Jahresbericht 2021 des Fachausschusses Vergaberecht

Vorsitz: Dr. Friederike Mußgnug, Diakonie

Der Fachausschuss Vergaberecht hat sechs Sitzungen vorbereitet und durchgeführt. Pandemiebedingt fanden drei davon als Videokonferenz und eine im Hybridformat statt.


 

Aktivitäten


Schwerpunkte der Fachausschussarbeit waren die Vorbereitung einer Fachveranstaltung im Jahr 2022 sowie die Bewertung vergaberechtlicher Entwicklung und die Erstellung eines Informationstextes für den Internetauftritt der BAGFW.


Geprüfte Gesetzgebungsvorgaben


Entwurf einer Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima).

Die AVV Klima enthält verbindliche Vorgaben, die die Bundesverwaltung und –regierung bei der Beschaffung zu beachten hat und denen Auftragnehmer genügen müssen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Die BAGFW hat in ihrer Stellungnahme das Vorhaben begrüßt, das den Initiativen vieler Leistungserbringer zur klimaneutralen Arbeit sehr entgegenkommt. Als Anliegen hat die BAGFW eine Öffnung für gleichwertige Zertifikate angeregt, um zum einen der in der Wohlfahrtspflege vorhandenen Bandbreite an Nachweisen und Audits und zum anderen den vielen kleinen und mittleren Unternehmen in der Freien Wohlfahrtspflege Rechnung zu tragen, für die die in der AVV Klima primär verlangten EMAS-Zertifikate zu aufwändig sind. Eine entsprechende Öffnung würde mithin den Wettbewerb erweitern und zugleich KMU unterstützen. Ein weiteres Anliegen war eine angemessene Übergangsfrist. Ohne eine solche würden nicht zertifizierte aber systemrelevante Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen, die ggf. dringend benötigte Sozialleistungen erbringen.


BAGFW Informationsschreiben vom 25.11.2021: Wettbewerbsregister – Registrierung für die Abfrage von Einträgen


Ein wichtiger Baustein der Korruptionsbekämpfung bei der Beschaffung wird in Zukunft das Wettbewerbsregister sein, das Bieter verzeichnet, die wegen einschlägigen Fehlverhaltens vom Wettbewerb auszuschließen sind. Das Schreiben erläutert, welche Fördermittelempfänger Zugang zu diesen Informationen bekommen und diese zwingend abrufen müssen. Zugleich erläutert es, wie sich die betroffenen Fördermittelempfänger für den Zugang zu diesen Informationen registrieren können.
 

Schreiben an das BMFSFJ betreffend das BAFzA-Merkblatt zur Vergabe von Leistungen (bei Zuwendungen über 100.000 €):


2020 hat der Fachausschuss Vergaberecht in Abstimmung mit dem Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern eine Anfrage an das BMFSFJ gestellt und um Klarstellung von Informationen des BMFSFJ zur Anwendung von Vergaberecht beim Einsatz von Fördermitteln gebeten.

Im Verlauf des Jahres 2021 hat das BMFSFJ auf diese Anfrage hin die entsprechenden Ausführungen überarbeitet und erläutert nunmehr die Vergaberegel der ANBest-P: Empfänger von BMFSFJ-Fördergeldern in Höhe von mehr als 100.000,00 € haben beim Einsatz dieser Fördermittel unabhängig vom konkreten Auftragswert nach den Nr. 3.1 ANBest-P die UVgO (also das Unterschwellenvergaberecht) zu beachten. Abweichendes gilt nach den ANBest-P und den dazu ergangenen Informationen des BMFSFJ nur, wenn die Fördermittelempfänger ihrerseits öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind.


Gemeinsame Veröffentlichungen mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV):


Der Fachausschuss Vergaberecht hat sich mit insgesamt drei Beiträgen an einem Themenheft Vergaberecht in der Reihe „Archiv Wissenschaft und Praxis“ beteiligt.

Ein Beitrag stellt den Instrumentenkasten vor, den das Sozialrecht Leistungsträgern eröffnet, um die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Leistungserbringer sicherzustellen. Ein weiterer Beitrag beschreibt Auswirkungen von Beschaffungsverfahren auf die soziale Infrastruktur und die Versorgungssicherheit für Menschen in sozialer Not. Ein dritter Beitrag setzt sich mit den Möglichkeiten und der Notwendigkeit auseinander, Beschaffungsprozesse, sofern sie bei der Sicherstellung von sozialen Dienstleistungen zum Einsatz kommen, sozial verantwortlich zu gestalten.

Die Veröffentlichung des Themenheftes ist für Februar 2022 vorgesehen.


Arbeitsvorhaben:
Bewertung des Koalitionsvertrags


Der Fachausschuss wird die Vorhaben der gegenwärtigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur nachhaltigen Beschaffung bewerten.

 

Fachtag Nachhaltiger Wettbewerb am 27.9.2022


Am 27. September 2022 werden der Fachausschuss Vergaberecht zusammen mit dem Deutschen Sozialgerichtstag eine Fachveranstaltung zum Thema „Nachhaltiger Wettbewerb“ veranstalten. Die Veranstaltung wird sich zum einen mit der Gestaltung und den Zielen von Wettbewerb im Sozialwesen und vertiefend mit der nachhaltigen Gestaltung der öffentlichen Beschaffung von Sozialleistungen befassen.