Betreuungsvereine in der BAGFW

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege tragen seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege tragen seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen.

 

Die Betreuungsvereine sehen ihre spezielle Aufgabe in der Stärkung des Ehrenamtes bzw. in der Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei der Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Seit dem 2. Betreuungsänderungsgesetz werden auch Bevollmächtigte im Einzelfall beraten. Das ehrenamtliche Engagement durch Familienangehörige und „fremde“ Betreuer wird aber vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel zukünftig zunehmend nur über verstärkte fachlich qualifizierte Begleitung und Anleitung zu halten sein.

 

Den Betreuungsvereinen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Damit die Betreuungsvereine ihre Aufgabe auf Dauer und mit Erfolg überhaupt leisten können, bedarf es einer langfristig gesicherten, auskömmlichen Finanzierung. Die Förderung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz ist hierfür wegweisend. So wird in Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz eine jährlich anzupassende Summe garantiert, die dafür gesorgt hat, dass es ein flächendeckendes Netz von Betreuungsvereinen gibt, die eine kontinuierliche, sehr gute Arbeit im Bereich der Werbung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern leisten, ebenso wie im Bereich der Vorsorgeverfügungen.

 

Des weiteren stellen die Betreuungsvereine mit ihren beruflichen Vereinsbetreuerinnen und -betreuern sicher, dass Betreute nicht alleine bleiben, wenn keine Person im Ehrenamt bereit oder (mehr) in der Lage ist, die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers wahrzunehmen. Insbesondere für Betreuungsfälle mit Mehrfachproblematik, für Menschen mit schwerwiegenden psychiatrischen Krankheitsbildern, für verhaltensauffällige, persönlichkeitsgestörte und suchtkranke Menschen sind fachlich qualifizierte und berufliche Betreuer oft besser geeignet.

 

Gerade die Mischung aus ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern im Verein mit unterschiedlicher Qualifizierung und den individuellen Hintergründen und Erfahrungen ermöglicht den Betreuungsvereinen eine wirklich passgenaue Vermittlung eines geeigneten Betreuers im Einzelfall.

 

 

 

Die Betreuungsvereine können auf Dauer nur dann qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen, wenn die gesetzlich geregelte Finanzierung den realen Konten dynamisch angepasst wird.

 

 

Definition der Rechtlichen Betreuung

 

Die Würde des Menschen sowie Gleichstellung und Integration sind im deutschen Recht verankert und zählen zu den Grundrechten eines jeden Mitbürgers. Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstreicht diesen Anspruch durch die Forderung der vollen und uneingeschränkten Teilhabe der Menschen mit Behinderung an allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens. Die Realisierung dieser Grundrechte ist jedoch häufig mit Schwierigkeiten verbunden, nämlich dann, wenn jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Rechte selbst zu vertreten.

 

Das Betreuungsrecht möchte vor allem sicherstellen, dass diesen Menschen durch das Instrument der Rechtlichen Betreuung ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglicht wird. Die Rechtliche Betreuung ist ein Instrument, die Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Richtschnur des Handelns ist dabei das Wohl und die Bedürfnisse des Betreuten, sowie die Aktivierung seiner Fähigkeiten. Für rechtliche Angelegenheiten, die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann – und nur für diese – bekommt er einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter, der ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich betreut. Dabei ist die tatsächliche gesetzliche Vertretung nur eine Möglichkeit, wenn Beratung, Unterstützung und Assistenz nicht mehr ausreichen.

Die Rechtliche Betreuung erfordert die respektvolle Wahrnehmung eines jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit.

 

Aufgaben im Bereich des Führens Rechtlicher Betreuungen:

 

Das Handeln des Betreuers wird geleitet von bestimmten Zielvorstellungen:

 

§  Teilhabe des Betreuten am gesellschaftlichen Leben

§  Sicherung der Grundbedürfnisse des Betreuten

§  Integration des Betreuten in die Gemeinschaft

§  Organisation der sozialmedizinischen und beruflichen Rehabilitation

§  Wahrung und Förderung des größtmöglichen Grades an Selbstbestimmung

§  Effizienter Einsatz staatlicher Mittel

 

Orientiert am Betreuungsplan für die einzelnen Betreuten und orientiert an seinen Wünschen und Zielvorstellungen ist der Betreuer Koordinator und Vermittler im bestehenden sozialen Hilfsnetzwerk. Er organisiert Sozialleistungen, setzt Rechtsansprüche durch und greift auf spezifische Hilfsangebote zurück. Durch diese gezielten und individuellen Entlastungen bekommt der Betreute die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und Selbsthilfepotentiale zu entdecken. Betreuungsarbeit bedeutet also Hilfe zur Selbsthilfe.

