Jahresbericht 2016 des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung

Vorsitz: Tina Hofmann, Der Paritätische

Vorsitz: Tina Hofmann, Der Paritätische


Die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende stand 2016 im Mittelpunkt der Fachausschussarbeit.

Die Verbände haben das Gesetzgebungsverfahren zum „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung“ intensiv begleitet. Dafür haben die Wohlfahrtsverbände jeweils umfassende Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag vorgelegt und dazu mehrere politische Gespräche mit Vertreter/-innen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag geführt. Die BAGFW war auch bei der öffentlichen Anhörung vertreten. Die Verbände haben darüber hinaus Vorschläge für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung und den Abbau bürokratischer Hürden bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vorgelegt (siehe Botschaften und zentrale Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur Reform des Bildungs- und Teilhabepakets). In einer Gesamtschau der Gesetzesreform ist kritisch Bilanz zu ziehen: Nach Einschätzung der BAGFW wurde das maßgebliche Reformziel des sog. Rechtsvereinfachungsgesetzes, einen Bürokratieabbau im SGB II zu erzielen, nicht erreicht. Die Wohlfahrtsverbände bewerten es kritisch, dass die Rechtsposition der Leistungsberechtigten geschwächt und an den scharfen und starren Sanktionsregelungen im SGB II unverändert festgehalten wurde. Positiv sind einige Verbesserungen bei den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu sehen; hier entsprechen die gesetzlichen Neuregelungen in weiten Teilen den langjährigen Forderungen der Wohlfahrtsverbände.

In der aktiven Arbeitsmarktpolitik die berufliche Weiterbildung für gering qualifizierte Arbeitslose auszubauen und zielgruppengerecht auszugestalten, ist ein Kernanliegen der Wohlfahrtsverbände. Das hat die BAGFW in ihrer Stellungnahme zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) und in der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht.

Die BAGFW hat gemeinsame Anliegen zur Neubemessung der Regelbedarfe im SGB II und XII (siehe die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) formuliert. Die Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe nach wie vor als nicht methodisch ausgereift und im Ergebnis als zu niedrig.  


Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren

Der Fachausschuss hat zuletzt auch intensiv die Frage erörtert, wie geflüchtete Menschen bestmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Auf Anfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben die Wohlfahrtsverbände ihre Einschätzungen zur notwendigen Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten im neu geschaffenen „Flüchtlingsintegrationsprogramm“ abgegeben und auf Anfrage Anliegen zur Weiterentwicklung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen an die Bundesagentur für Arbeit weitergereicht. Nachdem in der Arbeitsmarktförderung für geflüchtete Menschen im Jahr 2016 öffentlich ausgeschriebene, kurzfristige Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Aktivierung und Kompetenzerfassung dominierten, werben die Wohlfahrtsverbände dafür, einen deutlicheren Schwerpunkt bei der Sprachförderung und nachhaltigen Qualifizierung zu legen. Mit Nachdruck fordert die BAGFW, auf das Ausschlusskriterium einer „guten Bleibeperspektive“ bei der Förderung zu verzichten und stattdessen allen Asylbewerber/-innen den Zugang zu den Leistungen der Sprach- und Arbeitsförderung zu eröffnen, wenn das Asylverfahren nicht in einer angemessenen Frist von sechs Monaten nach Einreise abgeschlossen worden ist.

 

Arbeitsgruppe „Europäische Strukturfonds“

Vorsitz: Andreas Bartels, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

Dem Fachausschuss zugeordnet ist die Arbeitsgruppe EU-Strukturfonds. Diese bündelt die Aktivitäten der BAGFW in Bezug auf die Ausgestaltung und Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds): ESF, EFRE und ELER.

Mitglieder sind Vertreter der Landesligen der Freien Wohlfahrtspflege, in der Regel die Vertreter der Ligen in den Begleitausschüssen der Fonds, die Vertreter der BAGFW im Begleitausschuss des ESF-Bund sowie Vertreter der Fachausschüsse Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung sowie Europa.

Die AG ist 2016 zu zwei Sitzungen in Berlin zusammengekommen. Zudem wurde ein Workshop in Brüssel mit Vertretern der EU-Kommission und relevanten europäischen Netzwerkpartnern durchgeführt. Neben dem Erfahrungsaustausch standen im vergangenen Jahr die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers zur Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 und die Auswirkungen der Ergebnissicherung und Teilnehmer/innen-Datenerfassung in der aktuellen Förderperiode im Mittelpunkt der Arbeit.

Europäisch vernetzt

Mitglieder der AG haben an Gesprächen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Vertretern der EU-Kommission sowie an Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilgenommen, bei denen die Positionen der BAGFW zur Förderperiode nach 2020 eingebracht wurden.

Darüber hinaus wurde das neue ESF-Partnerschaftsprogramm ‚rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft‘ mit einem weiteren Aufruf erfolgreich umgesetzt (www.bagfw-esf.de).

Außerdem war die AG Strukturfonds an der Umsetzung des 1. Aufrufes für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beteiligt, so dass im Ergebnis an fast jedem der 84 geförderten Projekte eine Einrichtung aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt ist.