Bericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Nationalen Integrationsplans

Die BAGFW hat sich mit ihren Verbänden aktiv an der Entwicklung des nationalen Integrationsplans beteiligt und ihre Sachkompetenz für eine erfolgreiche und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Integrationspolitik eingebracht.

Einleitung

 

Die BAGFW hat sich mit ihren Verbänden aktiv an der Entwicklung des nationalen Integrationsplans beteiligt und ihre Sachkompetenz für eine erfolgreiche und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Integrationspolitik eingebracht. Sie hat mit über 60 Selbstverpflichtungen auch Verantwortung für dessen Umsetzung übernommen und beteiligt sich am Monitoring, um Kriterien zur Bewertung erfolgreicher Integration zu entwickeln.

 

Die Unterstützung und Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund ist, wenn auch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, seit vielen Jahren Aufgabe der Wohlfahrtsverbände. Ihre Erfahrungen aus dieser Arbeit und das Wissen um die Bedingungen erfolgreicher Integration haben die Wohlfahrtsverbände und ihre Untergliederungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene immer wieder eingebracht zur Gestaltung von Angeboten der Migrationssozialarbeit und zur Entwicklung umfassender Konzepte zur Integration. In diesem Sinne versteht die BAGFW die im Folgenden beschriebene Umsetzung der Selbstverpflichtungen als Teil ihres kontinuierlichen Beitrags zur Integration in Deutschland und bezieht auch bereits seit längerem bestehende Projekte mit ein.

 

Einige wichtige Themen sind aus Sicht der BAGFW nicht bzw. nicht ausreichend im Nationalen Integrationsplan berücksichtigt worden, obwohl deren Behandlung (nicht nur) von den Vertreter(innen) der BAGFW angemahnt worden war. Dazu gehört insbesondere das Thema Diskriminierung. Es wird zwar am Rande erwähnt, Maßnahmen dagegen und die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen finden im NIP jedoch keinen Platz. Weiter betrifft das die Frage der rechtlichen Integration: Die Regelungen zum Ehegattennachzug nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz schränken den Schutz der Familie ein und bringen eine Ungleichbehandlung von Ehegatten aufgrund der Nationalität und des sozialen Status mit sich. Unberücksichtigt blieb auch die Situation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus oder mit Duldung, die sich teilweise schon seit vielen Jahren in der Bundesrepublik  ohne Rückkehrperspektive aufhalten. Für Menschen mit Duldung sollte der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus erleichtert werden. In diesem Zusammenhang sind die Bleiberechtsregelung von 2007 und geplante Erleichterungen für geduldete „Bildungsinländer“ zu begrüßen, aber nicht ausreichend. Zu begrüßen ist auch die Aussage im NIP, dass keinem Kind Bildungschancen wegen seines aufenthaltsrechtlichen Status verweigert werden dürfe. Es fehlen aber konkrete Überlegungen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels. Darunter leiden besonders Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus. Deren Chancen zu sichern sowie den Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Status sicher zu stellen, bleibt eine humanitäre Pflicht, der sich die Bundesregierung und die Länder stellen müssen.

 

Der Bericht orientiert sich im Wesentlichen an den im Nationalen Integrationsplan gesetzten Themenfeldern. Das Thema „Interkulturelle Öffnung“ ist aus Sicht der Verbände ein zentrales Querschnittsthema, das alle Themenfelder betrifft und nicht nur unter das Themenfeld „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern“ subsumiert werden sollte. Es fließt dementsprechend in jedes Kapitel mit ein. Die Bereiche Altenhilfe und Gesundheit wurden ebenfalls in Kapitel 4 behandelt. Der Handlungsbedarf zur Etablierung kultursensibler Altenhilfe und Gesundheitsangebote lässt sich jedoch nicht auf Fragen der Gleichberechtigung der Geschlechter reduzieren, wenn auch oft geschlechtsspezifische Ansätze erforderlich sind. Dementsprechend beziehen sich die Ausführungen in Kapitel 4, wenn nicht anders vermerkt, auf beide Geschlechter.

 

 

1. Themenfeld: Integrationskurse verbessern

 

Aktivitäten zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen

 

Die Wohlfahrtsverbände sind von Beginn an, in unterschiedlicher Intensität, bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Integrationskurse engagiert. Zusätzlich bieten zahlreiche Träger und Mitgliedsorganisationen weitere, niedrigschwellige Deutschkurse an. Bedarfsorientiert finden sich hier vor allem Angebote für Frauen und Jugendliche. Abgesehen von wenigen dünn besiedelten Gebieten, kann von der Existenz eines ausreichenden Angebotes an Integrationskursen ausgegangen werden.

 

Die Kooperation zwischen den Integrationskursträgern und den Migrationsdiensten der Verbände hat sich insgesamt verbessert. Es ist für die Beratungsdienste praktisch zur Regel geworden, Angebote mit den Kursträgern abzustimmen. Vielerorts wurden auch förmliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Dadurch fällt es den Beratungsdiensten der Verbände leichter, die Integrationskursteilnehmer sozialpädagogisch zu begleiten. Die Beratungsdienste helfen nicht nur bei der Vermittlung geeigneter Kinderbetreuungsmöglichkeiten während des Kursbesuchs, sondern auch bei der Anerkennung der erworbenen Berufsabschlüsse, bei der Berufswegeplanung, der Klärung von alltagspraktischen Fragen, der Bewältigung von Konfliktsituationen und bei der Krisenintervention, sowie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Familien. Sie bereiten damit die Teilnehmer/innen auch auf die Zeit nach dem Integrationskurs vor.

 

Die Verbände bieten an mehreren hundert Standorten Migrationserstberatung (MEB) und Jugendmigrationsdienste (JMD) an. Sie bemühen sich zwar durch ein breites Stellensplitting sowie mit zum Teil erheblichen Eigenmitteln, ein weitgehend flächendeckendes Angebot und damit auch eine sozialpädagogische Begleitung der Integrationskursteilnehmer/innen sicher zu stellen, dies konnte aufgrund der bisher unzureichenden Mittelausstattung und der Kürzung der Haushaltsmittel in 2008 nicht vollständig umgesetzt werden. Daneben schaffen sie zahlreiche kommunal oder auch landesgeförderte Beratungsangebote, mit denen die Integrationskursteil­nehmer/innen gefördert werden. Aus der aktuellen MEB-Statistik ist zu entnehmen, dass gegenwärtig ca. 78 Prozent aller Klienten im Zusammenhang mit dem Integrationskursbesuch beraten werden – vor dem Kurs (Vermittlung zu Sprachkurs­angeboten), während des Kurses und nach dem Kursbesuch, etwa bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder auch in andere Integrationsmaß­nahmen.

 

Die Migrationsberatungsstellen (MEB und JMD) sind in einem weit verzweigten Netzwerk mit den Trägern der Integrationskurse und allen weiteren relevanten Stellen von Kommunen und Ländern (Ausländerämter, Sozialämter, lokale Gremien der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände etc.) verbunden und verzahnt. Die MEB sind oft maßgeblich an der Initiierung und Etablierung dieser Netzwerke beteiligt, etwa indem sie Kursträger und Behörden zu gemeinsamen Gesprächen einladen und deren weiteres Vorgehen koordinieren. Sie kooperieren verbandsübergreifend im Sinne der Kursteilnehmer/innen und Klienten, um den Integrations- und Beratungsbedarf bestmöglich abzudecken.

 

Die enge Kooperation insbesondere der Migrationserstberatung bzw. der Jugendmigrationsdienste mit den Kursträgern wurde gefördert, indem sie in den Schulungsveranstaltungen für Mitarbeiter der Migrationsdienste immer wieder thematisiert und konkrete Modelle der Zusammenarbeit erarbeitet wurden. Vor Ort wurde die Vernetzung der Migrationsdienste und Integrationskursträger durch gemeinsame Veranstaltungen bzw. eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit intensiviert. Nicht selten finden Sprechstunden der MEB-Beratungsstellen in den Gebäuden des Integrationskursträgers oder in direkter Umgebung statt. Diese Maßnahmen erleichtern den Klienten den Zugang zu den Kursen bzw. den Kursteilnehmern den Zugang in die Beratungsstellen.

 

Für den nachhaltigen Erfolg der Integrationskurse ist – neben der Ausgestaltung der Kurse selbst – vor allem die enge Verknüpfung der Integrationskurse mit weiteren integrationsbezogenen Aktivitäten ausschlaggebend. Dies wird u.a. dadurch gefördert, dass es sich bei der Mehrzahl der Träger von Integrationskursen und Migrationsberatungsstellen um Organisationen handelt, die noch zahlreiche weitere Aktivitäten wie z.B. die bundesgeförderten gemeinwesenorientierten Projekte, Schuldnerberatung, Familienberatung sowie arbeitsmarkt- und berufsbezogene Angebote anbieten.

 

Einige Migrationsberatungsstellen bieten zusätzlich zu den Integrationskursen Sprachkurse an. Dazu gehören muttersprachliche Alphabetisierungskurse, Konver­sationskurse und berufsbezogene Ergänzungskurse. Um den Kursteilneh­mer(inne)n die Aneignung der deutschen Sprache im Alltag zu erleichtern, werden auch Patenschaften bzw. Sprachpartnerschaften, Sprachcafés, Bewerbungstrainings und Handwerkskurse oder Computerkurse angeboten. Im Rahmen dieser Maßnahmen gibt es oftmals die Möglichkeit der Kinderbetreuung. Oft werden sie erst durch freiwilliges Engagement ermöglicht. Die Träger verknüpfen ihr Kurs- und Beratungs­angebot für Zuwanderer mit ihren übrigen Angeboten der Rechtsberatung, Quali­fizierungsmaßnahmen und Projekten zur beruflichen Integration.

 

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

-       Mit dem 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz und der neuen Integrationskursverordnung konnten hinsichtlich der Integrationskurse Verbesserungen erreicht werden. Die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen aber, dass nach wie vor eine erhebliche Zahl der Teilnehmenden den Kurs in dem bisher vorgegebenen Stundenumfang nicht erfolgreich abschließen kann. Um die Lernerfolge zu verbessern, müssten Kurse differenziert nach Vorerfahrungen angeboten werden; eine weitere stundenmäßige Aufstockung – zumindest für einen Teil der Teilnehmenden - ist notwendig sowie eine kleinere Gruppengröße.

 

-       Die Integrationskurse müssen weiterhin als Angebot, auch für „Bestandsausländer“, beibehalten werden. Der Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses sollte auf weitere Gruppen ausgedehnt werden. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, sowie Inhaber und Inhaberinnen eines deutschen Passes, die unzureichende Deutschkenntnisse besitzen.

