Jahresbericht des Fachausschusses: Behindertenpolitik

Vorsitz: Cordula Schuh, AWO Bundesverband


Im Zentrum der Arbeit des Fachausschusses Behindertenpolitik standen die beiden zentralen Themen des Koalitionsvertrages der 18. Legislaturperiode:
 

  • Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen/ Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
  • Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland.

Der Fachausschuss hat gemeinsam mit anderen Akteuren weiter intensiv daran gearbeitet, die aus der UN-BRK resultierende Menschenrechtsperspektive in bundespolitische Reformvorhaben und Aktivitäten einzubringen. Ein echtes Bundesteilhabegesetz muss sich an der UN-BRK messen lassen und zu spürbaren Verbesserungen führen. Ein zentrales Anliegen der BAGFW ist es daher, die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus dem Sozialhilferecht des SGB XII herauszulösen und zukünftig im Sinne eines individuell bedarfsbedingten, behinderungsbedingten Nachteilsausgleiches auszugestalten.


1.) Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung/Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes

a) Die im Dezember 2013 veröffentlichte Broschüre „BAGFW-Eckpunkte für ein Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ wurde u. a. an Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus 9 Bundestagsausschüssen sowie zahlreiche andere zivilgesellschaftliche Akteure versendet. Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks am 8. April wurden die Eckpunkte mehr als 30 Mitgliedern des Bundestages (MdB) präsentiert sowie in einer Anhörung vor dem Bundestagsausschuss Arbeit & Soziales diskutiert. Des Weiteren hat die BAGFW die Eckpunkte in zahlreichen politischen Gesprächen mit MdB und Ministerien als Forderungen eingebracht.

b) Erarbeitung von fachpolitischen Positionen, wie die im Mai 2014 veröffentlichte „Gemeinsame Positionierung des Deutschen Behindertenrates, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes, die die BAGFW in zahlreichen politischen Gesprächen und Aktivitäten als gemeinsame zivilgesellschaftliche Anforderungen an ein zukünftiges Bundesteilhabegesetz einbrachte.

Intensive und kritische Begleitung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales etablierten Beteiligungsprozesses zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes. In diesem Zusammenhang wurden u. a. das vom Fachausschuss Gesundheitspolitik federführend erarbeitete und mit den Fachausschüssen Altenhilfe und Behindertenpolitik beratene BAGFW-Positionspapier zur Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation in den Prozess zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes eingebracht.

Im Dezember 2014 veröffentlichte die BAGFW das von den Fachausschüssen Kinder, Jugend, Familie und Frauen und Behindertenpolitik gemeinsam erarbeitete Positionspapier „Leistungsrechtliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII“.


2.) Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

a) Die BAGFW ist Mitglied der BRK-Allianz. In dieser Allianz wirken u. a. Verbände der Behindertenselbsthilfe, Sozialverbände, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit. Ein wichtiges Ziel der Allianz war die Erstellung eines Parallelberichts zur offiziellen Berichterstattung der Bundesregierung über die Umsetzung der UN-BRK. Der Fachausschuss hat auch in diesem Jahr Forderungen des Parallelberichts in den politischen Diskurs - bspw. im Rahmen des parlamentarischen Frühstücks oder in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestages und Ministerien – eingebracht.

b) 17. März 2014: Anlässlich des 5. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-BRK in Deutschland lud die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in Kooperation mit der BRK-Allianz zu einer gemeinsamen Veranstaltung  ein. Neben der kritischen Einordnung der Umsetzung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, haben die Konferenzteilnehmer/innen in vier Arbeitsgruppen (Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, Entwicklung von Partizipationsstandards, Aktionsplan 2.0, Bewusstseins- /Menschenrechtsbildung) weitere Umsetzungsschritte diskutiert. Mitglieder des Fachausschusses haben die Veranstaltung durch Übernahme von Moderationstätigkeiten unterstützt. Die Workshop-Ergebnisse können Sie hier einsehen.

