Jahresbericht 2018 der Sozialkommission I

Vorsitz: Brigitte Döcker, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

 

Die Sozialkommission I bearbeitet Themen aus den Bereichen:
 

Die Sozialkommission I bearbeitet Themen aus den Bereichen Altenhilfe und Pflege, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen und Themen der Betreuungsvereine. Der Ausschuss Qualitätsmanagement arbeitet fachübergreifend als Querschnittsausschuss in Zuordnung der Sozialkommission I.

Standen die letzten Monate des Jahres 2017 noch ganz im Zeichen der Bundestagswahlen und der sich daraus ergebenden politischen Forderungen für die nächste Legislaturperiode, war das erste Quartal 2018 geprägt von den schwierigen Regierungsbildungsprozessen und in deren Folge von der politischen Positionierung für die nächste Legislaturperiode. Im Vorfeld hatten die BAGFW-Fachgremien die Ergebnisse der Sondierungsgespräche bzw. die Koalitionsvereinbarung ausgewertet und Optionen für die Lobbyarbeit ausgelotet.

Zu Beginn des Berichtsjahres standen Themen der Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt im Fokus. Durch den kontinuierlichen Austausch mit dem GKV-Spitzenverband ist es gelungen, Vorhaben zur Umsetzung des Präventionsgesetzes mehr als bisher in den Blick zu nehmen. Die Rolle der Wohlfahrtsverbände als Akteure in den vom Präventionsgesetz adressierten Lebenswelten (Kita, stationäre Altenhilfe und Kommune) war nicht benannt als Beteiligte für die Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene. Von daher war hier seitens der BAGFW dringend Lobbyarbeit vonnöten. Aus diesem Dialog heraus ergaben sich Anknüpfungspunkte für die weitere Zusammenarbeit. Das Projekt der BAGFW-Verbände mit dem GKV-Spitzenverband und der BZgA zur Integration der Gesundheitsförderung und Prävention in die QM-Systeme der Wohlfahrtsverbände wurde auch in diesem Rahmen besprochen und vorangebracht – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung. Auch die Beteiligung der BAGFW und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Präventionsforum und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Verbände am Nationalen Präventionsbericht wurden diskutiert. Die BAGFW erarbeitete zudem ein Argumentationspapier zu den Chancen des Präventionsgesetzes und zur besonderen Rolle der Wohlfahrtsverbände in diesem Kontext.

Ihr Hauptaugenmerk richtete die Sozialkommission I erneut auf bedeutsame pflegepolitische Themen und Vorhaben. So steuern BAGFW, bpa und die übrigen Trägerverbände inzwischen das EinSTEP-System zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation gemeinsam, nachdem der Prozess der Überleitung auf die Trägervereine erfolgreich abgeschlossen wurde. Die BAGFW hatte im Berichtsjahr die Projektkoordination inne und die notwendigen Prozesse koordiniert.

Einen Arbeitsschwerpunkt der Sozialkommission I bildete die Begleitung und aktive Mitarbeit in der von den drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS im Sommer 2018 gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Die BAGFW bzw. die Einzelverbände sind in den fünf Arbeitsgruppen der KAP mit mehreren Personen vertreten. Insgesamt geht es in der KAP darum, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen und den relevanten Akteuren in der Pflege sollen in kürzester Zeit konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Die BAGFW bringt sich in die Arbeit der KAP intensiv ein, stimmt dazu Positionen und Maßnahmen ab und tauscht sich in der dazu eingerichteten Austauschgruppe der BAGFW aus.

Die Konzertierte Aktion Pflege und die notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung waren sowohl Themen des Spitzengesprächs mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als auch mit dem neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn Westerfellhaus, und den pflegepolitischen Sprecher/innen der Fraktionen im Deutschen Bundestag. Auch diese Termine wurden durch die Sozialkommission I vorbereitet und begleitet.

Im Berichtsjahr ging die Umsetzung des neuen Verfahrens indikatorengestützter Qualitätsprüfung in die „heiße Phase“. Dazu gehörte die Koordination der Umsetzung auf Bundesebene, die Begleitung der Gliederungen auf Landesebene bei der Umsetzung vor Ort sowie letztlich auch die weitere Lobbyarbeit zur Umsetzung. Das neue Verfahren zur Qualitätserhebung nach dem Indikatorenmodell verzahnt Elemente interner Qualitätssicherung mit externer Qualitätssicherung und bietet somit Chance und Gelegenheit, auch das interne Qualitätsmanagement zu verbessern. Die Wohlfahrtsverbände haben sich für die Entwicklung der Indikatoren als auch für das neue Qualitätssicherungssystem massiv eingesetzt. Ziel der Verbände war es von der Qualitätsmessung anhand von Parametern, die sich aus der Pflegedokumentation speisen hin zu einem Qualitätsmodell dessen Indikatoren sich am Pflegezustand der Menschen orientiert. Da es an das neue Strukturmodell der Pflegedokumentation gewissermaßen anschließt, leitet es damit eine Neuausrichtung in der Pflege insgesamt ein.

In die Arbeiten zum 8. Altenbericht der Bundesregierung “Ältere Menschen und Digitalisierung“, der voraussichtlich Ende 2019 fertiggestellt sein soll, möchte sich die BAGFW mit einbringen. Da sich die BAGFW und die Spitzenverbände mit zahlreichen Facetten der Digitalisierung in der Sozialwirtschaft befassen, bietet es sich an, dort inhaltliche Inputs zu geben mit dem konkreten Ziel, mehr Teilhabe und Partizipation für ältere Menschen zu erreichen.

Nach dem Inkrafttreten des BTHG mussten zahlreiche Prozesse begleitet und umgesetzt werden. Nach § 131 Abs. 3 SGB IX vereinbaren die Vereinigungen der Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer gemeinsame und einheitliche Empfehlungen auf Bundesebene zum Inhalt der Rahmenverträge. Ein vorbereitender Schritt hierzu war die Erarbeitung und Verabschiedung des BAGFW-Papiers gemeinsam mit der BAGüS „Eckpunkte für Empfehlungen zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX“. In dem Papier werden erste Orientierungen gegeben für mögliche Verhandlungen von Rahmenverträgen, die letztlich auf Landesebene zu vereinbaren sind.

Neben der Erarbeitung dieses Eckpunktepapiers waren die Folgen und die Auswirkungen der BTHG-Gesetzgebung auf die Träger und die Betroffenen in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen BMAS zu bewerten.

Im Fachbereich Betreuungsrecht wertete die Sozialkommission I die Ergebnisse der Studien des BMJV zum Betreuungsrecht, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verbesserung der Vergütungssituation für die Arbeit der Betreuungsvereine aus. Während in 2018 noch kein Durchbruch in den Bemühungen erzielt werden konnte, zeichnet sich für 2019 eine Entspannung ab.

Kontinuierliche Aufgaben der Sozialkommission sind es, Stellungnahmen und Positionen aus den Fachausschüssen zu finalisieren, politische Gespräche vor- und nachzubereiten sowie weitere Strategien für eine erfolgreiche Lobbyarbeit abzustimmen.