Jahresbericht 2018 des Fachausschusses Altenhilfe

Vorsitz: Nora Roßner, DCV
 

Die Zusammenarbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Fachausschuss Altenhilfe war im Jahre 2018 zunächst geprägt durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag zur neuen Regierungsbildung und der Abstimmung sich daraus ergebender zentraler Vorhaben im Rahmen der Lobbyarbeit.

Nach Abschluss der Regierungsbildung hat der Fachausschuss Altenhilfe auf der Grundlage seiner im Forderungspapier zu den „Erwartungen an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode“ formulierten Themen zahlreiche Gespräche mit den pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit geführt.

Unter dem Leitsatz „Pflege und Betreuung zukunftsgerecht gestalten“ waren inhaltliche Schwerpunkte dieser Gespräche:

  • Verbesserung der Personalausstattung in der Altenpflege. Neben dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen stand hier im Vordergrund, die personellen Grundlagen zu gewährleisten, die zur Umsetzung des im neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angelegten Verständnisses von Pflege und Betreuung erforderlich sind. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang war auch die Sicherstellung einer angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären Pflegeheimen, da gerade in der zeitintensive Phase der Sterbebegleitung ausreichend Personal zur Verfügung stehen sollte.
  • Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe: Um dem Fachkräftemangel entschieden entgegentreten zu können, haben wir uns für ein ganzes Bündel von Maßnahmen eingesetzt wie z.B. die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort, die berufsbegleitende Ausbildung von Hilfskräften zu Fachkräften, die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen durch Abschaffung von Schulgeld, keine Anrechnung von Auszubildenden auf die Personalschlüssel sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Finanzierung von Pflege: Leistungsverbesserungen und eine bessere Personalausstattung in der Pflege erfordern eine nachhaltige Sicherung der Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung. Um die Einnahmebasis zu verbreitern, haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle weiteren Einkommensarten, orientiert am steuerlichen Einkommensbegriff, in die Beitragsbemessung einfließen und die Beitragsbemessungsgrenze bis auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben wird.

 

Diese Schwerpunktthemen haben wir u.a. in folgenden gemeinsamen Stellungnahmen aufgegriffen:
 

 

Ein weiteres zentrales Thema, welches uns vor allem noch im kommenden Jahr beschäftigen wird, ist die Implementierung des indikatorengestützten Modells der Qualitätsprüfung und -darstellung nach § 113b SGB XI auf Landesebene sowie eine entsprechende Umsetzungsbegleitung der Verbände und Untergliederungen der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort. Erste wesentliche Schritte dazu wurden noch Ende des Jahres 2018 unternommen, so dass Anfang 2019 zügig mit der Schulung von Multiplikator/innen begonnen werden konnte.

Wie bereits im vergangenen Jahr wurde zudem der Prozess der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation auf Landesebene intensiv begleitet.

Die Zusammenarbeit im Fachausschuss Altenhilfe war wie bereits im Jahr zuvor auch 2018 durch die Umsetzung der mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen und Neuregelungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherungen bestimmt. Zu nennen sind hier Lobbyarbeit im Rahmen des Begleitgremiums nach § 18c SGB XI sowie in politischen Gesprächen und auf der verbandsinternen Ebene durch vielfältige Rückkoppelungsprozesse mit den Ländern, z.B. zur Gestaltung der Landesrahmenverträge, der Pflegesatzverhandlungen und Vergütungsvereinbarungen.