 

 

 

Aufgaben im Bereich der Querschnittsarbeit:

§  Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

§  Beratung und Begleitung, sowie Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen / Betreuer und Bevollmächtigter

§  eine möglichst breite Öffentlichkeitsarbeit

§  Organisation von regionalen Netzwerken mit Gerichten, Behörden und Einrichtungen der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe zur Gestaltung der Infrastruktur vor Ort

 

Notwendige Rahmenbedingungen

 

Um diese wichtige und anspruchsvolle Arbeit sicherzustellen, sind folgende Rahmenbedingungen in den Betreuungsvereinen der BAGFW unabdingbar:

 

angemessene Büroausstattung, Erreichbarkeit, Mobilität, ausreichende Präsenzzeiten, Vertretungsregelungen, Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Betreuer, Supervision, Teambesprechungen, Sicherstellung des Datenschutzes, Bereitstellung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Ebenso notwendig ist die Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über umfangreiche Kenntnisse im Rechtsbereich, im Gesundheitswesen, über Krankheitsbilder und Therapieformen, psychologisches und psychiatrisches Grundwissen sowie über pädagogische Methoden verfügen müssen. Darüber hinaus erfordert Betreuungsarbeit ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit, sich in viele andere Bereiche innerhalb kürzester Zeit einarbeiten zu können, da die individuelle Situation eines jeden Betreuten jederzeit neue Aufgabenstellungen mit sich bringen kann.

 

Aus diesen Gründen ist ein abgeschlossenes Studium im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich die Regel, um den Anforderungen im Interesse der Betreuten gerecht werden zu können.

 

Betreuungsvereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Betreuungswesen und ein bedeutendes Element in der Umsetzung der Ziele des Betreuungsrechtes.

 

Die Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtspflege haben Strukturen geschaffen, die ein effektives und kostengünstiges Handeln ermöglichen. Sie sind durch Mitarbeit in verschiedenen regionalen und verbandlichen Gremien und Kooperation mit anderen Hilfesystemen und Trägern umfassend vernetzt.

 

Auch der immer stärker werdende Wunsch in der Bevölkerung nach privater Vorsorge über Vorsorgeverfügungen ist ohne die Betreuungsvereine nicht umsetzbar. Die Betreuungsvereine tragen mit ihrem Informations- und Beratungsangebot auch zur Betreuungsvermeidung bei.

 

Um die Aufgaben weiter erfüllen zu können und um ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern die Hilfe und Beratung zu gewähren, die diese aufgrund ihrer Bereitschaft, ehrenamtlich soziale Verantwortung zu übernehmen, verdienen und benötigen, muss gewährleistet sein, dass Betreuungsvereine mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die dauerhaft eine qualitativ hochwertige Arbeit garantieren.

All unsere Bemühungen sind darauf gerichtet, dem betreuten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Rechtsverkehr zu garantieren.

 

Es geht um die Förderung eines gesellschaftlichen Klimas, in dem sich Menschen für andere engagieren. Das Betreuungsrecht lebt davon. Es geht uns um eine qualitativ gute Hilfe; gleich ob sie von ehrenamtlichen oder von beruflichen Betreuern geleistet wird.

 

Wir, die Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtspflege, leisten hier einen erheblichen Beitrag und möchten dies auch weiter tun: mit klaren Zielbeschreibungen, mit überprüfbaren Qualitätskriterien, mit ausreichenden Ressourcen für qualifiziertes Personal und ausreichend Zeit für die betroffenen Menschen.

 

Hierfür müssen seitens der Politik Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Wie von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vom Mai 2009 zutreffend beschrieben, sind die Aufgaben der Betreuungsvereine unverzichtbar. In dem Bericht werden Landesjustizverwaltungen und mit der Förderung befasste Sozialressorts dringend aufgefordert, sich für eine Verbesserung der finanziellen Förderung der Betreuungsvereine aus Landes- und sonstigen Mitteln einzusetzen.