Jahresbericht 2019 des Fachausschusses Altenhilfe

Vorsitz: Andreas Elvers, DRK


Im Jahre 2019 traf sich der Fachausschuss Altenhilfe zu 12 regulären Sitzungen sowie zu einem Klausurtag zum Thema „Reform der Pflegeversicherung -  Verringerung des Eigenanteils“. Drei Sondertermine beschäftigten sich mit der Umsetzung der Ergebnisse bzw. der eingegangenen Selbstverpflichtung der Konzertierten Aktion Pflege (KAP).

Es wurden 12 Stellungnahmen abgegeben und an weiteren 5 Stellungnahmen mitgewirkt. Besonders hervorzuheben sind dabei die Stellungnahmen zum Entwurf eines

Die Stellungnahmen waren erfolgreich, da oftmals Inhalte und Formulierungen im Sinne der BAGFW verändert werden konnten.

Von besonderer Bedeutung waren die Themen:

Nationale Demenzstrategie
Konzertierte Aktion Pflege

In beiden Arbeitsstrukturen engagierten sich Mitglieder des Fachausschusses Altenhilfe und tauschten sich im Fachausschuss überverbandlich dazu aus.
Für die Konzertierte Aktion Pflege wurden die eingegangenen Selbstverpflichtungen bearbeitet und Vorbereitungen für die in 2020 anstehende Umsetzung der Selbstverpflichtungen in Abstimmung mit dem BMG (Road-map) getroffen.

Auch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes beschäftigte den Fachausschuss. Zahlreiche Details waren zu klären; auch in Abstimmung mit dem BMFSFJ. Gemeinsame Musterverträge schaffen Voraussetzung für den Ausbildungsstart in der Praxis.

Die Implementierung des indikatorengestützten Modells der Qualitätsprüfung und -darstellung stationär wurde von Seiten des Fachausschusses über die Organisation und Durchführung von bundesweiten Multiplikatorenschulungen für Pflegeeinrichtungen gefördert. Umgesetzt wurden 31 Schulungen an 28 Orten für 465 Teilnehmende. Zur Unterstützung fand ein parlamentarisches Frühstück statt.
Die Datenauswertungsstelle (DAS) nahm seine Arbeit auf. Beides wurde mit der Veröffentlichung einer umfangreichen Materialsammlung bzw. offene Fragen an dieser Stelle für Praktiker/innen beschrieben.

Zum Thema Kurzzeitpflege wurde ein Positionspapier zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in einem Workshop erarbeitet, um die Versorgunglage in diesem Versorgungsfeld zu verbessern. Gespräche mit verschiedenen Fachpolitikern und zwei Pressemitteilungen unterstützten die Verbreitung der Position.

Heute (Januar 2020) kann festgestellt werden, dass die Aktivitäten zum richtigen Zeitpunkt stattfanden und Einfluss auf einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ hatten. Es gibt zudem eine aktuelle Fassung des BAGFW-Positionspapiers.

Die Versorgung von Intensivpatienten bedarf eines hohen Ressourcenaufwandes. Nachdem die Selbstverwaltung nach §132a SGB V eine Verhandlungslösung erreicht hatte, kam ein Gesetzesentwurf, der die häusliche Versorgung dieser Patienten nur noch übergangsweise zugelassen hätte. Hier konnten über Stellungnahmen und ein Fachgespräch im BMG Änderungen erreicht werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand Januar 2020) wurde die Verpflichtung zu einer stationären Versorgung von Intensivpatienten gestrichen und durch jährliche MDK-Kontrollen ersetzt.

Mit dem Digitalisierungsversorgungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die Pflege an die Telematikinfrastruktur anzunähern. Die Umsetzung dieser BAFW-Forderung ist positiv zu bewerten. Begonnen wurde mit einem ersten Gespräch mit der Gematik und einer Einbindung in die Erarbeitungsstrukturen. Die Bearbeitung digitaler Aspekte der Pflege, u.a. auch die Aufnahme technischer Hilfsmittel in das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird den Fachausschuss auch in den nächsten Jahren weiterbeschäftigen.