Jahresbericht 2015 des Fachausschusses Altenhilfe

Vorsitz: Thorsten Mittag, Der PARITÄTISCHE

Vorsitz: Thorsten Mittag, Der Paritätische


Wesentliche Bearbeitungs- und Beratungsthemen des Fachausschusses in seinen 13 regulären Sitzungsterminen, einschließlich einer eintägigen Klausur, sowie weiteren Telefonkonferenzterminen, Unterarbeitsgruppentreffen und Sondersitzungen im Berichtszeitraum waren:

 

I.       Entbürokratisierung in der Pflege

 

Zum Thema ‚Entbürokratisierung’ wurden die Aktivitäten aus den vorangegangenen Jahren fortgeführt und weiter verstärkt.

Zum 01. Januar 2015 hat das Projektbüro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, mit seiner Arbeit begonnen und Multiplikatoren der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zum Strukturmodell geschult. Daneben wurde auf unterschiedlichen Ebenen (Lenkungsgremium auf Bundesebene, Kooperationsgremien auf Landesebene) mit den beteiligten Akteuren an der Weiterentwicklung und Optimierung des Projektverlaufs gearbeitet. Zudem wurden Reflexionstreffen auf Landesebene organisiert, die einen Austausch unter den jeweiligen Multiplikatoren sowie mit dem Projektbüro gewährleistet haben.

Mit Stand vom 17.11.2015 haben sich insgesamt 7.823 Pflegeeinrichtungen zur Teilnahme an dem Implementierungsprojekt beim Projektbüro angemeldet und werden durch die ausgebildeten Multiplikatoren geschult.

Bei der zentralen Projektsteuerung wurde die BAGFW dauerhaft einbezogen.

Das Büro des Pflegebevollmächtigten Laumann wird seine Finanzierung des Projekts bzw. des Projektbüros Ein-STEP zum 30.06.2016 einstellen. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände sind gebeten worden, sich hinsichtlich der Weiterführung des Projektbüros zu positionieren.

 

II.      Ärztliche Versorgung

 

Die KBV, KZBV und die BAGFW haben am 27. April 2015 unter dem Motto „Die Versorgung von Pflegebedürftigen weiterentwickeln – Ärzte, Zahnärzte und Freie Wohlfahrtspflege stellen sich den gemeinsamen Herausforderungen“ gemeinsam erarbeitete Alternativvorschläge für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, nicht nur in Heimen, im Sinne eines Positionspapiers vorgestellt. In Folge der Veranstaltungen fanden ein Follow up zur gemeinsamen Tagung von KBV und BAGFW am 27. April und daraus resultierende weiterführende Gespräche statt. Als Thema eines solchen Gesprächs wurde z.B. durch die KVB ihr § 73c-Vertrag zur besseren Versorgung von pflegenden Angehörigen gewählt und weitere gemeinsame Schritte besprochen.

Zudem wurden aus dem VSG entstandene Neuerungen in der Arbeitsgruppe AG „Ärztliche Versorgung“ des Fachausschusses behandelt. Darunter fällt bspw. das Präventionsmanagement zuhause (§ 22a SGB V aus dem VSG). Zusammen mit der KZBV, der BZÄK und dem bpa hat die BAGFW einen Flyer „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ erstellt, der über die neuen Möglichkeiten einer besseren zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen informiert.

 

III.    Umsetzung der Ergebnisse aus dem „Wingenfeld-Projekt“

 

Aufbauend auf den in den Vorjahren betriebenen Tätigkeiten konnte gemeinsam mit den Vertragspartnern nach § 113 SGB XI ein gemeinsames Projekt verhandelt werden, welches Ende 2014 durch den GKV-Spitzenverband ausgeschrieben wurde. Das Projekt wurde zum 1. Juni 2015 an ein Forscherteam der Uni Bremen vergeben, um 15 gesundheitsbezogene Indikatoren für Ergebnisqualität in der stationären Pflege modellhaft umzusetzen. Dabei handelt sich um Indikatoren, die im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ von 2009 bis 2011 im Auftrag der beiden Bundesministerien für Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissenschaftlich entwickelt und praktisch erprobt wurden. Die Universität Bremen hat die einstigen Modellregionen Baden-Württemberg und Brandenburg nach anfänglichen Startschwierigkeiten um die zusätzlichen Bundesländer Berlin, Rheinland-Pfalz und Hessen ergänzt und den Projektzeitraum um drei Monate verlängert. Der erste Zwischenbericht der Universität wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erwartet. Die Ergebnisse aus dem Projekt sind wichtig, denn das Pflegestärkungsgesetz II gibt die Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze gem. § 113 SGB XI auf dieser Grundlage bis Mitte 2017 vor.

 

IV.    Initiativen zum Vorschlag einer Selbstverwaltungsstruktur im SGB XI

 

Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Umsetzung wurde bereits in vorangegangenen Jahren vorbereitet, die 2015 extern vergeben wurde. Im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum PSG II konnte der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen des Elften Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch über die Qualitätssicherung in enger Zusammenarbeit des Fachausschusses und Herrn Dr. Plantholz erarbeitet und in die gemeinsame Stellungnahme der in der BAGFW kooperierenden Verbände eingebracht werden.

 

V.     Stellungnahmeverfahren zum PSG II und zum Vorschaltgesetz

 

Am 22.06.2015 wurde durch das BMG der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) an die BAGFW versandt. Bereits am 18.06.2015 hatte der Deutsche Bundestag mit Beschluss eines Gesetzes zur Förderung der Prävention und Gesundheit die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Omnibusverfahren mit Einführung eines neuen § 17a im Elften Sozialgesetzbuch auf den Weg gebracht. So kann das neue Begutachtungsverfahren (NBA) vor in Kraft treten des PSG II in die Begutachtungs-Richtlinien eingearbeitet werden, so dass auch in zeitlicher Hinsicht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt werden kann, und zwar ab dem 01.01.2017. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben zum Gesetzesvorhaben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht und im Fortgang an gemeinsamen Abgeordnetengesprächen teilgenommen.

 

VI.    Lobbyarbeit

 

Auch das Jahr 2015 wurde geprägt von politischer Lobbyarbeit. Zu zentralen Themen, wie bspw. das Pflegestärkungsgesetz II und Modellprojekte wie MoPIP, wurden Gespräche mit den Büros der pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestag vertretenen Parteien und mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverbände der privaten Pflegeeinrichtungen, des BMG und des GKV geführt. Für das Jahr 2016 sind weitere Gespräche geplant, wie bspw. zu dem Thema Ausschreibungspraxis von Hilfsmitteln verbunden mit den geplanten Gesetzesvorhaben.

 

IV. Weitere Themen

 

Neben diesen Punkten wurden im Jahr 2015 u.a. folgende Inhalte und Themen behandelt, aufbereitet und weiter geführt:

 

  • Verhandlungen: PTV-S, PTV-A (Schiedsverfahren), § 39a Abs. 2 SGB V
  • Monitoringverfahren Allianz für Menschen mit Demenz
  • Vorbereitung von Fachmessen unter Beteiligung der BAGFW (Altenhilfe Zukunftstag, Hauptstadtkongress)
  • Weiterentwicklung der ambulanten Qualitätsmessung und
    -darstellung/Fachveranstaltungen mit Experten
  • Expertenstandard § 113a SGB XI
  • Austausch zu Gesetzesvorhaben, wie HPG und PflegeberufsG
  • Verträge gem. § 126/127 SGB V zu Inkontinenzhilfen
  • Charta zur Betreuung Sterbender