Mobile Rehabilitation – eine Form der Teilhabesicherung auch für Menschen mit Demenz
Die Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege beraten, unterstützen, behandeln, pflegen und rehabilitieren viele Menschen mit schwerer Krankheit und Beeinträchtigungen. Oftmals ist aus gesundheitlichen Gründen nicht nur ihre Selbständigkeit, sondern auch ihre Teilhabe am familiären und gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind darauf ausgerichtet, Selbstbestimmung und Teilhabe zu sichern. Sie sollen Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abwenden, mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung verhüten; Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sollen vermieden oder gemindert werden.