Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern
Vorsitz: Paritätischer Gesamtverband
Der FA Gemeinnützigkeit und Steuern hat fünf Sitzungen vorbereitet und digital durchgeführt.
Rechtspolitische Forderungsliste
Der Fachausschuss hat die bereits existierende, umfangreiche rechtspolitische Forderungsliste aktualisiert und veröffentlicht.
Die Politik wird aufgefordert, die Einführung einer business judgement rule sowohl in der Abgabenordnung als auch im Vereinsrecht umzusetzen.
Neu gefordert wird die Einführung eines abgestuften Sanktionssystems für kleinere Verstöße gegen Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Mit einer Einführung eines abgestuften Sanktionssystems soll den Trägern Rechtssicherheit in der alltäglichen Bearbeitung von steuerlichen komplexen Fragestellungen gegeben werden und die Regelung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
Bislang politisch ungehört, aber dennoch enorm wichtig wäre die Änderung im Umsatzsteuerrecht zu der Bewertung von Sachspenden an hilfsbedürftige Menschen und gemeinnützige Organisationen, die auch im Bereich „Spenden statt Vernichten“ Relevanz hat. Die Bewertung der Bemessungsgrundlage nach der Verkehrsfähigkeit ist aktuell zu aufwendig und steht einer unkomplizierten Sachspende entgegen.
Steueränderungsgesetz 2025
Der Fachausschuss hat sich intensiv mit dem Steueränderungsgesetz 2025 befasst und eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium abgegeben. Darin begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich die Anhebung der Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €, zumal sie einer Forderung des Fachausschusses entspricht.
Der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung für kleinere Körperschaften bis 50.000 € Einnahmen wird grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl hat der Fachausschuss Bedenken zu Fragen der Handhabung der Regelung in der Praxis geäußert.
Die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale als Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes wird gesehen, wenngleich dies möglicherweise einer weiteren Monetarisierung des Ehrenamtes Vorschub leistet.
EuGH Vorlage Servicekörperschaften
Des Weiteren hat sich der Fachausschuss mit der Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung von Servicegesellschaften bei Kooperationen als mögliche Beihilfe befasst und die möglichen Auswirkungen einer Entscheidung für die Strukturen der Wohlfahrtspflege als besorgniserregend bewertet.
