03.04.2025: Zukunft der Betreuervergütung

Die Online-Veranstaltung widmete sich den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der rechtlichen Betreuung.
Wie geht es nach der Bundesratsentscheidung vom 21.03.2025 zum KostBRÄG205 für die Betreuungsvereine weiter?
Dr. Friederike Mussgnug/Diakonie Deutschland skizzierte den Reformprozess, den das VBVG nach Abschluss der Evaluation durchlaufen hat und erläuterte die neue Rechtslage.
Anschließend erläuterte Sanna Zachej/Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM, welche Handlungsmöglichkeiten zur effektiven Interessenvertretung auf Orts-, Landes- und Bundesebene für das politische Lobbying hilfreich sind.
Auf dem Podium erörterten Ute Middendorp/Betreuungsverein SkF Ibbenbüren, Karen Aderholz-Franke/ Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und Holger Koch/ Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege neben den aktuellen Herausforderungen aus verschiedenen Perspektiven auch die Frage wie sich das Spannungsfeld zwischen den praktischen Umsetzungserfordernissen der Reform und dem anhaltenden Kostendruck nachhaltig auflösen lässt.
Die zentrale Erkenntnis der Veranstaltung ist, dass das derzeitige System an seine Belastungsgrenze stößt. In etlichen Fällen berichteten die Teilnehmenden, dass diese Grenzen eigentlich bereits überschritten sind. Deutlich wurde das an der Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungs-Mandate, die sich nach der Betreuungsrechtsreform mit den gestiegenen Anforderungen an die rechtliche Betreuung vereinbaren lassen und der Zahl der Mandate, die ein Betreuer übernehmen muss, um kostendeckend arbeiten zu können. Sowohl die Teilnehmenden am Podium als auch die Teilnehmenden stimmten darüber überein, dass das KostBRÄG205 wichtig ist und Erleichterung verschafft. Letztlich sind aber weitere Reformschritte dringend erforderlich, um eine langfristig tragfähige und finanzierbare Lösung für die rechtliche Betreuung sicherzustellen.
Moderiert wurde der mit 165 Personen besuchte Online-Fachtag von Barbara Dannhäuser.
Wo stehen wir jetzt? Wie ist die neue Rechtslage?
Dr. Friederike Mussgnug, Diakonie Deutschland
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Sanna Zachej, Arbeitstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM
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