Jahresbericht 2017 des Fachausschusses Altenhilfe

Vorsitz: Nora Roßner, DCV


Wesentliche Bearbeitungs- und Beratungsthemen des Fachausschusses in seinen 13 regulären Sitzungsterminen, einschließlich einer eintägigen Klausur sowie weiterer Arbeitstreffen, Telefonkonferenzen und Sondersitzungen im Berichtszeitraum waren:
 

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation - Projekt "Ein-STEP"

Die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt zur Entbürokratisierung der Pflege aus 2016 wurden fortgesetzt. Die Anpassung des Strukturmodells an die Dokumentationserfordernisse der Tages- und Kurzzeitpflege konnten 2017 abgeschlossen werden. Zum 1. November 2017 ist die Verantwortung für den Prozess der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergegangen. Die BAGFW hat im Auftrag der Verbände die operative Funktion einer Geschäftsstelle übernommen und betreut u. a. die Ein-STEP-Internetseite www.ein-step.de. Der FA Altenhilfe unterstützt die Geschäftsstelle dabei fachlich.
 

Ärtzliche Versorgung

Die UAG Ärztliche Versorgung hat sich mit folgenden Themen beschäftigt: Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten im Bereich der Wundversorgung, Einsatz sicherer Instrumente zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen, Inkontinenzversorgung, Umsetzungsfragen zum Medikationsplan nach den Vorschriften des E-Healthgesetzes, Verblisterung sowie Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. Die UAG hat gemeinsam mit dem BVmed und dem bpa ein Positionspapier zur Versorgung von Bewohnern und Bewohnerinnen von stationären Pflegeeinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzmaterialien auf den Weg gebracht. Im Bereich der Kurzzeitpflege beschäftigte sich die UAG mit den Hürden für die Umsetzung des § 39c SGB V, welcher die Versorgung von nicht-pflegebedürftigen Menschen nach Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflegeeinrichtungen regelt. Des Weiteren hat die UAG ein Positionspapier des FA Altenhilfe zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegestrukturen im SGB XI vorbereitet.
 

Umsetzungsbegleitung zu PSG II und PSG III

Mit der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes und der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade ergaben sich zahlreiche Veränderungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen, aber auch für die Einrichtungen und Dienste. Die Verbände haben über den Fachausschuss diese Prozesse während des gesamten Jahres 2017 intensiv begleitet und unterstützt dies auch durch die Vertreter der Verbände im Begleitgremium nach § 18c SGB XI. Unterstützt wurde die Umsetzung auch auf verbandsinterner Ebene durch vielfältige Rückkoppelungsprozesse mit den Ländern, z. B. zur Gestaltung der Landesrahmenverträge, der Pflegesatzverhandlungen und Vergütungsvereinbarungen sowie zur Erarbeitung von Konzeptionen zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in die Pflegepraxis der Einrichtungen und Dienste. Zu nennen ist im Weiteren der Einsatz des Fachausschusses für eine korrekte Überleitung von Pflegebedürftigen im stationären Bereich sowie für eine korrekte Berechnung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils. Eine intensive Begleitung der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf unterschiedlichen Ebenen wird auch im Jahr 2018 weiterhin erforderlich sein.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ordnete die sozialhilferechtlichen Leistungen, die die Pflege betreffen, zum 1. Januar 2017 neu und zwar durch die Übernahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in die Hilfe zur Pflege, die Übernahme des neuen Begutachtungsinstruments und einen abschließenden Leistungskatalog der Unterstützungsleistungen. Weiterhin bleibt hier ein Kernthema der in der BAGFW organisierten Verbände, Versicherten des Pflegegrades 1 sowie bei Hilfebedarf unterhalb dieses Pflegegrades und auch Nichtversicherten den Zugang zu den bedarfsdeckenden Leistungen der Hilfe zur Pflege zu verschaffen.

Darüber hinaus koordinieren die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege über den Fachausschuss Themen und gemeinsame Positionen für den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b SGB XI.
 

Umsetzung der sich aus dem Hospiz-PalliativG ergebenden Auträge

Ende des Jahres 2017 konnten die Verhandlungen zu den Vereinbarungen § 132g SGB V über die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase zum Abschluss gebracht werden. An der Arbeitsgruppe, die die Verhandlungen vorbereitet und geführt hat, waren Mitglieder des FA Altenhilfe wesentlich beteiligt.

2017 wurde auch die Anpassung der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1a SGB V für stationäre Hospize abgeschlossen.
 

Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Anträgen

Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben 2017 folgende Stellungnahmen und Positionen gemeinsam erarbeitet:

Lobbyarbeit

Zu zentralen sozialen Themen, wie die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III wurden Gespräche mit den Büros der pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien und mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverbände der privaten Pflegeeinrichtungen, des Bundesministeriums für Gesundheit und des GKV-Spitzenverbandes geführt.
 

Weitere Themen

Neben diesen Punkten wurden im Jahr 2017 u.a. folgende Inhalte und Themen behandelt, aufbereitet und weiter geführt:

  • Monitoringverfahren Allianz für Menschen mit Demenz
  • Beteiligung an der AG Bildung im und für das Alter
  • Vorbereitung von Fachmessen unter Beteiligung der BAGFW (Altenhilfe Zukunftstag, Hauptstadtkongress)
  • Austausch zu Gesetzesvorhaben, wie dem Pflegeberufsgesetz sowie zur Finanzierung der Pflegeausbildung
  • Verhandlungen zu den Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V
  • Beteiligung am FINSOZ-Projekt zur Digitalisierung der Pflege und Mitarbeit in der AG zu Fragen des elektronischen Datenaustausches (DTA) nach § 105 Abs. 2 SGB XI