Stellungnahme der BAGFW zum Nationales Reformprogramm 2020

Bis Ende 2020 läuft die Strategie "Europa 2020", mit der die EU seit 2010 ein "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" verfolgt und zu deren Verwirklichung sie sich Kernziele u.a. in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung gesetzt hat.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt.

 

 

Vorbemerkung 

 

Bis Ende 2020 läuft die Strategie "Europa 2020", mit der die EU seit 2010 ein "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" verfolgt und zu deren Verwirklichung sie sich Kernziele u.a. in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung gesetzt hat. Der Europäische Rat hat im Juni 2019 eine “neue strategische Agenda 2019-2024" vorgestellt[1], in der er sich nur sehr zurückhaltend zu sozialen Grundsätzen und Rechten äußert. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein rein technischer Ablauf des Europäischen Semesters nicht ausreichen wird – er muss mit Inhalten hinterlegt werden. 

 

In einer nachfolgenden Gesamtstrategie sollten explizite soziale Ziele benannt und ihr Erreichen zukünftig im "Europäischen Semester" überprüft werden – einschließlich eines Monitorings der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (z. B. im "Social Scoreboard"). In dieser Gesamtstrategie sollten konkrete soziale Zielsetzungen formuliert sein, die auf eine am Gemeinwohl ausgerichtete soziale Marktwirtschaft, sowie auf die soziale Aufwärtskonvergenz innerhalb der Europäischen Union zielt. Zudem sollte eine neue Gesamtstrategie auch die Ziele der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen integrieren. Themen wie Armutsbekämpfung, Verringerung von Ungleichheiten und Geschlechtergleichstellung müssen auch in einer europäischen Strategie mit konkreten Zielsetzungen hinterlegt werden. 

 

Wir verweisen auf die im „Assessment of the Europe 2020 Strategy – Joint Report of the Employment Committee (EMCO) and Social Protection Committee (SPC)”[2] gemachte Empfehlung: “A new, ambitious, coherent and clearly designed long-term policy agenda for growth, jobs and social inclusion is needed. The new agenda should be geared towards enhancing the EU’s competitiveness in the global context, creating an economically, environmentally sustainable and at the same time inclusive Europe and taking a modern, forward-looking policy approach to the digital era. It will be important to maintain a focus on upward social convergence“ (S. 10).     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Aspekte des Nationalen Reformprogramms 2020 werden kommentiert:

 

 

  1. Öffentliche Investitionen besonders auf regionaler und kommunaler Ebene stärken, Haushaltsziele einhalten
  • KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz (Z. 21)
  • Europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik (Z. 25)
  • Fonds für einen gerechten Übergang (Z. 26)
  1. Erwerbstätigkeit erhöhen, Rentensystem und Arbeitsmarkt zukunftsfähig gestalten
  • Inklusion von Menschen mit Behinderung (Z. 44)
  1. Kernziele der Europa-2020-Strategie
  • Europäischen Säule sozialer Rechte (Z. 89)
  • Förderung digitaler Kompetenzen (Z. 136)
  1. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
  • Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt stärken/ Verringerung von Abhängigkeit von sozialer Sicherung (Z. 141/ Z. 142 und 143)
  • Kinder- und Familienarmut bekämpfen (Z. 146 und 147)

 

Kommentierung des Nationalen Reformprogramms

  1. Öffentliche Investitionen besonders auf regionaler und kommunaler Ebene stärken, Haushaltsziele einhalten 

 

                                            

Zum KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz

 

Die BAGFW hat das Gesetz und den damit verbundenen Willen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung begrüßt.[3] Wichtige Aspekte wie

ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, der Ausbau an Leitungsressourcen, sowie die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften werden bei der Umsetzung berücksichtigt. Die BAGFW kritisiert allerdings, dass ein großer Teil der Mittel (etwa ein Drittel) in die Entlastung von Eltern durch die Übernahme von Beiträgen fließt und damit der Qualitätsentwicklung nicht zur Verfügung steht. Problematisch ist zudem, dass die Vorgaben zur Verwendung der Mittel sehr locker gefasst sind.

