Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

BAGFW macht in der Eigenschaft als gemeinsame Plattform der gemeinnützigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland Gebrauch  um die Belange der gemeinnützigen Mitgliedsunternehmen (ca. 125.000) und der dort Beschäftigten (2 Mio. hauptamtlich, 3 Mio. ehrenamtlich Beschäftigte) zu vertreten.1  

Unsere Mitgliedsunternehmen erbringen in nahezu allen relevanten Arbeitsfeldern soziale Dienstleistungen und arbeiten mit öffentlichen Leistungsträgern zusammen. Sie wirken damit bundes- und landesweit aber auch auf der kommunalen Ebene.  

Diese Mitglieder erleben Auftragsvergaben aus zwei unterschiedlichen Perspektiven. Zum einen stellen die öffentlichen Träger von Sozialleistungen als öffentliche Auftraggeber soziale Dienstleistungen im Wege der Beschaffung über die Auftragsvergabe sicher. In diesem Fall müssen sich die Mitgliedsunternehmen als Bieter an Ausschreibungen beteiligen. Daneben sind die gemeinnützigen Sozialunternehmen in vielfacher Hinsicht auf Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen aber auch der EU angewiesen. Wenn diese Mittel die vorgegebenen Bagatellgrenzen überschreiten, sind die Unternehmen ihrerseits verpflichtet, Aufträge nach Maßgabe des Vergaberechts jedenfalls nach Maßgabe des Unterschwellenvergaberechts auf nationaler Ebene zu vergeben.  

Beide Perspektiven kommen in den folgenden Ausführungen zum Ausdruck. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen nehmen wir wie folgt Stellung: 

Allgemeine Bewertung 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt zwar im Grundsatz das Ziel der Vereinfachung von Vergabeverfahren. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sieht die BAGFW jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehenen Regelungen nehmen verbindliche Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit sowie an soziale Aspekte zurück und stellen diese stärker in das Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Dies birgt die Gefahr, dass sich der Preis gegenüber einer ganzheitlichen Bewertung von Qualität, Leistung und den Gesamtkosten stärker durchsetzt und damit langfristig nicht wirtschaftlich sinnvoll ist.  

Aus Sicht der BAGFW sollte im Bereich der sozialen Dienstleistungen ferner stärker auf Kriterien abgestellt werden, die die spezifischen Anforderungen und die tatsächliche Qualität sozialer Dienstleistungen abbilden.