Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedet Initiativstellungnahme zur Europäischen Säule sozialer Rechte von Prof. Bernd Schlüter

In der Stellungnahme werden die EU-Institutionen aufgefordert die Europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen, zum Beispiel durch die Einführung von EU-Mindeststandards für nationale Sozialsysteme.

Am 25.09.2019 hat das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), die Initiativstellungnahme von Prof. Bernd Schlüter, zur Umsetzung und Evaluierung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), verabschiedet. In der Stellungnahme werden die EU-Institutionen aufgefordert die Europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen, zum Beispiel durch die Einführung von EU-Mindeststandards für nationale Sozialsysteme. Bei der Abstimmung im Plenum hatten die Arbeitgebervertreter zuvor mit 43 Änderungsanträgen versucht die Stellungnahme abzuschwächen und mit verschiedenen Umformulierungen die Interessen der Wirtschaft zu stärken. So vertritt die Arbeitgeberseite beispielsweise die Position, dass „EU-Rechtsvorschriften, die auf einem Einheitsmodell aufbauen und Unterschiede zwischen Charakter und Größe von Unternehmen, Sektoren oder Traditionen und Systemen in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigen“ vermieden werden müssen. Grundlegende Forderung der Initiativstellungnahme ist jedoch, dass „in den entsprechenden Bereichen ein Rahmen mit allgemeinen gemeinsamen Standards geschaffen wird […]. Die Ziele der Säule sollten in allen Bereichen der EU-Politik […] berücksichtigt werden“ In der Abstimmung über die Änderungsanträge der Arbeitgeber, wurde jedoch schnell klar, dass hierfür keine Mehrheiten vorhanden waren. Die Änderungsanträge wurden bis auf wenige einzelne Punkte mit einer großen Mehrheit abgelehnt. Schlussendlich wurde die Stellungnahme mit einer deutlichen Dreiviertelmehrheit angenommen. Nach einem langwierigen Diskussionsprozess von mehr als 6 Monaten, kann die Stellungnahme nun als Empfehlung an den Rat der Europäischen Union, das Europäisches Parlament und die Kommission gegeben werden.

 

Der EWSA ist ein beratendes Gremium, das Vertretern der sozialen und beruflichen Interessengruppen Europas und anderen eine formelle Plattform bietet, um ihre Standpunkte zu EU-Fragen darzulegen. Seine Stellungnahmen sind an den Rat der EU, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament gerichtet. Der EWSA hat nach den EU-Verträgen ein sog. „Anhörungsrecht“. Er spielt daher eine Schlüsselrolle im Entscheidungsprozess der Union. Der EWSA hat 350 Mitglieder, die sich aus wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen aus der gesamten EU zusammensetzen. Die Mitglieder werden vom Rat der Europäischen Union für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.