Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

Einleitung

 

Regionale Hospiz- und Palliativ-Netzwerke sind - nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege - notwendige Eckpfeiler für eine qualitativ hochwertige und nachhaltig wirksame hospizliche und palliative Beratung, Begleitung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Zugehörigen vor Ort (im Weiteren: Betroffene).

 

Schon früh haben in einzelnen Regionen Akteure der Hospizarbeit die Notwendigkeit der Vernetzung erkannt und damit begonnen Netzwerke zu initiieren. Der gesetzliche Anspruch auf eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV, 2008) und auch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG, 2015) gaben weitere wesentliche Impulse für die Vernetzung regionaler Akteure. Insbesondere die Einführung eines neuen Beratungsangebotes zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase erfordert hierbei die Abstimmung und Koordination der regionalen Leistungserbringer. Regionale Netzwerke dienen der Kooperation und der Koordination in der hospizlichen und palliativen Beratung, Begleitung und Versorgung und schaffen Transparenz und Orientierung für Betroffene sowie weitere Akteure. Sie tragen dazu bei, eine passgenaue, an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Beratung, Begleitung und Versorgung zu etablieren, auszubauen und zu fördern.

 

Inzwischen wurden von Engagierten und Akteuren in vielen Regionen die neuen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Beratung, Begleitung und Versorgung in der Hospiz- und Palliativversorgung aufgegriffen. Die Vielfalt in der Beratung, Begleitung und Versorgung wurde weiter ausgebaut und damit differenziert.

 

Der Aufbau übergreifender Netzwerkstrukturen erfolgt jedoch bisher nur vereinzelt und in unterschiedlicher Ausprägung. Die Bedeutung und die Möglichkeiten eines regionalen Hospiz- und Palliativ-Netzwerkes sind den Akteuren vielfach bewusst; Hemmnisse liegen vielmehr in der fehlenden Unterstützung bei der Schaffung der strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für die Koordination eines Netzwerkes.

 

Übergeordnetes Ziel sind daher nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege der weitere flächendeckende Aufbau und die nachhaltige Förderung regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke, die, orientiert an den jeweiligen Strukturen und regionalen Gegebenheiten, zugänglich sind für alle an der Beratung, Begleitung und Versorgung Beteiligten.

 

Definition regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Regionale Hospiz- und Palliativ-Netzwerke dienen der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren, die an der Beratung, Begleitung und Versorgung der Betroffenen beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen.

 

Ziele regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Das Ziel eines regionalen Hospiz- und Palliativ-Netzwerkes ist es, in der Region eine abgestimmte, nicht nur vom Engagement einzelner Personen abhängige, nachhaltige und an den Bedürfnissen Betroffener angepasste, strukturierte Beratung, Begleitung und Versorgung systematisch zu entwickeln, zu fördern und zu etablieren.

 

Dabei orientiert sich das Zusammenwirken der Netzwerk-Akteure nicht an einzelnen fachlichen oder organisatorischen Interessen, sondern am Gesamtnutzen für die Betroffenen sowie der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune. Im Mittelpunkt des Netzwerks stehen also die Vorteile, die Betroffene von der sektorenübergreifenden Kooperation von Praktikerinnen und Praktikern – etwa bei der Beratung, Begleitung, und Versorgung – in ihrem Alltagsleben vor Ort haben. Die spezifischen Ziele der jeweiligen Hospiz- und Palliativ-Netzwerke orientieren sich an den regional bereits vorhandenen Strukturen.

 

Aufgaben regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Regionale Netzwerke dienen der Bündelung lokaler Kräfte, Potentiale und Ressourcen, der Verbesserung der Kooperationsfähigkeit der regionalen Leistungserbringer, der Optimierung des Gesamtangebots und dem Schließen von Versorgungslücken durch Synergien. Durch Netzwerkarbeit kann der Zugang zu Kompetenzen und Ressourcen erreicht werden, die in der einzelnen Organisation oder Institution allein nicht vorhanden sind.

 

Aus Sicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege dienen regionale Hospiz- und Palliativ-Netzwerke im Wesentlichen

 

