Vorsitz: Der Paritätische Gesamtverband
Stefan Pfannkuchen
Der Fachausschuss Fördermittelmanagement unterstützt die Finanzkommission der BAGFW gegenüber mittelgebenden Fachministerien in finanzrelevanten Belangen der Spitzenverbände und ihrer Untergliederungen in den Förderprogrammen des Bundes.
Das sind insbesondere die Programme im Bundeshaushalt zu Titel 684 04 – „Zentrale und Internationale Aufgaben“, Titel 684 05 – „Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge – Koordinierung, Qualitätssicherung und Förderung der Arbeit von Folteropferzentren/ Psychosozialen Zentren“ und Titel 684 07 – „Zukunftssicherung der Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung“.
Neben den Regelgesprächen, die das BMBFSFJ mit den einzelnen Verbänden führt, findet ein jährliches Jahreskooperationsgespräch mit allen Verbänden und der BAGFW statt. Dort wird die Zusammenarbeit mit dem Ministerium und dem BAfzA in den verschiedenen Programmen in den Blick genommen und die aktuelle Umsetzung im Hinblick auf zuwendungsrechtliche Fragen besprochen. Am Ende wird die Vorhabenplanung für das Folgejahr in Aussicht gestellt.
In Vor- und Nachbereitung dieses Austausches trifft sich der FA Fördermittel-management insbesondere mit Blick auf Regulatorien zur Haushaltsgesetzgebung, den zuwendungsrechtlichen Anforderungen und der NBest-WV bzw. der ANBest-P. Damit einher geht die Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte gegenüber dem BAFZA/BMBFSFJ. Der Fachausschuss hat sich im Berichtszeitraum fünf Mal digital getroffen und sich beispielsweise mit folgenden Themen beschäftigt:
Der Kostendruck ist auch bei den Wohlfahrtsverbänden gestiegen. Die Forderung nach langfristiger Sicherstellung und kurzfristiger Aufstockung bzw. Dynamisierung von Mitteln kann gegenüber dem Zuwendungsgeber nur Nachdruck verliehen werden, wenn die Bedarfe der Wohlfahrtsverbände dargelegt werden können.
Der Fachausschuss hat deshalb anhand der Zuwendungen in Titel 684 04 eine Bedarfsrechnung vorgenommen und kommt zu folgendem Ergebnis: Wenn die BAGFW die Eigenmittel von ca. 539.500 € und damit ca. 2,61% aus 2016 in das Jahr 2026 übertragen wollen würde, dann würde dies eine Reduzierung der Vollzeitäquivalente bedeuten und die Verbände der BAGFW hätte in 2026 weniger als 80% der Vollzeitäquivalente von 2016 zur Verfügung, die zentralen und internationalen Aufgaben haben sich demgegenüber aber nicht verringert. Auf Grundlage dieses Ergebnisses wird die Finanzkommission weitere Gespräche mit dem Zuwendungsgeber führen.
In vielen Bundesprogrammen werden Personalkosten auf Basis von Durchschnitts-werten, die das BMF in einer Tabelle der Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen (PSK) veröffentlicht, pauschal beantragt. Wie werden die Pauschalen in den unterschiedlichen Programmen behandelt? Werden sie mit IST-Kosten belegt und im Verwendungsnachweis dargestellt? Mit diesen zuwendungsrechtlichen Fragen hat sich der Fachausschuss beschäftigt und festgestellt, dass die Praxis in den Verbänden unterschiedlich ist. Im Folgenden soll versucht werden, das Gespräch mit dem BMBFSFJ und dem BAfzA geführt und eine einheitliche Praxis hergestellt werden.
In vielen Programmen werden Bundeszuwendungen von den Wohlfahrtsverbänden auf Bundesebene an Letztzuwendungsempfänger auf Orts- und Landesebene weitergeleitet. Die Bundesverbände stehen dabei gegenüber dem Zuwendungsgeber als Zentralstelle in besonderer Verantwortung. Angesichts steigender Risiken auf dem „Wohlfahrtsmarkt“ hat sich der Fachausschuss in der Berichtszeit vermehrt zu Fragen der Zentralstellenverantwortung ausgetauscht. Wie werden Rollen und Aufgaben der Zentralstellen im Hinblick auf Prüfrechte und -pflichten wahrgenommen? Wie kann das Risiko einer Haftung beschränkt werden, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bei Untergliederungen? Ausreichende Antworten sind bislang noch nicht gefunden und werden uns noch weiter beschäftigen.
Die Überarbeitung der Richtlinie zu Titel 684 04 – „Zentrale und Internationale Aufgaben“ und des Merkblattes Titel 684 05 – „Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge – Koordinierung, Qualitätssicherung und Förderung der Arbeit von Folteropferzentren/ Psychosozialen Zentren“ durch den Zuwendungsgeber sind im Berichtszeitraum vom Fachausschuss eng begleitet worden.
Im Einzelnen: