Jahresbericht 2015 des Fachausschusses: Behindertenpolitik

Vorsitz: Claudia Zinke, Der Paritätische


Im Zentrum der Arbeit des Fachausschusses Behindertenpolitik standen zwei zentrale The­men des Koalitionsvertrages der 18. Legislaturperiode:

 

      Die geplante Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die damit verbundene Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

 

      Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland und die damit verbundene Staatenprüfung

 

Aufgabe des Fachausschusses war es daher sich nicht nur intern mit den Themen zu befas­sen, sondern auch BAGFW übergreifend mit weiteren Akteuren der Behindertenpolitik zu kooperieren, um die aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierende Menschen­rechtsperspektive in geplante Reformvorhaben der Bundesregierung einzubringen, z. B. in das geplante Bundesteilhabegesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz oder in die Fort­schreibung des Nationalen Aktionsplans.

 

Zentrale Anliegen der BAGFW waren und sind es weiterhin, bei den geplanten Reformvor­haben spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und damit einhergehend eine Neufassung des Behinderungsbegriffs zu erreichen. Dieser soll aus der UN-Behinder­tenrechtskonvention komplett in das neue BGG übernommen und die mit dem Begriff im Zusammenhang stehenden Aktivitäts- und Teilhabebereiche der Internationalen Klassifika­tion der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), im geplanten BTHG bei der Bedarfsfeststellung ohne Ausnahmen zur Anwendung kommen.

 

1. Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Schaffung ei­nes Bundesteilhabegesetzes

 

a) Intensive und kritische Begleitung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales etablierten Beteiligungsprozesses zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes. In diesem Zusammenhang wurden im März 2015 Kernforderungen der BAGFW zum Bundesteilhabe­gesetz vorgelegt.

 

a. Erarbeitung von fachpolitischen Positionen, wie z. B.:
 

      das Positionspapier der BAGFW zu Anforderungen an Beratungsleistungen für Men­schen mit Behinderungen im neuen Bundesteilhabegesetz,

      die BAGFW Eckpunkte zur Neuregelung des Vertrags- und Vergütungsrechts im Rah­men des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen,

      die Stellungnahme der BAGFW zu den Umsetzungsvorschlägen des Bundesministeri­ums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur "Teilhabe am Arbeitsleben",

      die Eckpunkte der BAGFW zur Weiterentwicklung der Werkstätten-Mitwirkungsverord­nung (WMVO)

      die Position zur Leistungsrechtlichen Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII

 

 

2. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
 

a) Die BAGFW hat sich in den Prozess der Staatenprüfung für Deutschland aktiv eingebracht und an dieser in Genf als Mitglied der BRK-Allianz teilgenommen. In dieser Allianz wirken u. a. Verbände der Behindertenselbsthilfe, Sozialverbände, Spitzenverbände der Freien Wohl­fahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit. Wesentliches Ziel war die Darstellung der aus Sicht der Zivilgesell­schaft bestehenden zentralen Problemlagen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention in Deutschland. Hierzu gehörten u. a.:
 

      die Umwidmung der im Koalitionsvertrag verankerten und somit versprochenen fünf Milliar­den Euro für die Entlastung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Schaffung ei­nes Bundesteilhabegesetzes

      die Beschreibung der Probleme, die mit der Anrechnung des Einkommens- und Vermö­gens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung verbunden sind

      die längst überfällige Reform des Betreuungsrechts und die Schaffung von Regelungen für eine unterstützte Entscheidungsfindung an Stelle der bisherigen ersetzten Entschei­dungsfindung

 

b) Am 23. und 24.11.2015 hat das BMAS zu den Inklusionstagen in Berlin eingeladen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierfür den Arbeitsentwurf des Natio­nalen Aktionsplans (NAP 2.0) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention vorgestellt, so dass sich die Beteiligten über den Arbeitsstand zum NAP zu informieren und Hinweise für die weitere Bearbeitung geben konnten. Der Nationale Aktions­plan (NAP) soll bereits 2016 verabschiedet werden. Vertreter/-innen der BAGFW haben so­wohl im Plenum als auch in verschiedenen Foren mitgewirkt.

 

c) Am 09.12.2015 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Die BAGFW hat sich hierzu im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert. Die Verbände halten u.a. eine stärkere Ausrichtung des Gesetzes an den Concluding Observertions zur Umsetzung der UN BRK für erforderlich.

 

3. Ausblick

 

Die aus der UN-BRK ableitbaren Leitprinzipien Inklusion, Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminie­rung und Partizipation sind gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die gemeinsam – im Zusammenspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft – bewältigt werden kön­nen. Das Thema Inklusion verbindet. Die mit anderen Organisationen erreichte Zusammen­arbeit verdeutlicht dies. So konnten z. B. Gemeinsame Forderungen von DBR, BAGFW und Fachverbänden zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet und die gemeinsame Presseerklärung „Haushaltsberatungen: Behinderte Menschen nicht vergessen!“ veröffentlicht werden.

 

2016 soll eine Vielzahl der in 2015 angekündigten und eingeleiteten Reformvorhaben umge­setzt werden. Dazu gehören z. B. das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX, das Behin­dertengleichstellungsgesetz, das Soziale Entschädigungsrecht und die Versorgungsmedizin-Verordnung. Ob die "Große Lösung!" im SGB VIII kommen wird ist noch offen. Des Weiteren ist die Veröffentlichung des "Berichts über die Lage behinderter Menschen und die Entwick­lung ihrer Teilhabe" gem. § 66 SGB IX zu erwarten. Um die Teilhabe für Menschen mit Be­hinderung und chronischen Erkrankungen zu sichern, braucht es Netzwerke und Verbünde zwischen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung, Fachverbänden und Leis­tungsanbietern. Die Mitglieder des Fachausschusses Behindertenpolitik stehen hierfür als Ansprechpartner/-innen für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung.