Haushaltsberatungen: Behinderte Menschen nicht vergessen!

In den aktuellen Haushaltsberatungen muss das Bundesteilhabegesetz mit einem eigenen Etatansatz berücksichtigt werden. Das fordern der Deutsche Behindertenrat, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung.

In den aktuellen Haushaltsberatungen muss das Bundesteilhabegesetz mit einem eigenen Etatansatz berücksichtigt werden. Das fordern der Deutsche Behindertenrat, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. In den Kabinettsvorlagen sind keine finanziellen Mittel für das Gesetz oder die Entlastung der Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe enthalten.

 
Das steht nicht nur im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, sondern auch zu Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die noch im Juni das Bundesteilhabegesetz als anspruchsvolles, aber notwendiges Vorhaben der Koalition bezeichnet hatte. Das Ziel beschrieb sie in ihrer Rede auf dem Deutschen Fürsorgetag mit den Worten: „Wir wollen, dass möglichst jeder Einzelne zielgenau unterstützt wird.“

Ein Bundesteilhabegesetz ohne jede finanzielle Unterlegung kann diese im Koalitionsvertrag benannten Ziele nicht erreichen, zusätzlich fehlt damit jeder Spielraum für Leistungsverbesserungen. Daher fordern die Verbände Regierung und Parlament auf, entsprechende Mittel bereitzustellen.    

Kontakt und Interviewanfragen:

Dr. Ilja Seifert

Vorsitzender des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates (DBR)

Ansprechpartner/in: Frau Morgenthal, Frau Schmidt

Tel.: 030 / 28095427, <link>info@deutscher-behindertenrat.de


Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

Katrin Goßens, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 / 24089 – 121, <link>presse@bag-wohlfahrt.de


Die Fachverbände

Ansprechpartner: Pressestelle Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Peer Brocke, Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 / 206411140, <link typo3>peer.brocke@lebenshilfe.de