 

-       Daneben ist es notwendig, mehr Ressourcen für eine bedarfsgerechte Beratung und sozialpädagogische Begleitung der Integrationskursteilnehmer vor, während und nach den Kursen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Kürzung der Mittel für die Migrationserstbeatung (MEB) in den vergangenen Jahren kontraproduktiv und eine entsprechende Aufstockung der Mittel dringend geboten.

 

-       Für Kursträger in ländlichen Gebieten ist es nach wie vor schwierig, eine bedarfsgerechte Zusammensetzung der Kursgruppe (§ 11, Abs. 2 IntVO) zu gewährleisten. Bereits jetzt zeigen sich Probleme, eine hinreichende Teilnehmerzahl sicherzustellen, um überhaupt einen zeitnah stattfindenden allgemeinen Integrationskurs bzw. Integrationskurse für spezielle Zielgruppen durchführen zu können. Für den ländlichen Raum sollten Ausnahme­regelungen, wie die Unterrichtung in Kleingruppen (unter acht Teilnehmern) genehmigt werden, um den teilnahmeberechtigten Personen einen Kurs anbieten zu können, der den Anforderungen der Integrationskursverordnung entspricht.

 

-       Trotz deutlicher Fortschritte bleibt die Vernetzung der Integrationskurse mit anderen Angeboten für die Zielgruppe weiter zu intensivieren. Obwohl seitens der Beratungsdienste die Absprachen und Kooperationsvereinbarungen mit den Integrationskursträgern ausgebaut wurden, ist eine engere Zusammenarbeit besonders in Flächenlandkreisen und ländlichen Gebieten dringend notwendig. Auch die Zusammenarbeit mit den ARGEN bedarf der Verbesserung und sollte verbindlicher gestaltet werden. Dabei sollte Klarheit bei der Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortung geschaffen werden.

 

-       Über die von den Migrationsdiensten der Verbände angebotenen Kurse hinaus besteht zur Vorbereitung auf den Integrationskurs weiterhin Bedarf an niedrigschwelligen Integrations-, Sprach-, Orientierungs- und Alphabeti­sierungskursen sowie speziellen Sprachkursangeboten für alleinerziehende Frauen (z.B. Mama lernt Deutsch) und für Jugendliche. Auch an Fachsprach­kursen besteht Bedarf. In einigen Regionen fehlen attraktive Begegnungsmöglichkeiten für Eingewanderte, bei denen Sprachkenntnisse erworben und ausgebaut werden können.

 

-       Die Integrationskurse sollen zukünftig ergänzt werden durch ESF-geförderte Fachsprachkurse (beschäftigungsorientierte Sprachförderung). Deren Start hat sich leider erheblich verzögert. Die beschäftigungsorientierte Sprachförderung wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird zu beachten sein, dass dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Instrument allen Migrant(inn)en zu Gute kommt, die diese Qualifizierungsmaßnahmen benötigen und diese Maßnahmen mit den Integrationskursen verknüpft werden können.

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

Fachdienst für Migration und Integration Kaiserslautern, Diözesancaritasverband Speyer

Der Fachdienst für Migration und Integration des Caritas-Zentrums Kaiserslautern unterstützt im Rahmen der Migrationserstberatung und im Rahmen der nachholenden Integration ausländische Arbeitnehmer(innen), EU-Bürger(innen), anerkannte Flüchtlinge, Spätau­ssiedler und Neuzuwanderer bei der Beantragung und Vermittlung von Integrationskursen, gibt Hilfestellung und begleitet beim Kurswechsel oder bei Kursabbruch.

Durch ehrenamtlich tätige Mentor(inn)en und Integrationsbegleiter(innen) wird die soziale und sprachliche Integration von Migrant(inn)en unterstützt. Dabei wird nicht nur die deutsche Sprache erlernt, sondern auch ein Stück Alltag in Deutschland erfahrbar gemacht und ein interkultureller Dialog in Gang gesetzt. Auch werden vom Fachdienst Migration und Inte­gration in Kooperation mit der Schwangerenberatung Frauenintegrationskurse mit begleitender Kinderbetreuung angeboten. Darüber hinaus ergänzt der Fachdienst sein Angebot mit einer niederschwelligen Seminarreihe, die insbesondere Frauen aus bildungs­fernen Schichten auf den Integrationskurs vorbereiten will.

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Im Rahmen der Paritätischen Jahrestagungen Migration 2007 und 2008, an denen jeweils ca. 100 MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Migrationssozialarbeit teilnahmen, wurden in Arbeitsgruppen Modelle einer verstärkten Kooperation der rund 50 paritätischen Integrationskursträger  mit den Migrationsdiensten vor Ort vorgestellt und diskutiert. Bewährt hat sich vor allem die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen der Verbände vor Ort, an denen neben der Vermittlung in die Beratungsstellen auch die Information über die aktuellen Angebote der Integrationskursträger erfolgen kann.

 

In Saarbrücken hat das Deutsche Rote Kreuz in Zusammenarbeit zwischen ARGE – Vermittler(inne)n und MEB – Berater(inne)n sowie in Abstimmung mit der Saarbrücker Initiative Migration und Arbeit ein Verbundprojekt gebildet. In diesem Zusammenhang wird ein Verbundteam zusammengestellt, welches die Integrationskurse kurz vor Kursende (etwa einen Monat) aufsucht und dort im Rahmen einer allgemeinen und auch individuellen Beratung auf sprach- und berufseinstiegsergänzende Fortbildungsangebote hinweist. Dieses Team setzt sich aus einem Mitarbeiter des Bundesamtes, einem fachlich versierten ARGE – Vermittler und dem lokal zuständigen MEB – Berater der Wohlfahrtsverbände (DRK) zusammen.

 

Diakonie (Hessen)

Zur Gewährleistung der sozialpädagogischen Betreuung beim Kursträger wurden auf Initiative der Migrationserstberatung (MEB) in einzelnen Regionen (bspw. Stadt/Landkreis Kassel, Werra-Meissner-Kreis) mit den Integrationskursträgern Kooperationsabsprachen getroffen. Diese Absprachen haben - neben der Gewährleistung der sozialpädagogischen Begleitung - auch das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen MEB und Kursträger verbindlich zu regeln. Ergebnis der Kooperationsabsprachen ist, dass folgendes angestrebt wird: Es erfolgt eine persönliche Vorstellung der MEB-Fachkräfte in den laufenden Integrationskursen mit dem Angebot der sozialpädagogischen Begleitung für die Kursteilnehmer. Die Kursträger informieren die zuständige MEB-Fachkraft über das aktuelle Kursangebot. Bei bestehendem Beratungsbedarf kann der Integrationskursträger die zuständige MEB- Fachkraft informieren, die daraufhin Kontakt zum Integrationskursteilnehmer aufnimmt. Darüber hinaus konnten teilweise besondere Beratungssprechzeiten der MEB-Fachkräfte am Ort der Integrations­kurse eingerichtet werden. In einzelnen Regionen gibt es schriftliche Kooperations­vereinbarungen mit den Integrationskursträgern.

 

2. Themenfeld: Von Anfang an deutsche Sprache fördern

 

Bei der frühkindlichen Sprachförderung wird aus Sicht der Wohlfahrtsverbände eine zentrale Weiche für den nachhaltigen Erfolg der Integration und für Chancengleichheit in Deutschland gestellt. Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund im Bildungswesen und der zentralen Rolle der Sprachentwicklung für den Bildungserfolg besteht für die frühkindliche Förderung verstärkter Handlungsbedarf bei allen beteiligten Akteuren.

Die Fachkräfte der Migrationsberatungsstellen führen im Rahmen ihrer Einzelfall­beratung eine umfassende Sozial- und Kompetenzanalyse der persönlichen bzw. familiären Situation durch. Dabei werden alle relevanten Lebensbereiche erfasst; dies betrifft auch die Sicherung der Kinderbetreuung und die sprachlichen Fähigkeiten der gesamten Familie. In den Beratungsgesprächen werden die Bedeutung des Spracherwerbs der Eltern und deren Verantwortung für die Sprachentwicklung ihrer Kinder vermittelt und eine frühe Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen empfohlen. Die Mitarbeiter/innen bieten entsprechend Unterstützung bei der Suche und Auswahl geeigneter Kinderbetreuungsein­richtungen an. Im Rahmen der Förderplanung werden Handlungsschritte/Maß­nahmen zur Verbesserung/Förderung der Sprachfähigkeiten festgehalten und überprüft.

 

Sprachentwicklung und Spracherwerb werden darüber hinaus in vielen weiteren Beratungsleistungen und familienbildenden Angeboten der Wohlfahrtsverbände thematisiert und gefördert wie beispielsweise in der Schwangerenberatung, in Familienzentren und in niedrigschwelligen Frauenkursen. Auch Sprachpatenschaften werden oft mit Hilfe ehrenamtlichen Engagements als Instrument der Sprachförderung initiiert. Sprachentwicklung und Sprachförderung stehen im Mittelpunkt einer Reihe von Projekten der Wohlfahrtsverbände, die sich vorwiegend an Eltern als Zielgruppe richten. Die Wohlfahrtsverbände beteiligen sich an mehreren Standorten an entsprechenden Förderprogrammen wie HIPPY, Opstapje, Griffbereit, Rucksack und „Mama lernt Deutsch“.

 

In den Kindertageseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände kommt der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Vermittlung der deutschen Sprache eine zentrale Bedeutung zu. Dabei werden die Erkenntnisse der Sprachforschung zu Bedeutung und Funktion des Erstspracherwerbs für den Zweitspracherwerb bei Konzepten der Sprachförderung für die Kindertagesstätten berücksichtigt. Die Deutschkenntnisse von Kindern mit nicht deutscher Familiensprache werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst, um in diesem Bereich die Entwicklung des Kindes zu dokumentieren und um es entsprechend zu unterstützen. Die Eltern und Familienangehörigen werden ausdrücklich in die Gestaltung des pädagogischen Angebots in Kindertageseinrichtungen einbezogen. Um den Lernerfolg der Kinder sicher zu stellen, fördern die Einrichtungen eine wertschätzende Lernatmosphäre. Jedes Kind wird unabhängig von seiner Herkunft und in seinen vielfältigen Fähigkeiten gefördert; dazu gehört auch die Pflege der Herkunftssprache. Viele Einrichtungen setzen Sprachförderprogramme der Länder um.

