Das Thema Rufanlagen gewinnt aktuell an Bedeutung, weil die neue DIN VDE 0834 seit August 2026 die technischen und organisatorischen Anforderungen deutlich erweitert. Gleichzeitig darf daraus nicht automatisch eine pauschale Nachrüstpflicht für bestehende, sicher funktionierende Anlagen entstehen.
Entscheidend sollte deshalb nicht allein die formale Abweichung von der aktuellen DIN sein, sondern die Frage, ob für die Bewohner:innen, Patient:innen, Klient:innen tatsächlich ein Sicherheitsrisiko besteht. Genau hier kommt der Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Bedeutung zu.
Es braucht deshalb eine klare Verteilung der Verantwortung:
Technische Sachverhalte und Abweichungen sollten von entsprechend qualifizierten Fachstellen bewertet und erklärt werden. Betreibende beurteilen darauf aufbauend die konkrete Gefährdung in ihren Einrichtungen und legen erforderliche Schutzmaßnahmen fest.
Somit wird Sicherheit mit einem verhältnismäßigen Umgang mit bestehenden Anlagen verbunden. Die Leitlinie sollte daher sein:
Gefährdungsbeurteilung statt automatischer Nachrüstung aufgrund einer Normabweichung, dass als Grundlage für die Beratungen mit den zuständigen Prüfbehörden.
