Ausschreibung 2023 beendet
Neue Kategorien für herausragende Beiträge
Zeit für Veränderung: Nach der Vergabe des 50. Deutschen Sozialpreises 2021 ist es an der Zeit, den Medienpreis der Freien Wohlfahrtspflege an gesellschaftliche Veränderungen und Veränderungen im Journalismus anzupassen. Es soll der zunehmenden Digitalisierung und der Entwicklung hin zu neuen journalistischen Formate Rechnung getragen werden.
Gesucht werden journalistische Arbeiten, die über das übliche Maß der Berichterstattung hinaus gehen und sich in herausragender Weise mit der besonderen Lebenslage und den Problemen notleidender oder sozial benachteiligter Menschen in Deutschland befassen.
Es sind die geänderten Ausschreibungsbedingungen der Statuten des Deutschen Sozialpreises zu beachten.
Deutscher Sozialpreis 2023 - Bedingungen in aller Kürze
- 4 Kategorien: Text, Audio, Bewegtbild, Sonderpreis
- Einreichung ab sofort bis zum 15.10.2022 ausschließlich digital
- Veröffentlichungszeitraum: 1.1.2021 bis 30.9.2022
Preisverleihung: voraussichtlich 28.11.2023
Preisgeld: insgesamt 20.000 Euro
Einreichende: eine Arbeit pro Autor:in, bis zu fünf Arbeiten pro Verlag/Medienhaus/-anstalt. In der Kategorie Sonderpreis bezieht sich die Beschränkung auf die Anzahl der eingereichten Projekte.
Näheres zu den Kategorien

Kategorie Text
In der Kategorie Text werden ausschließlich Interviews, klassische Reportagen und Reports bewertet, die im ausgeschriebenen Veröffentlichungszeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht wurden. Kommentare sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Kategorie Audio
In der Kategorie Audio können Beiträge journalistischen Inhalts von mindestens 10 Minuten Länge eingereicht werden, die in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht wurden. Die Mindestlänge betrifft nicht Arbeiten, die explizit für soziale Netzwerke entstanden sind. Falls zu einem Beitrag eine An- oder Abmoderation gehört, die in unmittelbarem Zusam-menhang mit ihm steht, soll sie der Jury zur Verfügung gestellt werden.

Kategorie Bewegtbild
In der Kategorie Bewegtbild werden ausschließlich Reportagen oder Dokumentationen bewertet, die in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind. Die Beiträge müssen mindestens 10 Minuten lang sein. Beiträge dürfen nicht länger als 90 min sein. Die Mindestlänge betrifft nicht Arbeiten, die explizit für soziale Netzwerke entstanden sind.

Kategorie Sonderpreis
Eingereicht werden können crossmediale Projekte (mindestens drei Beiträge in unterschiedlichen Medienarten) und innovative journalistische Formate. In der obligatorischen Begründung der Einreichung ist bei crossmedialen Projekten das Gesamtprojekt zu beschreiben und Hinweise zu Zielen, den unterschiedlichen Formaten/Medien und Reaktionen der Rezipient:innen zu geben. Innovative journalistische Formate sollen den Innovationscharakter des Stückes in der Einreichungsbegründung beschreiben.