 

Die Wohlfahrtsverbände setzen sich für ein kindgemäßes Bildungs- und Betreuungsangebot ein und haben Standards für Kindertageseinrichtungen entwickelt. Die Einrichtungen werden von den Verbänden in Qualitätsgemeinschaften fachlich begleitet. Ihr Personal wird durch Fortbildungen qualifiziert und durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen unterstützt. Auf Landesebene bieten die Verbände z. T. gesonderte Programme zur Qualifizierung für Erzieher/innen und Personal in Kindertageseinrichtungen an. Der Sprachförderung und der Interkulturellen Öffnung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Durch die gezielte Einstellung von Fachkräften mit Migrationshintergrund konnten die Möglichkeiten der Förderung von Herkunftssprachen verbessert werden.

 

Um die sprachliche Bildung im Übergang Kindertageseinrichtung und Schule zu stärken, gibt es bereits einige Kooperationen mit Grundschulen, z.B. in der Fortbildung für Erzieher/innen. Die Zusammenarbeit von Kindergarten, Schule, Horten, Eltern und außerschulischen Einrichtungen wird vor allem durch die Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen verstetigt. Angebote zur durchgängigen sprachlichen Förderung, insbesondere beim Übergang Kindergarten- Schule, werden auch in den Familienzentren und in den Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung gestellt. Die Kindertageseinrichtungen begreifen sich selbst zunehmend als Kooperationspartner im Sozialraum und haben sich an einzelnen Standorten bereits zu Familienzentren entwickelt. So können Angebote zur Sprachförderung, Elternkurse, Kinderbetreuung bei Sprach- und Alphabetisierungs­kursen und Schülerförderung sinnvoll miteinander verbunden werden.

 

Die Wohlfahrtsverbände sind auf Landesebene an der Entwicklung der Bildungspläne der Länder beteiligt sowie auf Bundesebene als fester Gesprächs­partner in die konzeptionelle Entwicklung von Programmen und Initiativen einbezogen. Zur strukturierten Weiterentwicklung der Angebote der frühkindlichen Bildung befinden sich die Wohlfahrtsverbände im Dialog mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Aktuelle Vorhaben sind u.a.  die „Qualitätsoffensive Kindertagesstätte“ und das Aktionsprogramm Tagespflege, bei denen die Sprachförderung jeweils einen wesentlichen Baustein darstellt.

 

Die BAGFW hat im Juni 2008 gemeinsam mit Staatsministerin Frau Prof. Dr. Böhmer ein Fachgespräch „Kindertageseinrichtungen als Orte der Integration“ durchgeführt. Dabei wurde auf die bedeutende Rolle der Kindertageseinrichtungen im Prozess der Integration verwiesen. In Anbetracht der neuen Anforderungen an den Berufsstand der Erzieher/innen wurde eine qualitative Fortentwicklung der Aus- und Fortbildung sowie eine höhere Anerkennung des Berufes für notwendig erachtet. Die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen müssen verbessert und insbesondere der Betreuungsschlüssel entsprechend der europäischen und internationalen Standards angehoben werden. Gefordert wurden in dem Zusammenhang ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und die Elternbeitragsbefreiung. Ein kritischer Austausch über Inhalt und Qualität von Sprachstandsmessungen wurde ebenso angeregt wie ein Benchmarking-Prozess zur Vergleichbarkeit und Bewertung der Sprachförder­programme der Länder.

 

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

-       Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen muss dringend auf den Stand europäischer und internationaler Standards angehoben werden. Die Gruppengröße muss abgesenkt werden.

 

-       Um die Sprachförderung effektiv betreiben zu können, bedarf es in Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Sprach­förderungsbedarf einer entsprechenden Aufstockung des Personalschlüssels; die Verträge mit den Kommunen müssten entsprechend angepasst werden.

 

-       Mehrsprachigkeit sollte weiter ausgebaut und gefördert werden und im Rahmen interkultureller Fortbildungsangebote behandelt werden.

 

-       Maßnahmen zur Sprachförderung müssen als integraler Bestandteil in den pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen integriert werden.

 

-       Für die Elternarbeit müssen in den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden; denn dort sind Eltern am besten zu erreichen.

 

-       Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren muss (vor allem in den alten Bundesländern) ausgebaut werden.

 

-       Für Kinder sollte ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot ab dem ersten Lebensjahr eingeführt werden.

 

-       Aus der Projektförderung muss bei Kindern mit Sprachförderbedarf eine Regelförderung werden.

 

-       Erforderlich ist eine Evaluierung der Sprachstandsfeststellungsverfahren, um sicher zu stellen, dass nicht bloß die Deutschkenntnisse, sondern die gesamte Sprachkompetenz der Kinder erfasst wird.

 

-       Interkulturalität und interkulturelle Pädagogik sollte zum Profil aller Kinder­tageseinrichtungen werden. Die Einstellung von Erzieher/innen mit Migrations­hintergrund sollte systematisch gefördert werden.

 

-       Die Ausbildung der Erzieher/innen muss qualitativ weiter entwickelt werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht werden zu können. Das Berufs­bild muss aufgewertet und entsprechend anerkannt werden.

 

-       Die Interkulturelle Öffnung der Einrichtungen muss weiter entwickelt werden, so dass Eltern sich unabhängig von ihrer Herkunft dort willkommen fühlen und ihre Mitspracherechte nutzen können. Dafür muss ein offener Dialog mit Eltern mit und ohne Migrationshintergrund über Aufgaben und Anforderungen der frühkindlichen Bildung geführt werden.

 

-       Der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte allen Einkommensschichten ermöglicht werden. Dementsprechend sollte die grundsätzliche Beitragsfreiheit angestrebt werden, vorrangig jedoch für das erste Jahr.

 

-       Die Einbindung der Kindertageseinrichtungen in kommunale Gesamtkonzepte zur Integration, die auch Kooperationen zur Schule umfassen, ist flächendeckend sicherzustellen. 

 

-       Es sollte ein Benchmarking-Prozess zur Vergleichbarkeit und Bewertung der Sprachförderprogramme der Länder initiiert werden.

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Seit langem schon haben sich viele Kitas mit den veränderten Anforderungen an die Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsleistungen auseinandergesetzt und praxisnahe Konzepte entwickelt. Allerdings stehen die strukturellen Bedingungen der Umsetzung dieser Konzepte in der Praxis häufig noch entgegen und konterkarieren die hohen Qualitätsansprüche. Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat daher 2008 einen Anforderungskatalog „Standards für die Rahmenbedingungen in Kindertagesstätten“ verabschiedet, damit die Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen zur Realisierung eines auch qualitativ den Bedürfnissen des Kindes entsprechenden Bildungs- und Betreuungsangebotes nicht vernachlässigt wird.

 

"Kifi"- Kinder werden fit  

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH

Das Patenschaftsprojekt "Kifi" richtet sich an Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund im Vorschul- und Grundschulalter und an andersfähige Kinder und Jugendliche. Untersuchungen haben ergeben, dass Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund oft deutliche Defizite im sprachlichen und integrativen Bereich haben. In diesem Projekt werden Patinnen und Paten gesucht, die bereit sind, Kinder in ihrer sprachlichen und schulischen Entwicklung zu fördern und die Kinder besonders während des Übergangs von Kindertageseinrichtungen in die Schule zu begleiten. Dabei wird jedoch nicht nur auf rein schulische Förderung wert gelegt, vielmehr sind die Entwicklung sozialer, kognitiver und motorischer Kompetenzen der Kinder ein zentrales Element. Die Patinnen und Paten werden ihrerseits durch fachliche Begleitung, Kooperationen, Supervision und Fortbildungen in ihrer Arbeit unterstützt.

 

Das  Anliegen des Projektes Q+ des Deutschen Roten Kreuzes ist es, die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen in Asylbewerberheimen zu steigern. Neben der schwierigen Wohnsituation wirken sich die mangelnde soziale Betreuung sowie fehlende Bildungs- und Freizeitangebote negativ auf deren Entwicklung aus. Das Projekt wird in drei sächsischen Regionen Annaberg-Buchholz, Kamenz und Niesky durchgeführt. Über Patenschaften, gemeinsame Bildungs- und Freizeitangebote werden Einheimische informiert und sensibilisiert. Vorurteile werden abgebaut, bürgerschaftliches Engagement gefördert und die Lebenssituation der jungen Menschen in den Asylbewerberheimen verbessert. Darüber hinaus wird z.B. durch die wöchentlichen Gruppenstunden des Jugendrotkreuzes die schulische und sprachliche Entwicklung der Kinder gefördert und die positive Selbstwahrnehmung der Kinder gestärkt. Die Kinder beschäftigen sich mit verschiedenen Themen wie Erste Hilfe oder Gesundheit und machen gemeinsam Ausflüge. Einheimische Paten stehen den Kindern und ihren Familien zur Seite.

 

Diakonie: Sprache und interkulturelle Kompetenz als Schlüssel zur Verbesserung der Chancengleichheit am Beispiel Pforzheim

Im Jahr 2004 wurden in Pforzheim - unter der Leitung der evangelischen, katholischen und städtischen Kindertageseinrichtungen - trägerübergreifend Leitlinien zur Sprachförderung erarbeitet. Die Wertschätzung der Muttersprache zusammen mit der Bedeutung des Erlernens der Zweitsprache Deutsch für ein Kind mit Migrationshintergrund nimmt einen Schwerpunkt in diesen Leitlinien ein. Da die Leitlinien mit den Mitarbeiterinnen aus den Einrichtungen erarbeitet wurden, sind Identifikation mit den Inhalten und Akzeptanz sehr hoch.

Im Rahmen von verschiedensten Sprachförderprojekten wurden in vielen Kindertages­einrichtungen in Pforzheim in den letzten Jahren unterschiedliche Ansätze und Methoden ausprobiert. Für das Kindergartenjahr 2008 / 2009 ist es gelungen, die Sprachförderung für besonders förderbedürftige Kinder als einen Standard in den Pforzheimer Kindertages­einrichtungen einzuführen. Für alle diese Kindergartenkinder, die die Voraussetzung für die Förderung durch die Landesstiftung nicht erfüllen, findet - finanziert durch kommunale Mittel -  ebenfalls eine zusätzliche Sprachförderung statt. Eine verlässliche Finanzierung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen durch das Land Baden-Württemberg wird angestrebt. Erzieherinnen aus sieben Einrichtungen aus Pforzheim nehmen derzeit an Fortbildungen im Rahmen des Projekts "Fit durch interkulturelles Training" der Evangelischen Landeskirche in Baden teil, um für ihre Einrichtungen ein interkulturelles Konzept in ihrer Arbeit zu etablieren.  

 

3. Themenfeld: „Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen“

 

Aktivitäten zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen

 

Bildung

 

Bildungschancen sowie Zugang und Teilhabe an Ausbildung und am Arbeitsmarkt für Jugendliche mit Migrationshintergrund sind zentrale Themen für die Verbände der BAGFW. Die Rahmenbedingungen für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem können von den Wohlfahrtsverbänden nicht strukturell verändert werden. Durch die Dienste und Einrichtungen der Verbände werden jedoch an zahlreichen Orten benachteiligte Jugendliche gestärkt und ihre Bildungschancen verbessert.

