Jahresbericht 2019 der Finanzkommission

Vorsitz: Aron Schuster, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland


In der Finanzkommission beraten Expertinnen und Experten aller sechs Spitzenverbände über Themen mit wirtschaftlicher Relevanz für die Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik Deutschland.


Die Arbeit der Finanzkommission wird unterstützt durch die Fachausschüsse „Gemeinnützigkeit und Steuern“, „Wohlfahrtsmarken“, „Statistik“ und „Vergaberecht“. In diesen werden Spezialthemen zusammen mit weiteren Fachleuten der Verbände bearbeitet und in die Sitzungen der Finanzkommission eingebracht.


Zu den regulären, alljährlichen Aufgaben der Finanzkommission zählen die Beratungen von Budget- und mittelfristiger Finanzplanung sowie des Jahresabschlusses der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Bei der Budgetplanung gilt es, bei konstanten Mitgliedsbeiträgen, die umfangreichen Aufgaben der BAGFW zu finanzieren. Zudem sind inhaltliche Schwerpunktsetzungen und Projekte zu ermöglichen. Fester Bestandteil der Arbeit der Finanzkommission ist zudem die quartalsweise Befassung mit der Plan-Ist-Analyse des Budgets sowie die Diskussion der Risikoentwicklung.

Mit Unterstützung der Geschäftsstelle der BAGFW konnte eine Fortschreibung auf dem Niveau der finanziellen Förderung von 2019 insbesondere für die mit der Integration von Geflüchteten verbundenen Aufgaben durch den Bund auch für 2020 erreicht werden.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ-Förderprogramm „Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ im Jahr 2019 im Rahmen der Umsetzung der digitalen Agenda des Bundes begonnen. Das Förderprogramm unterstützt die Innovationskraft der Verbände und die Mitgestaltung der digitalen Transformation sowohl innerverbandlich als auch gesellschaftlich. Zudem wurden auf Basis der neuen vertraglichen Vereinbarung zur modifizierten Fortführung des erfolgreich agierenden Revolving-Fonds, der Darlehen zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht, bereits Anträge für das Jahr 2020 gestellt.

Die Finanzkommission hat sich außerdem mit der geplanten Gemeinnützigkeitsrechtsreform unter fachlicher Einbeziehung des FA „Gemeinnützigkeit und Steuern“ befasst. Ferner wurde eine Stellungnahme erarbeitet sowie weitere Schritte eingeleitet, um eine angemessene steuerrechtliche Behandlung der Leistungen der Wohlfahrtspflege im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 zu erreichen. Auch komplexe Verteilungsfragen zwischen den Verbänden waren Gegenstand der Erörterung.

Von Bedeutung war auch 2019 die Einbindung der Finanzkommission in den weitreichenden Prozess der Reorganisation der BAGFW, der 2017 angestoßen wurde und mittelfristig angelegt ist. Die strukturellen Anpassungen sollen bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Um das auch nach der vorgenommenen Reorganisation verbleibende Defizit zu refinanzieren, wurde insbesondere die Anlagerichtlinie angepasst. Gleichwohl identifizierte die Finanzkommission weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts und wird dazu Vorschläge erarbeiten.