Jahresbericht 2025 der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

Vorsitz: Dr. Friederike Mussgnug, Diakonie Deutschland

Die AG Betreuungsrecht hatte zunächst lediglich die Aufgabe, jährlich einen Fachtag für die Betreuungsvereine zu organisieren und durchzuführen. 

Schnell stellte sich jedoch heraus, dass die Belange der Betreuungsvereine gerade im Bereich des Vergütungsrechts einer ständigen Interessenvertretung bedürfen. 

 

 

So übernahm die AG auch die Lobbyarbeit für das Arbeitsfeld Betreuungsrecht und bringt sich aktiv in die Diskussionen über die Reform des Betreuungsrechts sowie der Betreuervergütung ein. 

 

Digitaler Fachtag „Zukunft der Betreuervergütung“ am 03.04.2025

Der regelmäßige Fachtag der BAGFW für die Betreuungsvereine fand 2025 digital statt und brachte c. a. 170 Personen zum Austausch zusammen. 

Die Rückschau auf das kontroverse Verfahren zur Anpassung der Betreuervergütung würdigte den intensiven Einsatz gerade auch der Betreuungsvereine und weiterer Akteure für die wirksame Interessenvertretung. Dies leitete über zu einem Blick auf Möglichkeiten zur effektiven Interessenvertretung auf Orts-, Landes- und Bundesebene. Eine Podiumsdiskussion ging auf das erhebliche Spannungsfeld zwischen dem hohen Anspruch der Betreuungsrechtsreform auf der eine und dem anhaltenden Kostendruck nachhaltig ein. Zwischen den Podiumsteilnehmer*innen und den Teilnehmer*innen bestand Konsens, dass das derzeitige System an seine Belastungsgrenze stößt. 

 

Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf der FDP-Fraktion eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Die Arbeit der Betreuungsvereine ist seit Jahren strukturell unterfinanziert. Dieser Umstand ist durch die Tarif- und Preisentwicklung der letzten Jahre nochmals massiv verstärkt worden. Grundlage für die Vergütung der Betreuer und die Finanzierung der Betreuungsvereine ist das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG). Anpassungen dieser Vergütung bedürfen daher stets eines erneuten, im Bundesrat zustimmungspflichtigen  Gesetzgebungsverfahrens. 

Zum 1.1.2026 trat das Änderungsgesetz in Kraft, das die Vergütung der Berufsbetreuer an die gestiegenen Kosten anpassen sollte. Die BAGFW hat die intensive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens und die Interessenvertretung für die Betreuungsvereine bis unmittelbar zur Zustimmungsentscheidung des Bundesrates im März 2025 fortgesetzt und mit Social-Media-Postings unterstützt (z. B. über ihren LinkedIn-Kanal)

 

Die BAGFW hatte sich bereits im Oktober 2024 kritisch mit einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz auseinandergesetzt. Im Dezember legte die FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages einen weiteren Entwurf für ein Änderungsgesetz vor, zu dem die BAGFW ebenfalls kritisch Stellung genommen hat . Die BAGFW würdigt punktuelle Verbesserungen bei der Methode der Vergütungsberechnung. Dennoch enthält auch dieser Entwurf keine Dynamisierung der Betreuervergütung, so dass die Grundprobleme der Betreuervergütung weiterhin fortbestehen. Das Gesetz soll 2028 erneut evaluiert werden. Die BAGFW wird sich in diese Evaluation einbringen und die Belange der Betreuungsvereine aktiv vertreten.