Jahresbericht 2016 des Fachausschusses Altenhilfe

Vorsitz: Thorsten Mittag, Der Paritätische

Vorsitz: Thorsten Mittag, Der Paritätische


Wesentliche Bearbeitungs- und Beratungsthemen des Fachausschusses in seinen 13 regulären Sitzungsterminen, einschließlich einer eintägigen Klausur, sowie weiteren Telefonkonferenzterminen, Unterarbeitsgruppentreffen und Sondersitzungen im Berichtszeitraum waren:


Entbürokratisierung in der Pflege

Zum Thema ‚Entbürokratisierung’ wurden die Aktivitäten aus den vorangegangenen Jahren fortgeführt und weiter verstärkt. Hierzu wurden auf unterschiedlichen Ebenen (Lenkungsgremium auf Bundesebene, Kooperationsgremien auf Landesebene) mit den beteiligten Akteuren an der Weiterentwicklung und Optimierung des Projektverlaufs gearbeitet. Zudem wurde das Projekt unter finanzieller Beteiligung der BAGFW auf den Bereich Tages-und Kurzzeitpflege ausgeweitet. Bei der zentralen Projektsteuerung wurde die BAGFW dauerhaft einbezogen. Da das Büro des Pflegebevollmächtigten Laumann seine Finanzierung des Projekts bzw. des Projektbüros Ein-STEP zum Ende der Legislatur einstellen wird, wurde an einem Konzept zur Weiterführung div. Strukturen gearbeitet und in die Konferenz der Landes-Ligen eingebracht.


Ärztliche Versorgung

Die UAG Ärztliche Versorgung hat sich insbesondere mit folgenden Themen beschäftigt: Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten im Bereich der Wundversorgung, Einsatz sicherer Instrumente zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen und Umsetzungsfragen zum Medikationsplan nach den Vorschriften des E-Healthgesetzes. Als Follow-up zum Spitzengespräch zwischen KBV-Vorstand Regina Feldmann und Herrn Rosenbrock unter Beteiligung von Frau Dr. Fix im November 2015 hat die UAG beraten, ob zur Verbesserung der pflegerisch-medizinischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ein integrierter Versorgungsvertrag im Rahmen der Förderung des Innovationsfonds nach § 92a SGB V erprobt werden solle. Die KBV hat Interesse an einem solchen gemeinsamen Projekt mit der BAGFW geäußert. Da ein entsprechender Projektantrag sehr aufwändig und die Erfolgsaussichten ungewiß sind, hat sich der FA Altenhilfe auf der Grundlage der Empfehlung der UAG gegen ein solches Projekt entschieden. Dies schließt nicht aus, dass die Projektidee in der Zukunft, bei Vorhandensein größerer Kapazitäten, wieder aufgenommen wird.


Begleitung der Vorarbeiten der Umsetzung des PSG II und Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu den Qualitätsthemen in der Pflege

In dem Gremium nach § 18c Abs. 1 SGB XI erfolgte unter Beteiligung von Vertretern der FA Altenhilfe die fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie die Vorbereitungen zur  Evaluation nach § 18c Abs. 2 SGB XI. Der FA hat die Entwicklungen zur Umstellung der Verträge im stationären und ambulanten Bereich eng begleitet und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet (z.B. Umsetzung des NPBB in den Verträgen).

Die Pflegeselbstverwaltung wurde unter maßgeblicher Beteiligung der Verbände der BAGFW hin zu einem Qualitätsausschuss gem. § 113b SGB XI umgebaut. U.a. wurde hierzu durch die Vertragspartner nach § 113 SGB XI der Verein Qualitätsausschuss Pflege e.V. gegründet, der wiederum eine Geschäftsstelle betreibt, welche den Qualitätsausschuss bei seiner Arbeit unterstützt. Parallel haben in div. Arbeitsgruppen die Arbeiten an den vom Gesetzgeber aufgegebenen Projekten begonnen, die teilweise vollständig und teilweise nur bedingt mit den Arbeiten des Qualitätsausschusses verbunden sind:

  • § 113c SGB XI Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen
  • § 113b Abs. 4 SGB XI: Stationäre Pflege Entwicklung von Instrumenten für die Prüfung der Qualität der Leistungen und für die Qualitätsberichterstattung
  • § 113b Abs. 4 SGB XI Ambulante Pflege: Stationäre Pflege Entwicklung von Instrumenten für die Prüfung der Qualität der Leistungen und für die Qualitätsberichterstattung.

Ferner wurden die Arbeiten an den Projekten zu § 113a SGB XI Expertenstandards und MoPiP (Studie „Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege“) fortgeführt.


Umsetzung der sich aus dem Hospiz-PalliativG ergebenen Aufträge und Chartaprozess:

Hierzu wurden in unterschiedlichen Arbeitsgruppen umfassende Verhandlungen geführt zu:

  • § 39a Abs. 1 u. 2 SGB V - Anpassung der Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste (die ambulante Vereinbarung konnte in 2016 abgeschlossen werden)
  • § 132g SGB V - Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Charta zur Betreuung Sterbender (konnte in 2016 abgeschlossen werden)

 

Stellungnahmeverfahren zum PSG III und diverser anderer Gesetzgebungen, Richtlinien und Verordnungen

 

Am 26.04.2016 wurde durch das BMG der Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG  III) an die BAGFW versandt. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben zum Gesetzesvorhaben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht und im Fortgang an gemeinsamen Abgeordnetengesprächen teilgenommen.

Daneben hat der FA Altenhilfe zu zahlreichen anderen Gesetzesverfahren, Richtlinien oder Verordnungen Stellung genommen und ggf. auch an Anhörungen teilgenommen. 

 

Lobbyarbeit

Auch das Jahr 2016 wurde geprägt von politischer Lobbyarbeit. Zu zentralen Themen, wie bspw. das Pflegestärkungsgesetz II und III, wurden Gespräche mit den Büros der pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien und mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverbände der privaten Pflegeeinrichtungen, des BMG und des GKV geführt.

 

Weitere Themen

Neben diesen Punkten wurden im Jahr 2016 u.a. folgende Inhalte und Themen behandelt, aufbereitet und weiter geführt:

  • Monitoringverfahren Allianz für Menschen mit Demenz
  • Vorbereitung von Fachmessen unter Beteiligung der BAGFW (Altenhilfe Zukunftstag, Hauptstadtkongress)
  • Austausch zu Gesetzesvorhaben, wie dem Pflegeberufsgesetz
  • Verträge gem. § 126/127 SGB V zu Inkontinenzhilfen
  • Verhandlungen zu BREM § 132 a Abs. 2 HKP
  • U.a.