Wichtig für eine langfristige Wirkung der Maßnahmen, ist eine Verstetigung und eine schrittweise Erhöhung der bereitgestellten Mittel über 2022 hinaus. 

 

 

 

 

 

 

Zur Europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik 

 

Der Zeitpunkt, um einen nahtlosen Übergang zwischen der derzeitigen und der im Jahr 2021 beginnenden EU-Förderperiode zu bewerkstelligen, ist bereits überschritten. Entsprechend sollte sich

 

die Bundesregierung für eine schnelle Einigung bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 einsetzen und zu einem baldigen Abschluss beitragen. Hierbei ist es wichtig, dass sie selbst positive Impulse setzt und einen entsprechenden Eigenanteil zum EU-Budget beisteuert. Der Vorschlag der Europäischen Kommission von 1,135% des EU-weiten BNE, zieht bereits eine Reduktion der Kohäsions- und Strukturmittel von 20 Prozent in Deutschland nach sich. Jede weitere Absenkung des Gesamthaushalts schlägt sich unmittelbar auch in den sozialen Programmen nieder.    

Die BAGFW begrüßt, dass auch in der nächsten EU-Förderperiode alle Regionen förderfähig sein sollen. Allerdings würden die im Kommissionsvorschlag abgesenkten Kofinanzierungssätze, viele Träger der Freien Wohlfahrtspflege und kleinere gemeinnützige Organisationen aus der Kohäsions- und Strukturförderung ausschließen, da diese die steigenden Eigenbeiträge nicht aufbringen können. Entsprechend spricht sich die BAGFW ausdrücklich für eine Beibehaltung der jetzigen Kofinanzierungssätze von 50 Prozent in stärker entwickelten Regionen und 80 Prozent in Übergangsregionen aus. 

 

 

Zum Fonds für einen gerechten Übergang

 

Die BAGFW begrüßt, dass mit dem Fonds für einen gerechten Übergang (engl. Just Transition Fonds, JTF) ein Instrument geschaffen wird, welches europäische Regionen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Der BAGFW ist es jedoch wichtig, dass der JTF nicht zu Lasten des Europäischen Sozialfonds (ESF+) geht. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass es zu einer obligatorischen Übertragung von Mitteln aus dem ESF+ in den JTF kommt – so sehen es die Vorschläge der Europäischen Kommission vor.

Ökologische müssen mit sozialen Zielsetzungen vereinbar sein! Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, indem Ressourcen für den ESF+ für den JTF „umetikettiert“ werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Mittel aus dem ESF+ in den JTF übertragen werden müssen.

 

Alternativ könnte eine Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten angestrebt werden, die über den ESF+ finanzierbar sind und die Zielsetzungen des JTF ebenfalls unterstützen. Vorstellbar wäre eine modellhafte Unterstützung durch Mittel des ESF+ in den jeweiligen Regionen bspw. zur Qualifizierung oder Weiterbildung von Arbeitsuchenden bzw. Beschäftigten. Aus dem ESF+ finanzierte Maßnahmen müssen sich dabei immer an den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte ausrichten.

 

 

  1. Erwerbstätigkeit erhöhen, Rentensystem und Arbeitsmarkt zukunftsfähig gestalten

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung 

 

Die Bundesregierung bezieht sich im NRP auf den Nationalen Aktionsplan 2.0. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung, der der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dient, wird laut NRP regelmäßig evaluiert und dokumentiert. Auch die EU-Kommission wird die Umsetzung dieser Konvention fortsetzen und 2021 eine „verstärkte“ Strategie für Menschen mit Behinderungen vorlegen.  Die BAGFW erwartet, dass sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen

 

 

 

Aktionsplans sowie der Schaffung der neuen Strategie für Menschen mit Behinderungen mit der EU-Kommission abstimmt.