 

Die Verbände der BAGFW setzen sich für die frühzeitige Förderung aller Kinder mit Migrationshintergrund ein. So verstärkt der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe seine Anstrengungen im Aufbau von Frühen Hilfen und Frühwarnsystemen, im Aufbau von Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege. Dabei treffen insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien entwicklungs- und sprachfördernde Bedingungen an. Dazu werden beispielsweise Interkulturelle Mädchentreffs, Erziehungsberatungen für Familien und Hausaufgabenhilfen eingerichtet.

 

In unterschiedlichem Maße werden von den Verbänden der BAGFW Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit vor Ort angeboten. So können in den Schulen Erfahrungsräume sowie soziale Lernprozesse gestaltet werden, die Persönlichkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher gestärkt und zur Teilhabe und Engagement in der Gesellschaft motiviert werden. Schulabbrüche können verhindert und Schulerfolge gesichert werden. In mehreren Projekten, auch für Schulve­rweigerer, gilt die Aufmerksamkeit jungen Menschen mit Migrationshintergrund, sofern sie aufgrund ihrer Benachteiligung einer besonderen Unterstützung bedürfen.

 

Ausbildung

 

Um Jugendliche mit Migrationshintergrund im Übergang von Schule zu Ausbildung und Beruf zu stärken, kooperieren die Jugendmigrationsdienste mit den örtlichen Trägern der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. In der offenen Jugend- und Schulsozialarbeit gelingt es, Jugendliche mit Migrationshintergrund auf einer niedrigschwelligen Ebene zu erreichen und Hilfestellungen bei Fragen der Berufsplanung, Ausbildungsplanung und Ausbildungsplatzsuche zu geben. Schließlich bieten Bildungseinrichtungen der Verbände der BAGFW, wie die Berufsbildungswerke, Fachschulen und ergänzende Angebote, Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten, z.B. im Pflegebereich. Die Verbände setzen sich auch dafür ein, dass Freiwilligendienste als Feld beruflicher Erprobung und Orientierung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund erreichen.

 

Die Verbände der BAGFW setzen sich für Chancengleichheit und den Abbau ausgrenzender Mechanismen ein. Vor allem Migrationsdienste, Jugendmigra­tionsdienste und Schulsozialarbeit sind in diesem Feld sehr aktiv. Kooperationen mit Schulen und ausbildenden Betrieben führen dabei oft zu einer Verbesserung der Situation. Darüber hinaus wird durch Pressearbeit, Positionierungen, Arbeitshilfen und die Beteiligung in einschlägigen Gremien ein Beitrag für Chancengleichheit und gegen Ausgrenzung geleistet.

 

Die Verbände der BAGFW engagieren sich verstärkt in Netzwerken zur Förderung der beruflichen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Dabei wird Wert darauf gelegt, Migrantenorganisationen in die Arbeit dieser Netzwerke mit einzubeziehen. Das vernetzte Arbeiten gehört zu den Qualitätsstandards der (Jugend-)Migrationsdienste. Diese wirken in den relevanten Arbeitsgremien mit und kooperieren unter anderem mit ARGE und Berufsberatung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Projekten, deren Ziel es ist, Jugendliche in Ausbildungsplätze zu vermitteln. Berufsbezogener Spracherwerb ist ein Teil der umfassend ansetzenden Maßnahmenprogramme bei Jugendberufshilfeträgern. Die Migrationsdienste unterstützen Jugendliche bei der Suche nach geeigneten Angeboten, machen aber auch selbst Angebote unter anderem zum Spracherwerb und zur Schulung der IT-Kenntnisse[1].

 

 

 

Arbeitsmarkt

 

Die Verbände der BAGFW unterstützen mit ihren migrationsspezifischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten auch die Arbeitsplatzsuche von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Handlungsfeld Qualifizierung und Beschäftigung ist in den Migrationsdiensten fest verankert. Für die Mitarbeiter/innen wurden diesbezüglich zahlreiche Fortbildungen, teilweise in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Damit Zugewanderte bei der beruflichen Integration noch kompetenter von den Migrationsdiensten unterstützt werden können, wurde in Brandenburg in Zusammenarbeit der Liga der Wohlfahrtsverbände u. a. mit der Integrationsbeauftragten ein Curriculum zur Qualifizierung über Förderprogramme, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Wege der Existenzgründung entwickelt. Darüber hinaus wurden vor Ort und auf Landesebene zahlreiche Kooperationsabkommen geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den Migrationsdiensten und den Arbeitsagenturen effektiver zu gestalten. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung auf Bundesebene befindet sich zurzeit in Abstimmung.

 

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

-       Ein zentrales Problem stellt nach wie vor die soziale Selektion im Bildungsbereich dar. Notwendig sind daher Reformen, um das Schulsystem chancengerecht und durchlässig zu machen. Dafür müssen u. a. die gemeinsamen Lernzeiten der Schüler/innen verlängert werden und gezielte Förderangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden.

 

-       Zur Vermeidung von Schulverweigerung oder Schulabbruch ist es notwendig, dass die Bundesländer die Angebote zur Schulsozialarbeit ausbauen und verstetigen.

 

-       Die Einbindung von Personen mit Migrationshintergrund als Multiplikator­(inn)en für die Jugendsozialarbeit sollte ausgebaut werden.

 

-       Übergangsmanagement muss flächendeckend stattfinden und früh genug ansetzen.

 

-       Viele Jugendliche mit Migrationshintergrund geraten gegenwärtig nach dem Verlassen der Schule in ein Übergangssystem, dessen Leistungsfähigkeit, so der aktuelle Nationale Bildungsbericht, begrenzt ist. Um hier zu Verbesserungen zu kommen, ist es notwendig, die Abstimmung der Förderleistungen der verschiedenen Akteure am Übergang Schule – Beruf zu optimieren.

 

-       Die Anerkennung bzw. die angemessene Berücksichtigung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist ein nach wie vor ungelöstes Problem. Dabei tragen die große Vielfalt der damit befassten Institutionen und die unterschiedlichen Modalitäten zwischen und teilweise in den Bundesländern nicht zur Lösung des Problems bei. Dringend notwendig wären hier mehr Transparenz, eine nicht diskriminierende Praxis bei der Anerkennung vorhandener Qualifikationen und die Bereitstellung passgenauer Anschlussqualifizierungsmaßnahmen. Dazu gehört auch, die finanziellen Aufwendungen für Übersetzungskosten und Gebühren für die Anerkennung im Bedarfsfall zu erstatten.

 

-       Im Bereich der Arbeitsmarktförderung fehlen nach wie vor auseichend passgenaue Angebote, mit denen berufliche Qualifizierung und Verbesserung der Deutschkenntnisse zielgerichtet verbunden sind. Die Berufsspezifische Sprachförderung muss ausgebaut und Regelangebot im SGB III und SGB II werden.

 

-       Insbesondere müssen die Möglichkeiten der Ausbildung für geduldete Ausländer/innen verbessert werden.

 

-       Eine stärkere Sensibilisierung für die Berücksichtigung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und der Abbau von Vorurteilen ist sowohl in den Betrieben bei der Besetzung von Ausbildungsstellen und in der Einstellungspolitik als auch in der Arbeitsverwaltung erforderlich.

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

“Learn-factory“, Diözesancaritasverband für die Region Trier

Das Hauptaugenmerk der Caritas learn-factory liegt auf der beruflichen Förderung benachteiligter Jugendlicher und deren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist, jungen Menschen durch Beratung, Begleitung und Qualifikation den Einstieg in eine Berufsausbildung sowie den Abschluss einer solchen zu ermöglichen. Neben der außerbetrieblichen Ausbildung in den kaufmännischen Bereichen Bürokommunikation, Einzelhandel und Verkauf, werden in Kooperation mit anderen Bildungsträgern berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Rehabilitanden durchgeführt. In allen Arbeitsfeldern liegt der Schwerpunkt der Caritas learn-factory in der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen sowie in der Verbesserung und dem Ausbau fachlicher und schulischer Kenntnisse. Hierfür dienen v.a. praktische Übungsfelder zur Umsetzung der theoretischen Inhalte. So bietet  beispielsweise der angeschlossene Ausbildungsladen "iceland - outdoor & lifestyle" den Auszubildenden ein optimales Lernfeld, welches fachliches und persönliches Wachstum an den realen Anforderungen und Aufgaben ermöglicht.

 

Der PARITÄTISCHE verfügt mit seinem Papier „Leitlinien zur beruflichen Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ über ein Grundsatzdokument für die verbandliche Arbeit und die Ausrichtung der Mitgliedsorganisationen in der Jugend­sozialarbeit. Zur Umsetzung der Leitlinien veranstaltete der PARITÄTISCHE die Veranstaltungsreihe "Perspektiven schaffen - Zukunft sichern - Chancen für junge Menschen mit Migrationshintergrund verbessern“. Im Rahmen von Workshops haben Träger der Jugendsozialarbeit die Möglichkeit, ihre Qualitätsentwicklung im Hinblick auf die interkulturelle Öffnung der Jugendsozialarbeit hin zu überprüfen.

 

Das Projekt "Migration, Asyl und Arbeitsmarkt" des DRK-Generalsekretariats unterstützte das Mainstreaming der EQUAL-Entwicklungspartnerschaften im Bereich Asyl. Ziel war der Transfer innovativer Ergebnisse von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Asylsuchende und Flüchtlinge in die arbeitsmarktpolitischen Förder- und Regelinstrumente. Hervorzuheben sind u.a. die Etablierung eines neuen Berufsbildes des Sprach- und Kulturmittlers in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Vermittlung von jugendlichen Geduldeten in Ausbildung in Berlin und Hamburg sowie bundesweit die modulare Qualifizierung, Kompetenzerfassung und interkulturelle Schulungen. Die Erfahrungen und Empfehlungen wurden auf der Website www.equal-asyl.de und dem Memorandum "Der Anfang ist gemacht" veröffentlicht und auf Konferenzen und Tagungen Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorgestellt.

