Jahresbericht 2020 der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

Vorsitz: Barbara Dannhäuser, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

 

Der Diskussionsprozess des BMJV wurde nach eineinhalb Jahren am 28. November 2019 abgeschlossen. Alle wesentlichen Akteure des Betreuungswesens, zahlreiche Expertinnen und Experten sowie Selbstvertreterinnen und -vertreter waren in die Beratungen eingebunden. So war auch die BAGFW in allen vier themenspezifischen Fach-Arbeitsgruppen vertreten.

Am 23.06.2020 veröffentlichte das BMJV den angekündigten Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Zu diesem haben wir als BAGFW Stellung genommen. Am 23.09.2020 folgte der Regierungsentwurf. Das Gesetz befindet sich aktuell in den Ausschüssen des Bundestages und soll im Frühjahr 2021 verabschiedet werden. Geplantes Inkrafttreten ist der 1.1.2023.

 

Stellungnahme

 

Wir haben am 6. August 2020 eine gemeinsame Stellungnahme der BAGFW zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht veröffentlicht. Herausfordernd waren die unterschiedlichen Sichtweisen der zu beteiligenden Arbeitsfelder Rechtliche Betreuung, Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitsfelder Rechtliche Betreuung und Vormundschaftswesen sind in der Praxis sehr unterschiedlich aufgestellt. Daraus resultieren fachlich andere Bewertungen und Positionierungen zu scheinbar gleichen Aspekten wie persönliche Bestellung der Mitarbeitenden versus Vereinsbestellung, Beteiligung von Ehrenamtlichen usw.

 

Andere Verbände

 

An der Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf hat sich die Arbeitsgruppe im Rahmen von zwei Videokonferenzen am 3. und 29. Juli 2020 und Texteingaben beteiligt.

 

Gemeinsamer Fachtag am 7. Oktober 2021 in Kassel

 

Der Fachtag 2021 ist in Planung. Wir werden beobachten, ob er tatsächlich in Präsenz stattfinden kann oder wir auf eine virtuelle Alternative ausweichen müssen.


Weitere Themen:

Corona und die Auswirkungen auf die Rechtliche Betreuung

 

Hier ging es um die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine, um Alternativen zu persönlichen Kontakten mit Betreuten und Einrichtungen und um die Klarstellung der Aufgaben der Betreuer*innen bei den bevorstehenden Impfungen.