 

Wichtig ist zudem, dass Inklusionsmaßnahmen und -erfolge nicht durch steuerrechtliche Bestimmungen unterlaufen werden. Die durch das Bundesteilhabegesetz geschaffenen Regelungen bspw. zur Berechnung von Mieten, Aufsplittung von Leistungen oder der Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel, erhöhen den Verwaltungsaufwand vor allem in stationären Wohneinrichtungen enorm. Damit das Leben in besonderen Wohnformen für behinderte Menschen nicht durch unnötigen Verwaltungsaufwand beeinträchtigt wird, muss hier nachgebessert werden.

 

 

  1. Kernziele der Europa-2020-Strategie

 

Europäischen Säule sozialer Rechte

 

Wie bereits in der Vorbemerkung erwähnt, sollte die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) in Verbindung mit der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als Richtschnur für eine neue Europa2030-Strategie dienen. Entsprechend sollte sich die Bundesregierung, insbesondere im

 

Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, für die Entwicklung eines ambitionierten Aktionsplanes zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte einsetzen, wie ihn die EU-Kommission wie er in der Kommissionsmitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ am 14.1.2020 vorgestellt hat.[4]  Diese Mitteilung enthält bereits eine Aufstellung von Initiativen auf EU-Ebene, die 2020 und 2021 die Umsetzung der ESSR unterstützen sollen. Auch über die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hinaus sollte die Bundesregierung zudem die Ergebnisse der aktuellen öffentlichen EU-Konsultation zur Umsetzung der ESSR berücksichtigen.[5]   

 

 

Förderung digitaler Kompetenzen 

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind vom digitalen Wandel bzw. der digitalen Transformation genauso betroffen wie andere Wirtschaftszweige. Von daher wird die Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung unterstützt. Viele Programme zur Förderung digitaler Fähigkeiten und Innovation sind für die Wohlfahrt allerdings nicht zugänglich. Das Programm „Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bringt wichtige Impulse und Fortschritte. Die schon allein angesichts der Mitarbeiterzahlen enormen Transformationsbedarfe können damit keinesfalls gestemmt werden.

Die Mitarbeitenden der Freien Wohlfahrt müssen die Chancen des digitalen Wandels ergreifen, die Risiken erkennen und einschätzen können. Nur so können neue Angebote entwickelt und auf neue Herausforderungen (wie automatisierte Entscheidungssysteme) angemessen reagiert werden. Die Aus- und Weiterbildung muss weit mehr als Anwendungskompetenzen aktueller Software umfassen: es braucht Medienkompetenz inkl. einem grundlegenden Verständnis digitaler Systeme, auch um Chancen und Risiken für vulnerable Gruppen einschätzen zu können, je nach Aufgabenbereich braucht es Grundlagen der Produktentwicklung und Innovationsmethoden oder es müssen Ergebnisse von Algorithmen/künstlicher Intelligenz bewertet werden können (z.B. im Krankenhaus).

 

 

 

Diese Kenntnisse müssen sowohl in die Ausbildung aufgenommen, wie auch kontinuierlich in der Weiterbildung weiterentwickelt werden können.

 

Die Sicherstellung bzw. Erweiterung der gesellschaftlichen Teilhabe setzt heute digitale Teilhabe voraus. Entsprechend müssen gleiche Voraussetzungen geschaffen und u.a. der Ausbau der Breitbandnetze insbesondere im ländlichen Raum vorangebracht werden. Zudem muss sich die Förderung der digitalen Kompetenzen auf alle Personengruppen beziehen: Fachkräfte, Geringqualifizierte, Arbeitslose, Seniorinnen und Senioren, etc. Nur so kann eine „digitale Spaltung“ in der Gesellschaft vermieden werden.

 

 

  1. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

 

Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt stärken/ Verringerung von Abhängigkeit von sozialer Sicherung

 

Die im NRP dargelegten Zahlen zeigen eine sich verbessernde Tendenz bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dennoch ist es nach wie vor wichtig, auf die Quote von 9,1% Erwerbsarmut in Deutschland hinzuweisen (siehe Länderbericht 2020, S. 43).[6]

 

Ein wichtiger Grund für Armut trotz Erwerbstätigkeit liegt darin, dass viele der sogenannten „Aufstocker“ im SGB II keinen (verwertbaren) Berufsabschluss haben. Geringqualifizierte haben oftmals ungünstige Beschäftigungsperspektiven in prekären Arbeitsverhältnissen, mit kurzzeitigen Erwerbsepisoden und sehr geringe Aufstiegschancen. Sie müssen besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente sollten an die Bedürfnisse von lernungewohnten Menschen angepasst werden.