 

Diakonisches Werk Hamburg: Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse

Der „Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse in Hamburg“ wurde im Rahmen eines EQUAL-Projekts vom Diakonischen Werk Hamburg erarbeitet. Der Leitfaden enthält alle wesentlichen Informationen, die jemand wissen muss, der seinen im Ausland erworbenen schulischen oder beruflichen Status anerkennen oder prüfen lassen will: Ansprechpartner der für die Anerkennung zuständigen Behörden, Beratungsstellen, erforderliche Antragsunterlagen, Glossar zur beruflichen und schulischen Bildung. Der Leitfaden steht im Internet zur Verfügung und wird in Beratungsstellen genutzt, in die MigrantInnen wegen sozialer und beruflicher Belange kommen. Auch Anbieter von Integrationskursen nutzen den Leitfaden. An prominenter Stelle wurde und wird der Leitfaden genutzt bei der in Hamburg stattfindenen Messe JobKontakt. Die Messe steht unter dem Motto „Vielfalt auf dem Arbeitsmarkt“. Auf der Messe stellen sich Hamburger Unternehmen, die Eingewanderte als MitarbeiterInnen gewinnen wollen, vor, und Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund können sich über die angebotenen Arbeitsplätze informieren und bei potenziellen Arbeitgebern vorstellen. Im letzten Jahr hatten über 3.000 Menschen die Messe genutzt. Der Leitfaden wurde in Niedersachsen und in Freiburg als Vorlage für ähnliche Initiativen übernommen.

 

 

4. Themenfeld: Lebensverhältnisse von Frauen und Mädchen verbessern – Gleichberechtigung verwirklichen

 

Aktivitäten zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen

 

1. Integration durch Recht

 

Die Verbände haben sich verpflichtet, verstärkt für die Aufklärung von Migrantinnen über familienrechtliche, sozial- und aufenthaltsrechtliche Fragen und für eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Diensten zu sorgen.

Die Beratung zu den angesprochenen Themen erfolgt sowohl in niedrigschwelligen Gruppenmaßnahmen für Frauen als auch in der Einzelberatung, wie etwa der Migrationserstberatung, Jugendmigrationsdiensten, weiteren Migrations- und Flücht­lingsberatungsstellen, den Beratungsstellen für Frauen, der Schwangerschafts­konfliktberatung, den Frauenhäusern und der Familienberatung.

Hierzu erfolgt eine kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen, und es werden Arbeitshilfen zu rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung gestellt. So war etwa das Thema: „Umgang mit häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung“ ein Thema der Fortbildung der MEB Mitarbeiter/innen; eine Fortbildung für die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung in ausländer­rechtlichen Fragestellungen ist in Vorbereitung.

 

Die Verbände prüfen gesetzliche Regelungen kontinuierlich daraufhin, inwieweit diese dem Recht auf Familienleben entgegenstehen. In Stellungnahmen und Gesprächen mit Parlamentariern haben sich die Verbände in diesem Zusammen­hang gegen die Verschärfungen beim Ehegattennachzug ausgesprochen, die im Rahmen des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz beschlossen worden waren, da sie mit diesen Restriktionen und der äußerst rigiden Umsetzung in die Praxis das Recht auf Familie in unzumutbarer Weise eingeschränkt sehen. Sie setzen sich in ihrer politischen Arbeit zudem für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Stellung für (potentielle) Opfer von Zwangsverheiratung und Gewalt ein.

 

Präventiven Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung von Migrant(inn)en kommt besondere Bedeutung zu. In der Beratungsarbeit, in Mädchentreffs und Beratungsstellen für junge Migrantinnen etc. unterhalten die Verbände eine Reihe von präventiven Angeboten gegen häusliche Gewalt, wie etwa Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Organisationen bzw. Institutionen. Die Verbände engagieren sich in Netzwerken zu Themen wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat und sexueller Missbrauch und/oder haben neue Arbeitskreise zu den Themen gebildet. Zudem gibt es zahlreiche Mitgliedseinrichtungen bzw. –organisationen der Verbände wie etwa „FIM“ (Frauenrecht ist Menschenrecht) oder „agisra“ (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung), die Migrantinnen darin unterstützen, sich aus Gewaltbeziehungen zu befreien bzw. sich gegen Diskrimi­nierungen zur Wehr zu setzen. Die Verbände stellen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Frauenhäuser, in denen bekanntlich ein hoher Prozentsatz der Klientinnen Migrationshintergrund hat. Es gibt eine verstärkte Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Migrationsdiensten mit den Frauenhäusern.

Um das Thema „Häusliche Gewalt“ weiter in die Öffentlichkeit zu tragen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Bayern Anfang 2008 einen Fachtag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt durchgeführt.

 

2. Stärkung der Migrantinnen in Familie und sozialem Umfeld, Sexualaufklärung, Gesundheit und Altenhilfe, Lebenslagen von Migrantinnen

 

Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs von Migrant(inn)en zu den Diensten und Einrichtungen der Verbände, gibt es gezielte Maßnahmen und Initiativen im Bereich Gesundheit und Altenhilfe. Zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung und zur Beseitigung von Zugangsbarrieren bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen kann insbesondere auch die Gesundheitsselbsthilfe beitragen. Dort muss die Interkulturelle Öffnung der Angebote noch verbessert werden.

Die Verbände engagieren sich in mehreren bundesweiten oder länderübergreifenden Projekten und Initiativen im Gesundheitsbereich, die eine Verbesserung des Zugangs für Migrant(inn)en zum Ziel haben. So sind sie etwa Kooperationspartner der Initiative MIMI - „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Deutschland“, in der bereits ca. 700 Menschen aus 44 Herkunftsländern zu Multiplikator(inn)en ausgebildet wurden, die sich auch speziell an Migrantinnen richten. Migrantinnen werden durch Projekte im Bereich Gesundheit, wie z.B. Erste Hilfe am Kind und Häusliche Krankenpflege gezielt angesprochen. Es werden dazu mehrsprachige frauenspezifische Angebote entwickelt. Zunehmend wird darauf gesetzt, Migrantinnen als ehrenamtliche Kulturmittlerinnen und Multiplikatorinnen auszubilden.

 

Eine Sensibilisierung für interkulturelle Aspekte in Altenhilfe und -pflege sowie die Implementierung und Begleitung von interkulturellen Öffnungsprozessen bildet seit einigen Jahren einen fachlichen Schwerpunkt der Aktivitäten im Bereich der Altenhilfe. Es gab entsprechende Schulungsangebote, im Rahmen vieler Veranstaltungen wurde das Memorandum für eine kultursensible Altenhilfe in Einrichtungen verbreitet, vor Ort wurden „Runde Tische“ zur Umsetzung installiert. Ziel der Veranstaltungen ist es, Impulse für eine breite Umsetzung kultursensibler Arbeitsansätze in den Einrichtungen der Altenhilfe zu geben sowie die Vernetzung der beteiligten Akteure voran zu treiben. Bezogen auf viele Einrichtungen der Altenhilfe besteht hier nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf.

 

Unter den Beschäftigten, wie auch den Auszubildenden der Altenhilfeeinrichtungen, haben bereits viele einen Migrationshintergrund. Die Träger sind bestrebt, die interkulturelle Kompetenz aller ihrer Fachkräfte noch zu steigern. In den Ausbildungen zu Pflegeberufen ist die kultursensible Pflege bundesweit fester Bestandteil im Ausbildungsplan. In Modellprojekten setzen sich die Verbände dafür ein, Migrant(inn)en verstärkt für Pflegeberufe zu gewinnen, bzw. den spezifischen Bedarf von Migrant(inn)en im Pflegebereich zu ermitteln.

 

Zum Thema “Älter werden in Deutschland“ führen die Verbände vor Ort zweisprachige (russisch-deutsch, türkisch-deutsch) Informationsreihen und entsprechende Trainingsseminare für Multiplikatoren durch, die wiederum in Eigenregie und in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Migrant(inn)en die Durchführung der Informationsreihen initiieren. Dadurch werden vielfältige Anstöße gegeben: Ältere Migrant(inn)en erhalten Informationen über die Leistungen der Altenhilfe; sie gewinnen persönliche Eindrücke durch Exkursionen in verschiedene Einrichtungen.; die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen kommen zwanglos in Kontakt mit älteren Migrant(inn)en und werden angeregt, ihre Dienstleistungen kultursensibel auszurichten; das Selbsthilfepotenzial von Migrant(inn)en wird gestärkt und sie werden für ehrenamtliche Tätigkeiten motiviert.

 

Von den Verbänden wird ein breit gefächertes Angebot an niedrigschwelligen Angeboten für Migrant(inn)en zur Verfügung gestellt. Besondere Bedeutung kommt dabei auch den Frauenkursen zu, die an vielen Standorten angeboten werden. Sie orientieren sich an der Lebenswelt von Migrantinnen und berücksichtigen deren individuelle Bedürfnisse. Auch Themen wie "häusliche Gewalt" oder "Zwangsheirat" werden dort angesprochen. Aufgrund der rückläufigen Fördermittel sowie der gestiegenen Aufwendungen pro Kurs ist insgesamt die Zahl der durchgeführten Kurse deutlich zurückgegangen. Ebenso mussten die Programme zur Qualifizierung der Kursleiterinnen eingeschränkt werden.

 

Die Verbände werden ihre Kooperationen mit Migrantenorganisationen weiter entwickeln. Diesbezüglich gibt es entsprechende Kooperationen auf Bundesebene, vor allem aber gibt es vor Ort eine zunehmende Zusammenarbeit mit lokalen Migrantenorganisationen und –einrichtungen wie z.B. Moscheevereinen und Begegnungsstätten.

 

Die Verbände haben sich verpflichtet, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit dazu beizutragen, dass die Leistungen und Potentiale von Migrant(inn)en insbesondere auch in der öffentlichen Wahrnehmung angemessener gewürdigt werden. Beiträge in unterschiedlichen Medien, die Präsentation von Projekten mit Migrant(inn)en­beteiligung und Pressemeldungen dienen der Verwirklichung dieses Ziels. Daneben wird zunehmend bei der Bildauswahl in Publikationen darauf geachtet, dass Zuwanderer repräsentiert sind. Die Potenziale und Chancen, die eine multikulturelle Gesellschaft bietet, werden entsprechend hervorgehoben.

 

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

-       Damit das Recht auf Familienleben für Migrantinnen nicht weiter eingeschränkt bleibt, sind Korrekturen an den Regelungen für den Ehegattennachzug, insbesondere der Verzicht auf den Sprachtest vor der Einreise, notwendig.

 

-       Um die Rechte der von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Frauen zu stärken, sollte der Aufenthaltstitel bei Zwangsverheiratung und Verschleppung ins Ausland nicht nach 6 Monaten erlöschen. Auch sollten Opfer von Zwangsheirat  unabhängig von der Aufenthaltsdauer (also nicht erst nach 2 Jahren) bei Auflösung der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.

 

-       Notwendig ist der weitere Ausbau bzw. die gesicherte Finanzierung der bestehenden Einrichtungen und Dienste im Bereich der Prävention bzw. der Schutzhäuser (Frauenhäuser), der Beratungs- und Therapiemöglichkeiten für ausländische Frauen mit Gewalterfahrung in Familie, Ehe oder Partnerschaft.