c) Inklusiver Sozialraum

Im Dezember 2014 organisierte der Fachausschuss Behindertenpolitik für eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Besuch beim Verein Berlin Inklusion e. V.. Neben der Darstellung, wie das in der UN-BRK verankerte Leitprinzip Inklusion beispielhaft im Bereich „Wohnen im Kiez“ umgesetzt werden kann, wurde ein gemeinsames Gespräch mit WG-Vertreterinnen und Vertretern geführt. Diese wiesen u. a. auf individuelle Diskriminierungserfahrungen hin – insbesondere durch Vorurteile von Vermietern gegenüber Menschen mit Behinderungen - bei der Wohnungssuche und strukturelle Barrieren, wie bspw. hohe Mietpreise, Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

d) Inklusiver Arbeitsmarkt

Die beiden Fachausschüsse Arbeitsmarktpolitik & Grundsicherung und Behindertenpolitik haben auch in 2014 an einem Konzept eines inklusiven Arbeitsmarktes gearbeitet, welches eine Weiterentwicklung des Konzeptes des sozialen Arbeitsmarktes darstellt. Das Thema soll im nächsten Jahr intensiver verfolgt werden.

Mitglieder der beiden Fachausschüsse haben im Januar einen Besuch der Wäscherei am Moritzplatz für Vertreterinnen der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber organisiert. Es ging darum, auf besondere Strukturbarrieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit psychischen Erkrankungen hinzuweisen.

Mitglieder des Fachausschusses haben mit dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit ein Gespräch geführt. Im Nachgang hat der Fachausschuss eine bundesweite Umfrage zu barrierefreien Arbeitsplätzen unterstützt.

Des Weiteren fand ein fachlicher Austausch mit dem Projektleiter von Wirtschaft inklusiv statt. Dabei ging es neben dem Erfahrungsaustausch, auch um die Themen Arbeitgeberberatung und Budget für Arbeit.

e) BAGFW-Positionspapier „Weiterentwicklung der Medizinischen Rehabilitation

Der Fachausschuss Behindertenpolitik unterstützte die Mitglieder des BAGFW-Fachausschusses Gesundheitspolitik fachlich dabei das vorliegende Positionspapier zu erarbeiten. Ziel der Weiterentwicklung der Medizinischen Rehabilitation muss der barrierefreie Zugang zu rehabilitativen Leistungen sein. Hier bedarf es flächendeckender und wohnortnaher Versorgungsstrukturen und ambulanter Angebote. Auch muss die Einbeziehung und Refinanzierung von erforderlicher nichtmedizinischer, personeller Unterstützung (bspw. Assistenzpersonen) finanziert und die Selbsthilfeverbände gestärkt werden.

f) BAGFW-Projekt „Wie misst man Teilhabe in der Eingliederungshilfe

Das Projekt „Wie misst man Teilhabe in der Eingliederungshilfe“ wurde zum 30.05.2014 beendet. Das im Juni 2011 gestartete und von der Aktion Mensch geförderte Projekt „Wie misst man Teilhabe in der Eingliederungshilfe?“ hat sich zum Ziel gesetzt, ein in der Praxis anwendbares Instrument zu entwickeln, das eine wirkungsorientierte Bestimmung und Messung individuell definierter Teilhabe aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer in der Eingliederungshilfe ermöglicht. Die BAGFW leistet mit diesem praxisbezogenen Projekt einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Nutzerinnen und Nutzer waren von Anfang an als gestaltende Expertinnen und Expertin in das Forschungsvorhaben eingebunden. Das Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH, Transfer Zentrum Hochschule Fulda, war mit der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beauftragt.

Die Mitglieder des Fachausschusses Behindertenpolitik und Qualitätsmanagement begleiteten das Projekt gemeinsam. Nähere Informationen und einen Überblick über das Schulungsangebot erhalten Sie hier.

g) Ausblick

Die aus der UN-BRK ableitbaren Leitprinzipien Inklusion, Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminierung und Partizipation sind gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die gemeinsam - im Zusammenspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft - bewältigt werden können. Das Thema Inklusion verbindet. Die mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen erreichte Zusammenarbeit verdeutlicht dies.

Auch im Jahr 2015 werden die Mitglieder des Fachausschusses Behindertenpolitik als Ansprechpartner für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung stehen.