  • der Schaffung einer Plattform durch die Förderung des Austausches, der Kommunikation und der Information mit dem Ziel, die Kooperationsfähigkeit im Netzwerk zu erhöhen, eine gemeinsame Handlungslogik zu entwickeln um somit die Qualität, Effizienz und Effektivität der Beratung, Begleitung und Versorgung zu steigern.
  • der Beförderung einer Netzwerkidentität und einer gemeinsamen Orientierung durch das Zusammenbringen der Sichtweisen und Erwartungen in dem Netzwerk und der Abstimmung der Arbeitsansätze im Sinne von Versorgungsqualität und Versorgungskontinuität unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stärken der Netzwerk-Akteure.
  • der Verbesserung des Schnittstellenmanagements und der Überwindung von Sektorengrenzen durch Förderung der Zusammenarbeit aller Einrichtungen und Berufsgruppen, die für die Beratung, Begleitung und Versorgung der Betroffenen im ambulanten und stationären Bereich Verantwortung tragen.  
  • der bedarfsorientierten Wissensvermittlung und der Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie fachlichen Veranstaltungen und Fallbesprechungen.
  • dem Austausch der regionalen Leistungserbringer bzgl. der notwendigen Schritte zu einer abgestimmten Zusammenarbeit zur Umsetzung der Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132 g SGB V in der letzten Lebensphase in der Region (insbesondere der betroffenen Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe, der Krankenhäuser, der Ärzt/innen und der Notfall- und Rettungsdienste).
  • der niedrigschwelligen Beratung, sowohl von Betroffenen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Kulturen, als auch von Verantwortlichen und Mitarbeiter/innen der in die Beratung, Begleitung, Versorgung involvierten oder an der Verbesserung der Beratung, Begleitung und Versorgung interessierten Institutionen.
  • der transparenten Gestaltung von Versorgungsstrukturen mit dem Ziel der besseren Information und Orientierung von Betroffenen und der Reduzierung der Komplexität bezüglich der möglichen Optionen zur Beratung, Begleitung und Versorgung. Dies erleichtert den Zugang zu hospizlicher und palliativer Versorgung und stellt eine bedarfsorientierte Beratung, Begleitung und Versorgung sicher. 
  • der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Arbeit des Netzwerks transparent zu machen, im Gemeinwesen (dem Sozialraum, der Kommune) zu verankern und hospizlich- und palliativ-relevante Themen gesellschaftlich und politisch voranzutreiben.
  • der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und einer Sorgekultur im Sinne der Hospizphilosophie, die zum Ziel hat, ein würdevolles Lebensende an allen Orten und in allen Institutionen wo Menschen leben möglich zu machen.

 

Mögliche Mitglieder regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Mitglieder regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke sind Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Beratung, Begleitung und Versorgung der Betroffenen befasst sind.

 

Dies können insbesondere sein: ambulante Hospizdienste, Hospiz- und Fördervereine, stationäre Hospize für Erwachsene und Kinder, sowie sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen, die sich für die hospizliche und palliative Arbeit engagieren, niedergelassene Haus- und Fachärzt/innen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser mit und ohne Palliativ-Abteilungen, SAPV-Teams für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Notfall- und Rettungsdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Bestattungsinstitute, sowie weitere Vertreter/innen von Professionen aus den Bereichen Beratung (z.B. Gesprächsbegleiter/innen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung), Psychologie und Psychotherapie und anderen therapeutischen Berufsgruppen, kirchliche/seelsorgende Dienste, ggf. auch weitere soziale Dienste und Einrichtungen wie z.B. Einrichtungen der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe, Selbsthilfegruppen, Vertreter/innen der Ärzte- und Pflegekammern, kassenärztlichen Vereinigungen, Kranken- und Pflegekassen, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Hospiz- und Palliativ-Akademien und anderer kirchlicher und freier Bildungsträger sowie Kommunen und kommunale Einrichtungen, die zum Ziel haben, die regionale Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern.

 

Ein Netzwerk kann daher zur Förderung einer Sorgekultur weitere Einrichtungen und Dienste des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kommunen (wie z.B. Stadtplaner, Quartiersentwickler) sowie Akteure der lokalen Bürgergesellschaft (Besuchsdienste, Trauergruppen, Vereine wie z.B. Bürgervereine, Migrantenvereine, etc.) einbeziehen, sofern sie die Ziele des Netzwerkes unterstützen.

 

Die regionale Koordinierungsstelle des Netzwerkes steht mit allen Mitgliedern in Kontakt. Sie erhält die Kommunikationsstrukturen des Netzwerkes aufrecht, unterstützt die Prozessorganisation des Netzwerkes und wirkt daran mit, dass die operativen Leistungen der verschiedenen Netzwerk-Akteure erfolgreich miteinander verknüpft werden können, ohne dabei die Autonomie der einzelnen Netzwerkmitglieder einzuschränken. Darüber hinaus organisiert und moderiert die Koordinierungsstelle die verschiedenen Treffen und Aktivitäten des Netzwerkes.

 

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss die oder der für die Koordination Verantwortliche über spezifische, fachliche Expertise verfügen.

