Jahresbericht 2018 des Fachausschusses Kinder, Jugend, Familie und Frauen

Vorsitz: Liane Muth, Deutscher Caritasverband

 



 


Der Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen hat Bezugs- und Anknüpfungspunkte aus dem Koalitionsvertrag für die Arbeit der BAGFW identifiziert zur strategischen Schwerpunktsetzung bei der Arbeitsplanung in den Kommissionen und Fachausschüssen. Hierbei hat sich der Fachausschuss auf die Themen Familien und Kinder konzentriert.Es kristallisierten sich folgende im Fachausschuss zu beobachtende und zu bearbeitende Schwerpunktthemen heraus:

 

 

  • Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern
  • Weiterentwicklung der monetären Unterstützungsleistungen
  • Kinderbetreuung: quantitativer und qualitativer Ausbau
  • Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in Grundschulen
  • SGB VIII Reform

     

Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern

Die BAGFW fordert schon lange eine bundesrechtliche Verankerung von Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Aufgrund ihrer fachlichen Expertise und der Erfahrungen aus der Praxis begrüßt die BAGFW, dass der Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern an einem runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen im Hinblick auf einen bedarfsgerechten Ausbau und die Finanzierung der Frauenhäuser beraten werden und hat in Lobbygespräche auf die Notwendigkeit der Beteiligung der BAGFW hingewiesen.

Zur Umsetzung der Verpflichtungen, die aus der Istanbul-Konvention resultieren, bedarf es aus Sicht der BAGFW eines Aktionsplanes mit koordinierter Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die aktuellen Themen der Frauenhauskoordinierung werden regelhaft im Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen rückgebunden und hinsichtlich politischer Lobbyarbeit der BAGFW beraten.
 

Weiterentwicklung der monetären Unterstützungsleistungen

Der Familienreport 2017 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist aus, dass das Armutsrisiko von Kindern im Bereich zwischen 14,6% und 21,1% liegt. 44% der Ein-Eltern-Haushalte sind armutsgefährdet. Ein überdurchschnittliches Armutsrisiko weisen Familien mit drei und mehr Kindern auf (25%). Auch wenn Armut viele Ursachen hat und mehr als nur der Mangel an ökonomischen Ressourcen ist, kommt der Einkommensarmut von Familien eine besondere Bedeutung zu.

Die Wirksamkeit der familienbezogenen Leistungen in Deutschland wurde mit Hilfe einer systemübergreifenden, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium der Finanzen verantworteten Gesamtevaluation überprüft. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2014 zeigen, dass die monetären Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland kompliziert und nicht kohärent aufeinander abgestimmt sind. Nach Ansicht der BAGFW müssen zielgenaue umfassende Lösungen zur Bekämpfung von Kinderarmut gefunden werden, um die Lebenssituation von Familien unbürokratisch, effektiv und nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen sollte perspektivisch eine Bündelung zentraler monetärer Leistungen zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder erfolgen.

Als einen ersten Schritt in die richtigen Richtung begrüßte die BAGFW in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlag und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz-StaFamG) die Neugestaltung des Kinderzuschlags, um Familien und ihre Kinder auch aus der verdeckten Armut besser zu erreichen und der besonderen Lebenssituation von Familien mit kleinen Einkommen, so auch der vieler Alleinerziehender, Rechnung zu tragen.

Der Fachausschuss hat sich im Berichtsjahr intensiv mit dem Reformvorhaben auseinandergesetzt und die Stellungnahme zum Referentenentwurf in Kooperation mit dem Fachausschuss „Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung“ erarbeitet.
 

Kinderbetreuung: quantitativer und qualitativer Ausbau

Die BAGFW tritt dafür ein, dass die Qualität in Kindertageseinrichtungen seitens des Bundes unterstützt wird. Konkret sind bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte, Richtwerte bezüglich des Betreuungsschlüssels und eine Anhebung der Vergütung und weitere gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsfelds notwendig. Dazu gehören auch mehr zeitliche Ressourcen für Leitungsaufgaben und mehr Personal in den Einrichtungen.


In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßt die BAGFW, dass das BMFSFJ mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterentwickeln und eine Angleichung noch bestehender Unterschiede zwischen den Ländern befördern will. Die im Referentenentwurf in Aussicht gestellte Finanzierungsbeteiligung des Bundes für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung wird von der BAGFW als eine wichtige politische Weichenstellung bewertet. Nicht nur beim Ausbau der Tagesbetreuung der Kinder, sondern gerade auch um eine angemessene Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung im Sinne einheitlicher Startchancen für Kinder in ganz Deutschland nachhaltig sicherstellen zu können, sind Länder und Kommunen auf eine Unterstützung des Bundes angewiesen.

Kritisch beurteilt die BAGFW, dass durch im Referentenentwurf dargelegte Befristung der Finanzierungszusage eine mittel- bzw. langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet ist. Befürchtet wird, dass eine Befristung der Zuschüsse bis 2022 dazu führt, dass die Länder keine dauerhaften beziehungsweise keine zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.

