Empfehlungen zur Verbesserung der Inklusion in Erasmus+ und im Europäischen Solidaritätskorps

Zwölf zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die BAGFW, haben konkrete Empfehlungen aus der Praxis formuliert wie Inklusion in den EU-Bildungsprogrammen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps vorangetrieben werden kann.

Empfehlungen zur Verbesserung der Inklusion in Erasmus+ und im Europäischen Solidaritätskorps

Für die unterzeichnenden zivilgesellschaftlichen Organisationen ist Inklusion ein wesentlicher Bestandteil ihrer täglichen Arbeit – sei es als Wohlfahrts- oder Jugendverband, Träger der Jugendsozialarbeit, als Kirche oder Bildungsträger. Wir setzen uns daher für tatsächlich inklusive Bildungsprogramme auf europäischer Ebene ein. Dies beinhaltet eine umfassende, diversitätsfreundliche und Mehrfachdiskriminierungen aufgreifende Inklusionsstrategie für alle europäischen Förderprogramme.

Mit den vorliegenden Empfehlungen werden konkrete Anregungen aus der Praxis für eine inklusive Umsetzung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps gegeben. Die vorliegenden Empfehlungen sind aus den Erfahrungen der Programmumsetzung in der Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung, der beruflichen und schulischen Bildung sowie der Freiwilligendienste entstanden.

  1. Expert_innen in eigener Sache, Trägerorganisationen und zivilgesellschaftliche Strukturen in die Programmplanung, -umsetzung und -evaluierung einbeziehen
  2. Zielgruppen, die Benachteiligung und Diskriminierung erfahren, direkt ansprechen und strukturierte Informationen zur Verfügung stellen
  3. Leichte Sprache und barrierefreie Dokumente für alle Programmdokumente, mindestens jedoch für Unterlagen für Teilnehmende (Mobility Tool, Fragebögen, etc.) anbieten
  4. Die Förderung des Mehraufwands für die Bedarfe von Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen und für qualifizierte Fachkräfte flexibler gestalten
  5. Gutachter_innen und Entscheidungsträger_innen für die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Zielgruppen sensibilisieren
  6. Beratungsstrukturen für interessierte Freiwillige fördern und Mehraufwand bei der Antragstellung vermeiden
  7. Einheitliche Anwendung der Regeln in allen Programmländern und für alle Nationalen Agenturen sicherstellen
  8. Teilnehmende mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf während des Auslandsaufenthalts besser begleiten
  9. Zielgruppenspezifische Unterstützung beim Erlernen von Fremdsprachen zur Verfügung stellen

Zusätzliche Empfehlungen für die Umsetzung der Programme in Deutschland:

  1. Bei Teilnehmenden und Freiwilligen aus der stationären Jugendhilfe eine Übergangslösung in Ausbildung und Studium mit dem SBG VIII ermöglichen
  2. Taschengelder nicht auf Sozialleistungen anrechnen
  3. Schulbildung und berufliche Bildung flexibler verknüpfen