1.10.2025: Teilhabe am Arbeitsmarkt

Bilanz und Weiterentwicklung am Arbeitsmarkt durch § 16i SGB II - Onlinefachtag

Das Förderinstrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” (§ 16i SGB II) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde 2019 mit dem Teilhabechancengesetz eingeführt und fördert die Beschäftigung von langjährig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt kombiniert einen Lohnkostenzuschuss mit einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat sich intensiv für die Einführung des Instruments eingesetzt und bewertet es als Erfolg: die gewünschten Zielgruppen im Bürgergeld werden erreicht und die soziale Teilhabe, das subjektive Wohlbefinden und die Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten durch die öffentlich geförderte Beschäftigung zumeist verbessert. 

Jedoch ist die Förderung in den Jobcentern stark rückläufig und kommt in einigen Regionen nahezu zum Erliegen. Ein wichtiger Faktor ist hier die fehlende ausreichende und langfristig verlässliche Finanzierungsgrundlage.

Den strukturellen Hintergründen für diesen Rückgang und Möglichkeiten der Weiterentwicklung dieses Instruments möchten wir in der Online-Veranstaltung nachgehen. 

Dazu werden u. a. zentrale Befunde aus der Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu dem Förderinstrument dargestellt. Zudem wird in einer Gesprächsrunde mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Frage nachgegangen, wie es politisch und finanziell mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ weitergehen kann und soll.