Jahresbericht 2023 der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

Vorsitz: Sabine Weisgram, AWO

Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist die Reform des Betreuungsrechtes in Kraft getreten. Die Umsetzung und deren Auswirkungen wurden im Jahr 2023 begleitet und beobachtet.

Das Jahr begann mit den Auswirkungen der Energiekrise und der damit einher gehenden Inflation, die sich beide auf alle Bereiche des Lebens massiv auswirkten und so auch auf die Existenz der Betreuungsvereine. Die Tarifentscheidungen aus April 2023 verschärften die finanzielle Situation der Betreuungsvereine.

Die Situation wurde dadurch für die Betreuungsvereine noch erheblich bedrohlicher, als sie es bereits vor der VBVG-Reform 2019 war. Ohne eine zeitnahe Anpassung der Vergütung an die aktuellen Entwicklungen werden die Betreuungsvereine die genannten Mehrkosten nicht bestreiten können. Dies wiederum wird dazu führen, dass viele der Betreuungsvereine die kommenden knapp zwei Jahre bis zur gesetzlich vorgesehenen Evaluation wirtschaftlich nicht überleben werden.

Um die Politik und die Öffentlichkeit auf die Lage der Betreuungsvereine aufmerksam zu machen und zum Handeln zu bewegen hat die BAGFW dazu am 10.3.2023 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Mitte Mai 2023 wurde weiter versucht auf die Situation der Betreuungsvereine aufmerksam zu machen. Dazu hatte die AG Betreuungsrecht der BAGFW vor der Justizministerkonferenz am 25./26. Mai eine Postkartenaktion, unter Beteiligung der aller Betreuungsvereine mit paralleler social media-Kampagne geplant, um das Anliegen zu transportieren, sich mit der Anpassung der Betreuungsvergütung an die beschlossene TVöD-Vergütung zu befassen.

Etwa zeitgleich haben wir, als BAGFW die Stellungnahme des Kasseler Forumszur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Betreuungsvereine und der freiberuflichen Betreuerinnen und Betreuer mitgezeichnet.

Zum Gesetzentwurf zur Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für rechtliche Betreuer:innen (BetrInASG) vom 6.7.2023 konnte die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt werden. Denn grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass durch eine Sonderzahlung ein Inflationsausgleich geschaffen werden sollte, um der existenzbedrohenden Notlage der Betreuungsvereine entgegenzuwirken. Leider wurde dieses Ziel mit dem vorgelegten Entwurf nicht erreicht, da die hierfür verantwortlichen Probleme nicht gelöst angegangen wurden.

In gleicher Sache wurde die Stellungnahme des Kasseler Forums mitgezeichnet. Ferner auch die Stellungnahme anlässlich der Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz.

Hierdurch und ggf. durch die Präsenz einiger Betreuungsvereine und anderer Akteure im Betreuungswesen aus dem ganzen Bundessgebiet vor dem Bundesrat (BR) vor der Sitzung am Morgen des 15.12.2023 haben letztlich zur Zustimmung des BR zum Gesetz geführt.

 

Fachtag 2023


„Zusammenarbeit an den Schnittstellen“ (Arbeitstitel)

Der alle zwei Jahre geplante Fachtag Betreuungsvereine für den 12.10.2023, in Präsenz in Kassel musste wegen zu geringer Anmeldungen abgesagt werden


Ausblick 2024


Im Jahr 2024 steht die Evaluation der im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegten Pauschalvergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer (selbständige Berufsbetreuer/innen und Vereinsbetreuer*innen) an. Das BMJ hat hierfür zwei Online-Befragungen durchgeführt und zur Bewertung der Ergebnisse des Statistischen Bundesamt eine AG Betreuervergütung gegründet, in der auch die AG Betreuungsrecht der BAGFW mitarbeitet.