Kritisch bewertet die BAGFW auch die im Referentenentwurf aufgeführte Lösung, die Mittel an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile zu verteilen. Damit verzichtet der Bund auf ein ursprünglich angedachtes und beim Bundesfamilienministerium angesiedeltes Sondervermögen, in dem die Mittel für die Länder verwaltet werden sollten. Eine Finanzierung über Umsatzsteueranteile führt dazu, dass dem Bund keinerlei verbindliche Korrekturen möglich sind, wenn die Mittel nicht sachgemäß und zweckgebunden eingesetzt werden.

Im September 2018 hat eine Dialog-Veranstaltung des Verbändeverbunds mit den politischen Sprechern stattgefunden.

Es herrschte in der Veranstaltung Einigkeit darüber, dass eine stetige Finanzierung der Qualitätsverbesserungen in Kitas über ein Sondervermögen als notwendig und sinnvoll erachtet wird.

Die Unter-AG Kita des Fachausschusses Kinder, Jugend, Familie und Frauen beschäftigt sich fortlaufend mit den Prozessen. Die wesentlichen Erkenntnisse und Aktivitäten werden im Fachausschuss rückgekoppelt.
 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Der Koalitionsvertrag sieht die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Stufen bis 2025 vor. Es handelt sich um ein konkretes Vorhaben, zu dessen Verwirklichung rechtliche, finanzielle, zeitliche und inhaltliche Umsetzungsschritte notwendig sind. Die BAGFW begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf Kinder im Grundschulalter auszuweiten. Die Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII, die Definition von Ganztag und die Ausgestaltung von Anspruch und Inhalt von Betreuung sind zu prüfen und zu entwickeln. Die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sollte in Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort, mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und mit weiteren Vereinen und den Familien umgesetzt werden.


Der AWO-Bundesverband, die Bertelsmann-Stiftung, die mercator-Stiftung und die Robert-Bosch-Stiftung haben Anfang September mit dem DJI zusammen zu einem ersten Workshop einer Reihe von Expertengesprächen eingeladen. Eine breit besetzte Expertengruppe soll den Prozess der Implementierung fachlich begleiten. Die freie Wohlfahrtpflege ist in dieser Expertengruppe eingebunden. Eine stetige Rückkopplung in den Fachausschuss ist gewährleistet. Der Fachausschuss begleitet inhaltlich den Prozess.
 

SGB VIII Prozess

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Kinder-und Jugendhilfe auf der Grundlage des im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterzuentwickeln. Dieses sieht verschiedene gesetzliche Änderungen in der Kinder-und Jugendhilfe vor, dabei insbesondere im SGB VIII. Das KJSG trat aber nicht zum 01.01.2018 in Kraft, da bis dahin keine Verabschiedung durch den Bundesrat erfolgte. Grundlage der Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe ist ein breiter Beteiligungsprozess mit Wissenschaft und Praxis der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen.


Der Fachausschuss hat sich fortlaufend mit dem Thema Beteiligungsprozess beschäftigt und sich über die BAGFW-Geschäftsstelle dafür eingesetzt, dass die Freie Wohlfahrtspflege beteiligt wird.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im letzten Quartal 2018 eine AG „SGB: VIII Mitreden-Mitgestalten“ initiiert. Die BAGFW hat insgesamt 8 Sitze in dieser AG, davon 4 über die BAGFW und 4 über die AGJ.

Der Fachausschuss hat für die Sozialkommission II Vorschläge erarbeitet, wie die gering bemessenen Plätze auf die Verbände aufgeteilt werden können.

 

Zusätzliche Themen

 

Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kita“

Die Projekte in den Verbänden der BAGFW wurden 2017 gestartet und in 2018 fortgesetzt. Ziel ist es, die Demokratiekompetenz von Kindern, Eltern und Erzieherinnen sowie die Sprachfähigkeit gegen demokratiefeindliche Aussagen zu fördern. Erzieherinnen sollten zum einen demokratiefeindliche Phänomene erkennen und angemessen reagieren können. Außerdem umfasst das Projekt die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Der Fachausschuss tauschte sich 2018 zu den Aktivitäten in den Verbänden aus.
 

Jugendmedienschutz

Der Fachausschuss beschäftigte sich 2018 mit dem Jugendmedienschutz im digitalen Zeitalter und mit den Notwendigkeiten neuer Regelungen.
 

Reform des § 219a StGB

Der Fachausschuss beschäftigte sich 2018 mit dem Reformvorhaben zum § 219a StGB und tauschte Positionen der Einzelverbände aus.
 

Kooperation mit der BZgA

Die kontinuierliche Kooperation des Fachausschusses mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurde fortgesetzt. Als besonderes Projekt ist die Zusammenarbeit zur Erstellung von trägerübergreifendem, bundesweitem Informationsmaterial für schwangere Frauen mit Fluchthintergrund zu nennen. In 2018 wurden zwei Leporellos in einer Auflage von jeweils 120.000 Stück an die Schwangerschaftsberatungsstellen trägerübergreifend verteilt. Die Leporellos stehen auch in ausdruckbarer Form zur Verfügung und sind auf den Homepages der Verbände und der BAGFW eingestellt. Im Juni 2018 fand in Berlin eine BAGFW-Fachtagung statt, in der das Konzept der Leporellos vorgestellt wurden. Als Fachthema wurde das Thema Weibliche Genitalverstümmelung aufgegriffen.