 

-       Menschen ohne legalen Status muss der tatsächliche Zugang zu Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Dafür ist es u. a. nötig, die Übermittlungspflichten gemäß Aufenthaltsgesetz einzuschränken.

 

-       Als niedrigschwellige Angebote für Migrantinnen haben sich die bundesgeförderten Frauenkurse sehr bewährt. Für diese stehen aber weniger Mittel zur Verfügung als in den Vorjahren. Eine Aufstockung dieses Haushaltstitels ist daher dringend geboten.

 

-       Es bedarf gezielter Ansprache und Kooperation mit Migrantenorganisationen, um Migranten die Struktur des Gesundheitssystems verständlich zu machen und ihnen die Zugänge zu erleichtern, aber auch um das Know how der Migrantenorganisationen für die weitere interkulturelle Ausrichtung der Dienste und Einrichtungen zu nutzen.

 

-       Es bedarf weiterer Anstrengungen bei der Interkulturellen Öffnung der Einrichtungen, um eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Migrant(inn)en sicherzustellen. Wichtig ist hier neben der Einstellung von Personal mit Migrationshintergrund insbesondere die kontinuierliche Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Mitarbeiter/innen und die interkulturelle Teamentwicklung.

 

-       Geschlechtsspezifische Gesundheitsangebote sollten sich nicht nur an Frauen richten, sondern es sollten ebenso männerspezifische Angebote zu diversen Themen (Gesundheitsprävention, Identität, Rollenbilder, Gewalt u.a.) entwickelt werden.

 

 

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

"JiZ – Jugend informieren über Zwangsverheiratung", Deutscher Caritasverband e. V.

Ziel des Projektes „JiZ – Jugend informieren über Zwangsverheiratung“ ist Sensibilisierung im Umgang mit der Thematik Zwangsverheiratung, kreative Arbeit und Austausch mit Jugendlichen, Qualifizierung und Weiterbildung von Beratungspersonal und Lehrkräften und die Entwicklung von Lösungsansätzen und Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen. Junge Menschen, die mit Zwangsverheiratung konfrontiert werden, kennen häufig nicht ihre Rechte. Viele wissen nicht, welche Möglichkeiten sie haben und wo sie Unterstützung erfragen können. Damit Mitarbeitende in Migrations-, Jugend- und Familienberatungsstellen und auch Lehrkräfte Betroffene kompetent und zielgerichtet unterstützen können, benötigen sie entsprechende Sachkenntnisse und ihrerseits kompetente Ansprechpartner. Durch die Entwicklung präventiver Ansätze will das Projekt JiZ dazu beitragen, betroffene Jugendliche zu unterstützen und ihnen ein kompetentes Umfeld zur Seite zu stellen.

 

Entsprechend den Selbstverpflichtungen der Verbände qualifizierte und sensibilisierte der PARITÄTISCHE Gesamtverband die MEB-Mitarbeiter/innen für die Themen Zwangsver­heiratung und Gewalt im persönlichen Umfeld, damit diese von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen qualifizierter unterstützen können. Die MEB-Mitarbeiter/innen  wurden unter anderem über Gewaltschutzprogramme und –einrichtungen, über sozial-, familien-, und aufenthaltsrechtliche Aspekte in diesem Zusammenhang informiert.

 

Unter dem Motto "Das Deutsche Rote Kreuz - nicht nur für Deutsche" hat das DRK 2005 der Interkulturellen Öffnung im Verband neue Impulse gegeben. Entwickelt wurde ein Fortbildungsmodul bestehend aus Präsentationsfolien und einem Begleitheft, das über die Zuwanderung nach Deutschland informiert, die damit verbundene Aufgabenstellung für das DRK erläutert und vorhandene Angebote im DRK für Zuwanderer vorstellt. Das Modul ist auf Landes- und Kreisebene vielfach zur Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen eingesetzt worden. 2007 veröffentlichte das DRK eine Rahmenkonzeption zur Interkulturellen Öffnung mit konkreten Beispielen für alle Arbeitsfelder. Ziel ist es, die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter im Deutschen Roten Kreuz anzuregen, sich mit dem Thema zu befassen, die Erkenntnisse in die eigene Arbeit umzusetzen und somit den Prozess der interkulturellen Öffnung im DRK weiter voran zu bringen.

 

Diakonie: Integrationsagentur des evangelischen Frauenhauses in Duisburg

Das evangelische Frauenhaus Duisburg gewährt von Gewalt bedrohten Frauen und deren Kindern Schutz, Beratung und Hilfen; es bietet Wohnraum und Geborgenheit - für alle Frauen, auch für eingewanderte. Integrationsangebote und Kampagnen für ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben in Familie und Partnerschaft sowie die Konfliktprävention und -bearbeitung im interkulturellen Zusammenhang gehören dazu. Die Integrationsagentur des Frauenhauses hat seit 2005 den Auftrag, die Frauen?, Jugend- und Familieneinrichtungen und die Fraueninfrastruktur in Duisburg für die spezielle Situation von Migrantinnen bei häuslicher Gewalt zu öffnen – ebenso auch die „Migrationscommunity“, Frauen und Männer. Dies geschieht mittels Präsentationen, Trainings, Kooperationen, Kampagnen und Stadtteilprojekten und in enger Zusammenarbeit z.B. mit Heimatvereinen, Moscheen, MEB, Ausländerbehörde, Beiräten, Gleichstellungs- und Antirassismus-Einrichtungen, Schulen, Polizei und Regeldiensten.

 

 

 

5. Themenfeld: Integration vor Ort

 

Aktivitäten zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen

 

Kommunale Gesamtkonzepte - Wohnen und Wohnumfeld im Quartier

 

Die Bedeutung des lokalen Gemeinwesens und des Wohnumfeldes rücken bei der Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund zunehmend in den Fokus. Nicht nur bei den Fachdiensten, sondern in allen relevanten Bereichen der Sozialarbeit mit verschiedenen Zielgruppen und in unterschiedlichen Handlungsfeldern gilt die Sozialraum- bzw. Gemeinwesenorientierung insbesondere an Orten mit hohem Zuwandereranteil als Mainstreamansatz. Die z.T. unzureichend genutzten Res­sourcen von Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Gebieten werden als Potential für die Quartiersentwicklung entdeckt. Die Wohlfahrtsverbände sind kontinuierliche und nachhaltige „starke Partner“ vor Ort, sie sind intermediärer Akteur und sie begleiten den interkulturellen und interreligiösen Dialog im Gemeinwesen.

 

Es hat sich als Schlüsselaufgabe im Gemeinwesen erwiesen, gesellschaftliche Teilhabe über lokale Netzwerke zu ermöglichen. Ohne das Zusammenspiel der lokalen Akteure und die Einbindung aller kulturellen und ethnischen Strukturen kann diese Teilhabe nicht gelingen. Eine wichtige und pro-aktive Scharnierfunktion übernehmen hierbei die Migrationsfachdienste der Verbände. Sie sichern zielgruppenspezifische Projektentwicklungen im örtlichen Gemeinwesen. Die Verbände beteiligen sich aktiv an einer Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Akteure vor Ort, um Migrations- und Integrationsprozesse gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren konzeptionell weiter zu entwickeln. Vielfach haben sich die Netzwerke institutionalisiert. Neue Netzwerke konnten initiiert und ausgebaut werden.

 

Die Interkulturelle Öffnung der Dienste und Einrichtungen ist ein fortlaufendes zentrales Anliegen in der Integrationsarbeit. Um die Angebote der Einrichtungen und Dienste konsequent auf die Bedarfe von Migrant(inn)en auszurichten, gibt es zahlreiche Fortbildungen und Fachtagungen. Der Prozess der interkulturellen Öffnung ist angelaufen, mancherorts übernimmt der Migrationsdienst die Rolle des Initiators und unterstützt diese Prozesse. Die Arbeit wird vielerorts stärker sozialräumlich ausgerichtet und fachbereichsübergreifend vernetzt.

 

Die Verbände der BAGFW unterstützen die Integration vor Ort durch gemeinwesenorientierte Ansätze und fungieren als Ansprechpartner und Moderator in der Quartiersarbeit. Es gibt dazu vielfältige Projekte und Maßnahmen, unter anderem im Rahmen der Projektförderung des Programms “Soziale Stadt“ und der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationsprojekte. Gemeinwesenorientierte Ansätze der Integrationsförderung werden z. T. von Migrationsfachdiensten angestoßen und von anderen Diensten aufgenommen und fortgeführt.

 

Eine wichtige Rolle beim Thema „Integration vor Ort“ kommt auch den Stadtteilzentren, Freiwilligenagenturen und Mehrgenerationenhäusern zu. Getreu dem Motto „offen für alle“ haben es sich zum Beispiel die Stadtteilzentren zur Aufgabe gemacht, alle Bewohner/innen in ihrem Wirkungsraum, unabhängig von Herkunft, Herkunftssprache, Religion oder Lebensstil in ihre Häuser Angebote und Leistungen einzubeziehen. Damit folgen sie dem Grundsatz der gesellschaftlichen Inklusion. Sie gestalten die Angebote und Leistungen sowie ihre Strukturen mit dem Ziel, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. So verstehen die Stadtteilzentren interkulturelle Arbeit als Angebot, das sich an alle in der pluralen, multikulturellen Stadtgesellschaft lebenden Menschen richtet und die Vielfalt als Normalität anerkennt. Interkulturelle Arbeit setzt hier an den Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen der Menschen an, will Beteiligung von Einzelnen und von Minderheiten ermöglichen und erkennt kulturelle Vielfalt als Ressource. Stadtteilzentren bieten deshalb auch gesonderte Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund an.

 

Die Verbände der BAGFW sensibilisieren die Öffentlichkeit für die spezifischen Probleme von Migrant(inn)en und vermitteln kulturelle Vielfalt als Bereicherung. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Verbände der BAGFW spielt das Thema eine große Rolle. In Kampagnen, Publikationen, Veranstaltungen, Stellungnahmen und Pressemeldungen werden Beiträge dazu geleistet. Ohne bestehende Schwierigkeiten verharmlosen zu wollen, geht es in der Öffentlichkeitsarbeit vor allem auch darum, die zahlreichen positiven Ansätze darzustellen, um dem in den Medien oft negativ porträtierten Bild der Integration Erfolge entgegenzusetzen. Sensibilisierung für Fragen von Migration und Integration, Interkulturalität und Diskriminierung gehört auch im lokalen Kontext zur alltäglichen Arbeit der Verbände.

