der Pflegeversicherung betrifft. Insbesondere kann es nicht sein, dass die steigenden Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen abgewälzt werden. Dazu und zu anderen Themen haben wir in der zweiten Jahreshälfte auch ein Gespräch mit dem zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geführt, der für die Thematik einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung sehr offen war und diese gerne mit uns vertieft erörtern möchte.

Dem Fachkräftemangel in der Altenhilfe und der Verbesserung der Situation der Pflege ist auch der breit aufgesetzte Prozess einer „Konzertierten Aktion Pflege“ gewidmet, den das BMG im Verbund mit anderen Bundesressorts initiiert hat. Wir haben uns hier mit einer eigens dafür eingerichteten Plattform auf BAGFW-Ebene in die Diskussion auch der verschiedenen Arbeitsgruppen eingebracht. Auch hier stellt sich bei den vielen diskutierten Maßnahmen die Frage ihrer Finanzierung. Die BAGFW wird kaum einem Dokument zustimmen, das diese Frage nicht klar benennt.

 

Dem Strukturmodell der Pflegedokumentation ist das EinSTEP-Projektbüro verpflichtet, das die BAGFW für die Trägerverbände der Leistungserbringer im Pflegebereich in 2018 administriert hat. Von hier wurden die entsprechenden Anfragen beantwortet oder weitergeleitet und auch die Sitzung der Gremien vorbereitet und nachgearbeitet. Als besonders interessant ist hier das Treffen der Kooperationsgremien der Länder, die wiederum das Strukturmodell auf Länderebene begleiten, zu erwähnen. Auch wenn davon auszugehen ist, das inzwischen deutlich mehr als 50% aller Pflegeeinrichtungen entsprechend dem Strukturmodell dokumentieren, bleibt noch viel zu tun, um am Ende wirklich eine flächendeckende Anwendung zu erreichen.

 

In der Behindertenhilfe ging es in 2018 vordringlich um die Umsetzung und Nachbesserung des Bundesteilhabegesetzes. Der Gesetzgeber hat die Leistungserbringer und die Leistungsträger aufgefordert, Empfehlungen für die Rahmenverträge auf Landesebene zu erarbeiten. Die BAGFW hat dazu nach langwierigen Verhandlungen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) ein Eckpunktepapier erstellt, das als Grundlage für die weiteren Verhandlungen dienen soll. Die Umsetzung war aber auch Gegenstand der sog. „Halbjahresgespräche“ mit dem BMAS.

 

Nach jahrelangem Stillstand gab es auch in einem weiteren zentralen Anliegen der Freien Wohlfahrtspflege neue Bewegung: der soziale Arbeitsmarkt. Mit dem Teilhabechancengesetz ist der Gesetzgeber hier in weiten Teilen den Vorschlägen der Freien Wohlfahrtspflege gefolgt und hat einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt etabliert. Dieser soll insbesondere Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshindernissen zugutekommen und durch begleitende Beratung, Förderung und Coaching ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen. Damit wird eine Zielgruppe angesprochen, die in den Reformen der vergangenen Jahre deutlich zu kurz gekommen ist. Dieses Thema war auch Gegenstand unseres Parlamentarischen Abends, den wir traditionell alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Deutschen Verein ausrichten und an der von Seiten der Politik Bundesarbeitsminister Heil und die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Frau Katja Kipping, teilgenommen haben.

 

Auch im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ hat sich viel getan! Vor allem ist hier das „Gute-Kita-Gesetz“ zu erwähnen, welches das Ziel hat, die Qualitätsanforderungen in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern und zu sichern. Dafür beteiligt sich der Bund in einer Größenordnung von 5,5 Mrd. Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Ziel ist es, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen. Angelaufen ist auch ein umfassender Modernisierungsprozess des SGB VIII insgesamt. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterzuentwickeln. Hierfür wurde nun ein neuer Beteiligungsprozess des Bundes unter dem Titel „Mitreden-Mitgestalten“ eingerichtet. Bei der Auftaktveranstaltung am 06. November 2018 war die BAGFW vertreten.

Zu der vom Familienministerium favorisierten Deutschen Engagementstiftung (DES) hat die Freie Wohlfahrtspflege insgesamt eine eher kritische Grundhaltung, was uns aber nicht gehindert hat, in einen konstruktiven Dialog mit dem BMFSFJ zu treten und unsere Vorstellungen zur Ausgestaltung der Stiftung dort einzubringen. Sofern die Stiftung tatsächlich gegründet wird, ist es für die Freie Wohlfahrtspflege als Ermöglicher für bürgerschaftliches Engagement in einer Größenordnung von etwa 3 Mio. Engagierten selbstverständlich von großer Wichtigkeit, in den Gremien der Stiftung angemessen vertreten zu sein. Die grundlegende Idee einer Verstetigung der Förderung des Bundes, als Antwort auf die grassierende „Projektitis“ wird geteilt und auch die Absicht einer Förderung von Engagmentinfrastruktur findet sicherlich unsere Zustimmung. Ob eine Stiftung dafür allerdings das richtige Instrument ist, muss sich ggf. noch erweisen.