 

Förderung der Koordination regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Hospiz- und Palliativ-Netzwerke arbeiten am erfolgreichsten und effektivsten, wenn sie eine Instanz zur Koordinierung haben. Ziel dieser Förderung der Koordinierung ist die Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Beratungs-, Begleitungs- und Versorgungsstrukturen für Betroffene. Vor diesem Hintergrund bedarf es, nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Einrichtung und finanziellen Förderung einer festen, auf Dauer angelegten Stelle, die die Koordination des Netzwerkes übernimmt, um eine strukturierte Zusammenarbeit der Netzwerkmitglieder zu erreichen und zu verstetigen.

 

Die Fördermittel sind für die Koordination des Auf- und Ausbaus von Netzwerken und für die Verstetigung der Koordination bestehender regionaler Netzwerke zu verwenden. Sie können auch dazu verwendet werden, bereits bestehende Netzwerke zum Beispiel im Übergang von der Pionierphase zur Schaffung verbindlicherer Strukturen zu unterstützen. Darüber hinaus können sie der Schaffung von Synergien durch die Integration und Zusammenführung bereits bestehender Netzwerke dienen.

 

Um Neutralität und Allparteilichkeit zu gewährleisten muss sich, nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Förderung der koordinierten und strukturierten regionalen Zusammenarbeit aus mehreren Quellen speisen (Mischfinanzierung). Dabei sind die Kommunen aufgrund ihrer Aufgabe zur kommunalen Daseinsvorsorge, nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, zu beteiligen.

 

Die Förderung erfolgt zum einen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Zum anderen ist der Zuschuss aus Mitteln der Krankenversicherung um die Förderung durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft zu ergänzen. Der Zuschuss des jeweiligen Landes oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft kann auch als Personal- oder Sachmittel eingebracht werden, sofern diese Mittel nachweislich ausschließlich und unmittelbar dazu dienen, den Förderzweck zu erreichen.

 

Darüber hinaus kann das Netzwerk vom jeweiligen Land oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft auch durch die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Netzwerk oder der regionalen Hospiz- und Palliativarbeit unterstützt werden (z.B. durch freie Fahrten, freie Eintritte, Werbung auf Bussen usw.). Soweit Mittel der Arbeitsförderung oder zur Förderung des regionalen hospizlich/palliativen Ehrenamts eingesetzt werden, sind diese als ein vom Land oder von der Kommune geleisteter Zuschuss zur Förderung anrechenbar.

 

Zusätzlich können zur Finanzierung der Koordination des Netzwerkes Eigenmittel der Netzwerkmitglieder eingebracht werden. Beispiele hierfür sind Mitgliedsbeiträge, immaterielle Ressourcen, Spenden etc.

 

Gefördert werden können netzwerkbedingte Kosten wie Personal- und Sachkosten (z.B. Raummiete, Büroausstattung, Medien, Veranstaltungen), die durch die Koordination des regionalen Netzwerkes und z.B. durch die Organisation und Durchführung fachlicher Fortbildungen, der an dem regionalen Netzwerk beteiligten Akteure, entstehen. Zu den förderfähigen Kosten gehören ebenfalls die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes.

 

Voraussetzungen für die Förderung der Koordination regionaler Hospiz- und Palliativ-Netzwerke

 

Die Koordination regionaler Netzwerke ist, nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, förderfähig, wenn es sich um Netzwerke handelt, bei denen alle Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Beratung, Begleitung und Versorgung der Betroffenen befasst sind, mitwirken können.

 

Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass sie auf einem freiwilligen Zusammenschluss, z. B. als eingetragener Verein (e. V.), als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder ohne Rechtsform auf Basis von schriftlichen Kooperationsvereinbarungen der in der Region beteiligten Netzwerk-Akteure basieren.

 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich in dem Netzwerk Angehörige unterschiedlicher Professionen (mindestens drei) aus der ambulanten und stationären Regel- und Spezialversorgung engagieren.

 

An dem Netzwerk können sich Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, Ehrenamtliche und Selbstvertretungen der Betroffenen beteiligen.

 

 

 

 

 

Um eine Förderung zu erhalten, muss das Netzwerk darüber hinaus für die zu bewältigenden Aufgaben Strukturen festlegen, die den Anliegen aller Mitglieder Gehör verschaffen und gleichzeitig der Pluralität, Heterogenität und Autonomie der Mitglieder gerecht werden.

 

Die an dem Netzwerk beteiligten Akteure schließen hierzu eine Vereinbarung, aus der sich die gemeinsam erarbeiteten und festgelegten Ziele und Inhalte, Strukturen, die beabsichtigte Durchführung der Aufgaben und deren Kosten und die an der Vernetzung beteiligten Akteure ergeben.

 

Zur regelmäßigen Überprüfung der Netzwerkarbeit und -prozesse legt das Netzwerk seine Konzeption und seine Struktur schriftlich dar und erstellt jährlich einen Sachbericht und Verwendungsnachweis.