 

Um der kommunalen Verwaltung sowie anderen Institutionen und Organisationen die eigenen Erfahrungen bei der Gestaltung von Prozessen der interkulturellen Öffnung zur Verfügung zu stellen, bieten die Migrationsfachdienste den Kommunen und der Verwaltung ihre Kompetenzen auf diesem Gebiet an. Die Verbände arbeiten vielerorts aktiv an der Entwicklung und Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte und Integrationsleitbilder mit. Insgesamt gibt es dabei eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen. Mancherorts wurden entsprechende Konzepte durch die Freie Wohlfahrtspflege entwickelt oder angestoßen. Aber auch durch die Beteiligung an Runden Tischen und Netzwerken ist eine Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte gesichert.

 

Die Verbände der BAGFW setzen sich für ein kommunales Wahlrecht von zugewanderten Drittstaatlern ein. Diese Forderung der Verbände der BAGFW wird zu aktuellen Anlässen erneut transportiert. Mit Flyern und Kampagnen wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen auf dieses Ziel hingearbeitet. Unter anderem gab es eine Beteiligung der Verbände an der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretung NRW und der Landesvertretungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes für kommunales Wahlrecht mit dem Titel “Hier, wo ich lebe, will ich wählen“.

 

Schule und Bildung im Quartier

 

Die Verbände der BAGFW haben zugesichert, dass sich ihre Migrationsdienste aktiv an der Begleitung von Bildungswegen von Neuzuwanderern beteiligen. Ziel ist insbesondere, Zugänge zum Qualifizierungs- und Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen.

 

Die Verbände der BAGFW setzen sich für die Bildung und Verbesserung der Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund durch eine entsprechende Förderung in Kindertagesstätten und mit ihren anderen familienunterstützenden Angeboten ein. Die Migrationsdienste engagieren sich über Kooperationsprojekte mit Kitas und anderen Fachdiensten in der Elternbildung. Es gibt niedrigschwellige Angebote im Rahmen der Sozialraumorientierung, in Familienzentren und weitere familienunterstützende Angebote. Durch Fortbildungen für Erzieher/innen in Kitas wird dieser Prozess weiter unterstützt. Um eine gute Sprachförderung und die Unterstützung von Mehrsprachigkeit für alle Kinder bereits im Vorschulalter sicher­zustellen, entstehen zunehmend Kooperationen zwischen Kitas, Familienzentren und Migrationsdiensten.

 

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

 

-       Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass es in der Regel vor Ort keinen Mangel an Vernetzung gibt. Notwendig sind vielmehr auf kommunaler Ebene abgestimmte Integrationskonzepte und daraus abgeleitete Handlungsprioritäten. Die Kommunen sollten mancherorts noch stärker als bisher eine koordinierende und planende Rolle übernehmen.

 

-       Entwicklung von Integrationsindikatoren, die die Aufgaben der kommunalen Integrationspolitik besser identifizieren und festlegen.

 

-       Nachhaltige Etablierung des Quartiermanagements und der Gemeinwesen­arbeit bei den Verbänden unter Nutzung vorhandener Ressourcen insbesondere unter dem Aspekt des lokalen Inklusions-/ Integrations­managements.

-       Lokale Netzwerkentwicklung und Entwicklungspartnerschaften in verschiedenen Handlungsfeldern und für verschiedene Zielgruppen müssen weiter aufgebaut und gefördert werden.

 

-       Lokale Mikroprojekte (LOS-Projekte - Förderung von lokalem Kapital für soziale Zwecke) sollten mit einem ausreichenden „Gründungskapital“ ausge­stattet werden.

 

-       Es sollten Rahmenbedingungen und Strukturen zur Stärkung der Zivilgesellschaft durch politische Bildung und Partizipation vor Ort geschaffen werden, die es ermöglichen, auch interkulturelle Konflikte in den Gemeinden friedlich zu lösen.

 

-       Verstärkung der Antidiskriminierungsarbeit vor Ort. Insbesondere Mitarbeiter(innen)-Schulungen. Schaffung eines niedrigschwelligen, wohnort­nahen Angebots (z.B. Antidiskriminierungsbüros, -Hotlines) mit entsprechend geschulten Mitarbeiter(innen).

 

-       Der Umbau, Ausbau und die Aufwertung von Regeleinrichtungen im Gemeinwesen mit besonderen Integrationsleistungen hat sich bewährt. Hier sollten sich die Anstrengungen der Träger intensivieren, um die bereits erfolgreichen Ansätze zu sichern und zu optimieren (z.B. Sprachförderung durch die Kooperation mit Bildungsträgern)

 

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

SALUD - Gesunde Integration

Ein Projekt des Caritasverbandes für den Landkreis Peine in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der AOK Niedersachsen

In diesem Projekt werden Menschen mit Migrationshintergrund qualifiziert zu MultiplikatorInnen und ModeratorInnen im Gesundheitsbereich, mit dem Ziel zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von MigrantInnen und zur interkulturellen Öffnung der gesundheitlichen Regeldienste, beizutragen. Neben Fachunterricht zu Gesundheitsthemen erhalten die TeilnehmerInnen auch Unterricht zur Erweiterung ihrer Methodenkompetenz. Inzwischen haben einige der TeilnehmerInnen bereits ehrenamtlich Vorträge für MigrantInnen zu gesundheitlichen Themen gehalten und auch Einzelfallhilfe z.B. in Zusammenarbeit mit einer Ernährungsberaterin geleistet.

 

„Integration von Migrantinnen und Migranten in die Freiwilligenarbeit in der Altenhilfe“

Schwerpunke des vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Modellprojektes des Deutschen Roten Kreuzes in Bochum sind die Aktivierung, Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, sowohl von Zuwanderinnen / Zuwanderern als auch von Einheimischen, und deren Einbindung in die Freiwilligenstruktur in Bochum. Im Projekt werden konkrete Maßnahmen für die Gewinnung von Migrant(inn)en für das bürgerschaftliche Engagement in der Altenhilfe für Bochum entwickelt und erprobt, sowie ein Qualifizierungskonzept für die Betreuung und Begleitung älterer Menschen erstellt. Die Durchführung der Qualifizierung von Freiwilligen, deren Vermittlung und Begleitung und die Schulung von Mentoren sind weitere Bausteine des Projektes, das auch Initiator eines Gesprächsforums für Migrantenselbstorganisationen zum Thema „Alter und Migration“ist.

 

Die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen und Dienste ist ein fortlaufendes zentrales Anliegen.  Der Paritätische hat dies sowohl auf Bundesebene  wie auch auf Landesebene in verschiedenen Positionspapieren  zum Ausdruck gebracht. Als eine Maßnahme zur Unterstützung der Interkulturellen Öffnung hat der PARITÄTISCHE eine Handreichung für die Migrationsberatung erstellt, in der konkret Beispiele und Methoden aufgezeigt werden, mit denen interkulturelle Öffnungsprozesse in Regeldiensten unterstützt und begleitet werden können.

 

Diakonisches Werk der EKD

Der Diakonie-Bundesverband hat eine „Handlungsoption Gemeinwesendiakonie“ entwickelt, in der er die Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt als Herausforderung für Diakonie und Kirche aufgearbeitet hat. Die Quartiere mit Einwanderungsprägung werden als Orte betrachtet, die besondere und innovative Funktionen für das städtische Gemeinwesen ausüben können, wenn sie die nötige Unterstützung dafür erhalten. Die neue Rahmenkonzeption zu Migration, Integration und Flucht greift den Leitgedanken Gemeinwesendiakonie auf und erklärt, wie Diakonie sich Gemeinwesenarbeit unter Einwanderungsbedingungen vorstellt. Wichtige Akteure sind dabei die Migrations­fachdienste. Der Bundesverband betreibt eine Servicestelle Soziale Stadt, die Mitgliedsverbände und Träger berät. Außerdem startet er einen Schwerpunkt „Diakonie in der Einwanderungsgesellschaft“, in dem u.a. die interkulturelle Dimension der Gemein­wesendiakonie durch Information und Aktionen gefördert wird.

 

 

6. Themenfeld: Bürgerschaftliches Engagement und gleichberechtigte Teilhabe stärken

 

Aktivitäten zur Umsetzung der Selbstverpflichtungen

 

Die Einbindung von Migrant(inn)en in die verschiedenen Formen des Bürgerschaft­lichen Engagements hat in den letzten Jahren zunehmend an Gewicht gewonnen. Freiwilliges Engagement ist eine, auch traditionelle, Säule in der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und wird dementsprechend gefördert, wertgeschätzt und als Feld gesellschaftlicher Teilhabe anerkannt. Migrant(inn)en engagieren sich vor allem dann, wenn ihnen vermittelt wird, dass sie gleichberechtigt sind. Sie stellen aber eine unterrepräsentierte und somit ausbaufähige Zielgruppe dar. Die Verbände setzen sich deshalb sowohl durch Rahmenkonzeptionen und Impulse auf Bundesebene als auch über Modellprojekte zur Interkulturellen Öffnung des Ehrenamtes für die stärkere Teilhabe von Migrant(inn)en ein. Konkret geschieht dies z.B. durch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten gemeinwesenorientierten Integrationsprojekte (vgl. Kapitel 5), durch Projekte im Bereich der Freiwilligendienste sowie durch verbandseigene Projekte und die Schulung von Ehrenamtskoordi­nator(inn)en und Freiwilligenmanager/innen.

 

Im Bereich der Gesundheitsförderung, der Elternarbeit, der Altenhilfe (vgl. Kapitel 4) und der Gemeinwesenarbeit haben sich besonders jene Ansätze als erfolgreich erwiesen, die im Sinne der Selbsthilfe ausländische Kulturmittler/innen oder Multiplikator(inn)en mit Migrationsgeschichte schulen, die dann ein spezifisches Angebot für Angehörige ihres Herkunftslandes entwickeln oder im Tandem mit erfahrenen deutschen freiwillig Mitwirkenden zusammen arbeiten. Somit können Menschen mit Migrationsgeschichte in sozialräumlichen Strukturen Verantwortung übernehmen, als Vorbild für andere in Erscheinung treten und den Zugang zu anderen Gruppen erleichtern. Dieser Ansatz ermöglicht auch, die traditionellen Angebote der Verbände zu erweitern oder zu ergänzen, um diejenigen Migrantengruppen zu erreichen, die sich in sozialen Notlagen befinden. In allen Verbänden beteiligen sich Migrant(inn)en in diesen Bereichen ehrenamtlich, jedoch vermutlich noch in geringem Maße – ohne dass dies mit exakten Zahlen belegt werden kann.