Mit dem Ministerium haben wir auch den Diskussionsprozess zu einer besseren Darstellung der Wirkungen unserer Arbeit fortgesetzt und sind zu konkreten Verabredungen im Hinblick auf die Ausgestaltung von Projektanträgen, die künftig einen stärkeren wirkungsorientierten Kontext erhalten sollen, gekommen. Dadurch soll es auch ermöglicht werden, leichter als bisher nach Abschluss von Projekten die erzielten Wirkungen zu erkennen und abzubilden. Insgesamt ist das ein konstruktiver Lernprozess, der auch in Zukunft fortgesetzt werden soll.

Für den Bereich Migration und Integration ist ein erfreulicher Anstieg der Haushaltsmittel für den Bereich der Migrationserstberatung für erwachsene Migranten (MBE) zu verzeichnen, der die Bedarfe zwar nicht zur Gänze befriedigen kann, aber doch ein Schritt in die richtige Richtung ist. Um dies zu erreichen, hatten wir zum Ende des Jahres intensive Gespräche auch mit den Haushaltsberichterstattern der Koalitionsfraktionen geführt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir dem Grunde nach begrüßt, auch wenn es die Probleme allenfalls abmildern wird und im Detail zahlreiche Mängel aufweist. Die Anerkenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Die 2017 noch mit der damaligen Familienministerin Dr. Barley verabredete strategische Partnerschaft mit dem BMFSFJ „Digitale Transformation und gesellschaftlicher Zusammenhalt – Organisationsentwicklung der Freien Wohlfahrtspflege unter den Vorzeichen der Digitalisierung“ konnte im Laufe des Jahres bis hin zu entsprechenden Projektanträgen weiter konkretisiert werden. Im neuen Jahr sind dafür 3,3 Mio. Euro vorgesehen, die als Anfang zu werten sind.

Im europäischen Bereich treibt uns zunehmend die Sorge um, dass der neue mittelfristige Finanzrahmen nicht rechtzeitig von der EU verabschiedet wird und sich daraus eine Finanzierungslücke zwischen der alten Periode und der neuen Regelung ergibt. Das würde für viele von der Union geförderte Projekte etwa im Rahmen des ESF oder des EHAP zu einem Abbruch der Finanzierung und damit zu erheblichen Turbulenzen führen. Wir hoffen dies noch verhindern zu können, aber das dafür notwendige Zeitfenster ist gerade dabei sich zu schließen.

Insgesamt hat die BAGFW 2018  67 Stellungnahmen bzw. Positionierungen abgestimmt und öffentlich gemacht. Zum Teil waren dabei Fristen durch die Bundesregierung von nur wenigen Tagen oder gar Stunden gesetzt. Dass darunter die Qualität der Arbeit nicht gelitten hat, ist dem unermüdlichen Einsatz vieler Menschen und vieler Experteninnen und Experten in den Kollegialverbänden der BAGFW zu verdanken. Die extrem engen Fristsetzungen haben wir in einem Brief an den Kanzleramtsminister gerügt. Sie gehen nicht nur zu Lasten der Qualität, sie sind auch unter dem Aspekt einer  politisch gewollten und sinnvollen Beteiligung überaus problematisch.

Das Politikforum mit der Verleihung des Deutschen Sozialpreises fand wie immer zum Ende des Jahres statt. Diesmal mit einer Festrede der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und überzeugenden Preisträgern in vier Kategorien.

Der „Perspektivenprozess“ der BAGFW-Geschäftsstelle konnte 2018 ebenfalls abgeschlossen werden. Die BAGFW-Geschäftsstelle wird ihr strukturelles Defizit durch eine Reduzierung von Aufgaben, die zum Teil auf die Spitzenverbände übergehen und durch einen Personalabbau im Laufe der nächsten Jahre sukzessive reduzieren.

Unser ganz besonderer Dank gilt den in 2018 aus der Mitgliederversammlung ausgeschiedenen langjährigen Wegbegleitern, Frau Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg und Herrn Benjamin Bloch. Beide haben sich in vorbildlicher Weise für die Interessen der BAGFW und für ein gemeinsames Vorgehen aller Spitzenverbände in der Mitgliederversammlung und darüber hinaus eingesetzt.

Neu in die Mitgliederversammlung aufgenommen wurden dafür Herr Aron Schuster, Direktor der ZWST und Frau Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des DRK, die zugleich seit September 2018 Vizepräsidentin der BAGFW ist und zum 01. Januar 2019 das Präsidentinnenamt für eine zweijährige Federführung des Deutschen Roten Kreuzes übernommen hat.

Allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, allen Freundinnen und Freunden der BAGFW danken wir für Ihren Einsatz und für Ihr Engagement für und in der Freien Wohlfahrtspflege!