Ein zweiter wichtiger Grund für Erwerbsarmut ist, dass der Mindestlohn nicht in allen Branchen gilt bzw. nicht umfassend umgesetzt wird. Zudem sind es niedrig bezahlte selbständige Tätigkeiten, für die es naturgemäß keinen Mindestlohn bzw. keine Vergütungsordnungen gibt. Entsprechend sollte zukünftig nicht allein die Teilhabe am Arbeitsmarkt im Fokus stehen, sondern gute und auskömmliche Arbeitsverhältnisse als Zielsetzung formuliert und gemessen werden. Für Personen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bestehen können, ist ein Methodenmix aus geförderter Arbeit und weiteren Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin wichtig.

 

Da es bei vielen in Armut Lebenden nicht gelingt, sie kurzfristig in auskömmliche Arbeit zu vermitteln, ist eine hinreichende Ermittlung, Finanzierung und Gewährleistung des Existenzminimums unerlässlich. Leistungen zur Existenzsicherung sind bei vielen Personen keine Übergangsleistung, sondern werden jahrelang in Anspruch genommen. Existenzsicherung kann nicht nur durch Arbeitsförderung gewährleistet werden. Die anstehenden Reformen des Sanktionssystems und die Regelbedarfssatzermittlung sind hier wichtige Meilensteine. Viele Menschen sind lange im Sozialleistungsbezug. Sie sollen Zugänge zum Arbeitsmarkt erhalten, werden aber oft absehbar nicht ohne Sozialleistungen auskommen. Darum müssen Arbeitsförderung und auskömmliche wie respektvolle Existenzsicherung gleichberechtigte Ziele werden.

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienarmut bekämpfen

 

Laut aktuellem Länderbericht sind 17,3 % der Kinder in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (siehe Länderbericht 2020, S. 74). Auch wenn es hier leichte Rückgänge in den letzten Jahren zu verzeichnen gibt, müssen die Bemühungen diese Quote zu senken intensiviert werden. Es bedarf umfassender und aufeinander abgestimmte Maßnahmen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Programme wie der „Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland“ (EHAP) oder das ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ schaffen wichtige Unterstützungsstrukturen, wobei der Bedarf die zur Verfügung gestellten Ressourcen übersteigt. Umso wichtiger ist, dass etablierte Strukturen auch im Übergang zur neuen EU-Förderperiode 2021-2027 erhalten bleiben und wenn nötig Übergangslösungen zum Beispiel durch den Einsatz von Bundesmitteln gefunden werden. 

 

Die Anhebung des Kindergelds bzw. des Kinderfreibetrags ist kein wirksames und zielgerichtetes Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut. Stattdessen sollte insbesondere durch die Zusammenlegung pauschal bemessener monetärer Leistungen, ein einheitliches Leistungssystem auf Grundlage eines bedarfsgerechten und teilhabesichernden kindlichen Existenzminimums aufgebaut werden. Neben der Weiterentwicklung der monetären Leistungen ist auch die Verzahnung von Transfer-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen sowie die Bereitstellung der Leistungen erforderlich und zu verbessern.

 


[1] Abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/media/39963/a-new-strategic-agenda-2019-2024-de.pdf

[2] Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8256&furtherPubs=yes

[3] Siehe BAGFW-Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ vom 3.8.2019, abrufbar hier.

[4] Siehe COM (2020) vom 14.01.2020, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2020/DE/COM-2020-14-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF,

[5] Für die Konsultation siehe hier.

[6] 2020 European Semester: Assessment of progress on structural refroms, prevention and correction of macroeconomic imbalances, Country Report Germany 2020, abrufbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/7f9a22a9-5943-11ea-8b81-01aa75ed71a1/language-en