 

Im Jugendbereich gibt es inzwischen erfolgreiche Modellprojekte und Initiativen, die sich mit der Veränderung der Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste beschäftigen, mit dem Ziel, den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Freiwilligen­diensten ist in den letzten Jahren gestiegen, ist jedoch insgesamt noch immer zu niedrig im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung. Um zukünftig weitere Einsatzstellen - auch in Trägerschaft von Migrantenorganisationen - zu schaffen, fanden Beratungen mit den Trägern des FSJ und von Migrantenorganisationen statt.

 

Ein Katalysator für die Öffnung des freiwilligen Engagements ist die direkte Vernetzung und Zusammenarbeit mit Migrantengruppen und Migrantenorgani­sationen. Dies unterstützen die Verbände auf Bundesebene durch Kontaktaufnahme und Kooperationen mit bundesweit tätigen Migrantenorganisationen, der Einrichtung verbandsinterner Foren[2], der Durchführung von internen Fortbildungsmaßnahmen sowie der Erstellung von Arbeitshilfen und der Qualifizierung von Migranten­organisationen. Dieser Prozess steht jedoch noch am Anfang und ist auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene sehr unterschiedlich ausgeprägt.

 

Um den Anteil von ehrenamtlich aktiven Migrant(inn)en zu erhöhen, ist es wichtig, deren Motivation für ehrenamtliches Engagement im Gemeinwesen, auf Landes- oder Bundesebene jeweils genauer zu untersuchen. So engagieren sich Migrantinnen beispielsweise oft in informellen Netzwerken. Sie sind deshalb am ehesten mit niedrigschwelligen Frauenkursen zu erreichen und potentiell als Multiplikatorinnen zu werben. Die fundierte Kenntnis der Lebenssituation unterschiedlicher Migrantengruppen ist eine wichtige Voraussetzung, um diese zielgruppengerecht ansprechen zu können.

 

Um Migrant(inn)en gezielt für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen, arbeiten die Verbände auch mit Trägern zusammen, die sich ausschließlich auf Freiwilligenarbeit und Förderung des Ehrenamtes konzentrieren.

 

Welchen weiteren Handlungsbedarf gibt es?

 

-       Migrant(inn)en müssen sowohl als Nutzer als auch als aktiv Beteiligte im bürgerschaftlichen Engagement betrachtet werden.

 

-       Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind der weitere Ausbau und die bessere Ausstattung von Selbsthilfekontaktstellen vor Ort notwendig.

 

-       Freiwilligenkoordinatoren sollten in interkultureller Kompetenz geschult werden, um als Ansprechpartner in Einrichtungen und Diensten ehrenamtliches Engagement effektiv begleiten zu können.

 

-       Dialogstrukturen zwischen den Verbänden und Migrantengruppen und -organisationen müssen weiter ausgebaut werden, um Vorbehalten und Unsicherheiten entgegen zu wirken.

 

-       Förderung von Maßnahmen, die der Qualifizierung von und der Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen dienen, denn ehrenamtliches Engagement braucht professionelle Begleitung.

 

-       Stärkere finanzielle Förderung von Migrantenselbstorganisationen, da ihnen häufig die Ressourcen fehlen, um ihr Engagement dauerhaft professionell zu gestalten.

 

-       Der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, FKJ) muss weiter erhöht werden.

-       Für die Interkulturelle Öffnung der Gesundheitsselbsthilfe müssen weiterhin Informationsdefizite und Vorbehalte abgebaut werden.

 

-       Bürgerschaftliches Engagement sollte vor allem die Partizipationschancen erhöhen. Es kommt zukünftig darauf an, Migrant(inn)en verstärkt in ehrenamtlichen Entscheidungsgremien in allen gesellschaftlichen Bereichen einzubeziehen.

 

-       Gleichberechtigte Teilhabe muss auch die politische Partizipation und damit das Wahlrecht einschließen. Deshalb setzen sich die Verbände für eine erleichterte Einbürgerung ein.

 

 

Beispiele guter Praxis aus den Verbänden:

 

“Zug – Zuwanderer engagieren sich“, Caritasverband für die Region Krefeld

Der Caritasverband für die Region Krefeld führt das Projekt „ZUG –Zuwanderer engagieren sich“ durch. Mit diesem Projekt werden Menschen mit Migrationshintergrund zu freiwilligem Engagement motiviert und in individuellen Schritten an verschiedene Aufgaben herangeführt. Die Felder des freiwilligen Engagements werden in gemeinsamen Gesprächen entwickelt und den sich verändernden Bedingungen angepasst. Die Freiwilligen werden intensiv begleitet. Darüber hinaus sollen sie sich regelmäßig über ihre Aktivitäten, Erfolge und Probleme austauschen und so eine Weiterentwicklung und Vernetzung garantieren. In dem Projekt engagieren sich derzeit 16 Personen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Zeitressourcen.

 

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten sowie zur stärkeren Förderung der Migrantenselbstorganisationen hat der PARITÄTISCHE 2007 das  „ Forum der Migrantinnen und Migranten“ im Paritätischen gegründet.

Es bietet eine Plattform für die über hundert Migrantenselbstorganisationen im Verband. Ziel ist es, die Arbeit der Migrantenselbstorganisationen im Paritätischen besser zu vernetzen und so auch ihre politische Interessenvertretung zu stärken. Das Forum beschäftigt sich aktuell vorrangig mit den Themen „Bildung“ und „Integration in den Arbeitsmarkt“ und hat sich diesbezüglich mit einer Stellungnahme zur besseren Verzahnung von Integrationsplan und Qualifizierungsoffensive zu Wort gemeldet. Das Forum ist mittlerweile eingebunden in verschiedene zivilgesellschaftliche Beratungsgremien auf Bundebene und hat sich an zahlreichen Fachdiskursen im PARITÄTISCHEN beteiligt.

 

„Gemeinsam Perspektiven schaffen“ – unter diesem Titel beteiligen sich das Deutsche Rote Kreuz mit fünf regionalen Trägern, der Türkische Bund Berlin - Brandenburg, die Spanische Weiterbildungsakademie bzw. der Bund der Spanischen Elternvereine und das Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin an dem Modellprogramm des Bundesminis­teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Freiwilligendienste machen kompetent“. Ziel des Projektes ist, durch eine individuelle Kompetenzsteigerung die selbständige Lebensgestaltung und die Arbeitschancen benachteiligter junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Ergänzend zum regulären pädagogischen Angebot im FSJ werden die Jugendlichen 4 Monate auf ihren Einsatz vorbereitet und während der folgenden 12 Monate wird ihre Kompetenz individuell gefördert. Nach dem Projekt sollen Projektteilnehmer/innen, die sich besonders bewährt haben, eine Weiterqualifikation (z. B. zum Rettungsassistenten) ermöglicht werden.

 

 

Beispiel der Diakonie aus Schleswig-Holstein

„ MIQUA - Migrantenmütter werden aktiv und qualifizieren sich!“

Im Projekt MIQUA im Kreis Schleswig-Flensburg stand von Anfang an die Berücksichtigung des freiwilligen Engagements als einer besonderen Chance der Integration mit im Blickpunkt der Projektarbeit. Durch eine qualifizierte Schulung wurden das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und das Selbstbewusstsein gestärkt und die Teilnehmenden so auf ihren späteren „Einsatz“ vorbereitet.

Der gleiche Ansatz fand auch in LOS-Projekten  im Stadtteil Kappeln-Ellenberg Berücksichtigung:  Über 30 Menschen ausländischer Herkunft haben sich in den letzten drei Jahren freiwillig engagiert. Das Bemerkenswerte an dem ehrenamtlichen Einsatz der Migrantinnen und Migranten ist die Umkehrung bisheriger Klischees von Geben und Nehmen. Die oft als Bittsteller angesehenen Menschen ausländischer Herkunft erscheinen nun als Menschen, die anderen etwas geben.

 

 

Schluss

 

Der Nationale Integrationsplan hat sich dem Integrationsverständnis der Gemeinsamen Grundprinzipien der EU verpflichtet. Danach wird Integration als „dynamischer in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen“ bezeichnet. Entscheidende Voraussetzung dafür ist, „dass Zuwanderer zu denselben Bedingungen wie Einheimische gleichberechtigten Zugang zu Institutionen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen erhalten“ und an der Konzeption integrationspolitischer Maßnahmen beteiligt werden. In diesem Sinne kann der Nationale Integrationsplan nur ein Anfang sein.

 

Die Verbände der BAGFW werden die Interkulturelle Öffnung ihrer Dienste und Einrichtungen weiter vorantreiben und den Bedarf an kultursensibler Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Altenhilfe und Gesundheitsprävention aufzeigen. Sie werden in ihren Migrationsdiensten, Integrationsangeboten, Projekten und übergreifenden Maßnahmen weiterhin darauf hinwirken, dass Menschen mit Migrationshintergrund zu ihrem Recht kommen, ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und ihre Potentiale und Ressourcen aktiviert und gestärkt werden. Politisch werden die Verbände darauf drängen, noch bestehende Barrieren im Zugang zu Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Altenhilfe zu beseitigen sowie rassistischen und demokratiefeindlichen Ausprägungen in Gesellschaft und Politik entgegen zu wirken.

 

Die Verbände sehen großen Handlungsbedarf im Bereich des Zugangs zu Bildung, vor allem der qualitativen Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung, und Beschäftigung, um die gleichberechtigte Teilhabe der nachwachsenden Generation von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund sicher zu stellen. Gleichzeitig muss sowohl Neuzuwanderern als auch Altzuwanderern nach Bedarf ein Integrationsangebot zur Verfügung gestellt werden, das sie zum selbständigen Handeln befähigt. Der Bedarf an nachholender Integration darf dabei nicht vernachlässigt werden.

 

Die Verbände werden sich auch weiterhin für die Durchsetzung der Rechtsgleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Dazu gehört auch, bestehende Hürden beim Einbürgerungsverfahren weiter abzusenken. Einbürgerung sollte aus Sicht der BAGFW nicht nur Abschluss erfolgreicher rechtlicher Integration sein, sondern kann auch zu einer stärkeren Identifizierung mit Deutschland führen und die Bereitschaft zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft fördern.

 

Die Verbände werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass Migrantenorganisationen als gleichwertige Partner gehört und beteiligt werden, in allen Anliegen, die sie betreffen.

 

Für die zukünftige Gestaltung der Integrationspolitik in Deutschland werden die Verbände sich weiter dafür stark machen, menschenrechtliche und humanitäre Anforderungen und internationale Verantwortung besonders zu berücksichtigen.

 



[1] Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat gesondert Stellung zur Umsetzung des NIP genommen. DRK, DPWV und AWO sind Mitglied im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, die Caritas ist über die BAG KJS, das DW über die BAG EJSA vertreten.

[2] Wie das Forum der Migrantinnen und Migranten im DPWV