Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur Änderung der Verordnung über die Gewährung eines Zuschusses für die Kosten eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers (Zuschussverordnung – KDVZuschV) zu § 14 c Abs 5 Z

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt die vom Bun-desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigte Übertragung der Mittel, die bisher für die Förderung des FSJ/FÖJ statt Zivildienst nach § 14 c (4) ZDG zur Verfügung standen, in den Bereich der Jugendfreiwilligen-dienste

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigte Übertragung der Mittel, die bisher für die Förderung des FSJ/FÖJ statt Zivildienst nach § 14 c (4) ZDG zur Verfügung standen, in den Bereich der Jugendfreiwilligendienste.

 

Dadurch würde ein wichtiger Impuls für den gleitenden Strukturwandel von Pflicht- zu Freiwilligendiensten gesetzt und eine quantitativ und qualitativ verbesserte Förderung der Jugendfreiwilligendienste eingeleitet. Der Mitteltransfer würde die Möglichkeit bieten, die Förderpauschalen insbesondere im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) spürbar anzuheben, alle angebotenen Plätze durch den Bund in gleicher Höhe zu fördern und damit den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste zu gewährleisten.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kritisiert allerdings den in der Zuschussverordnung vorgesehenen Zeitplan und das Fehlen eines über den Austausch über die Fördermodalitäten hinausgehenden Dialog für ein Gesamtkonzept für Jugendfreiwilligendienste. Der genannte Zeitplan sieht vor, Dienstantritte bereits ab dem 01. Mai 2010 analog zu den deutlich niedrigeren Festbeträgen beim FSJ zu den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu fördern. Viele Freiwilligendiensteinsätze, für die zum Teil bereits Vereinbarungen geschlossen wurden, könnten dann nicht mehr umgesetzt werden. Den Trägern ist insoweit Vertrauensschutz einzuräumen.

 

Bedauerlicherweise gibt es kein klares politisches Zeichen, das auf eine Übergangsregelung hinweist, mit der die diesjährigen Zuschussrückgänge der Träger abgefedert werden könnten. Deshalb fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Analogie zur der Übergangsregelungen für die Auslandsfreiwilligendienste, die zwischen Herrn Staatssekretär Hecken und Trägervertretern am
12. März 2010 vereinbart wurde, auch eine Übergangsregelung für die FSJ-Inlandsdienste. Dabei sollten keine Bereiche mit dauerhaften Sonderrollen definiert werden. Auf dem Hintergrund ähnlich gelagerter Probleme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine Förderung der Infrastruktur für die Einsätze aller anerkannten Kriegsdienstverweigerer im FSJ bis zum 31.12.2010. Die BAGFW erwartet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass auf diese Frage, spätestens in dem geplanten Gespräch mit Staatssekretär Hecken, eine klare und zufriedenstellende Antwort gegeben wird.

 

Abschließend weist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege auf den Umstand hin, dass nach Gesprächslage derzeit die zahlenmäßig deutlich kleineren Programme deutlich besser gefördert werden würden als die quantitativ deutlich breiter angelegten Programmangebote. Insbesondere auch bezüglich der gesellschaftlich und politisch gewollten stärkeren Integration von Jugendlichen / jungen Erwachsenen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen bzw. mit Migrationshintergrund ist diese Richtung weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.