Finanzierung einer bundesweiten flächendeckenden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

Im zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Koalitions-vertrag heißt es: „Weiter führen wir eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ein, um mit informierten Antragstellerinnen und Antragstellern für eine Verfahrensbeschleunigung zu sorgen“.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege verfügen über langjährige Expertise in der Durchführung unabhängiger Asylverfahrensberatung, deren Ziel die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens ist. Sie waren auch Teil des gemeinsam mit dem BAMF durchgeführten Pilotprojekts Asylverfahrensberatung im Jahr 2017. Die Wohlfahrtsverbände verfügen über ein solides Netzwerk und Strukturen auf örtlicher, Landes- und Bundesebene, um eine Asylverfahrensberatung aufbauen und langfristig mit hoher Qualität sicherstellen zu können.

Um ein solches Angebot flächendeckend zu etablieren, bedarf es einer verlässlichen Finanzierung, die fest im Bundeshaushalt verankert ist – also keinen Projektcharakter hat – und den tatsächlichen Bedarfen entspricht. Hierfür bietet sich eine mehrjährig zu bewilligende sachgerechte, umfassende Finanzierung an. Dazu ist eine Sicherstellung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung notwendig, um den Trägern die nötige Planungssicherheit zu geben, so dass qualifiziertes Fachpersonal gewonnen und gehalten und die hohe Qualität der Beratung gesichert werden kann.

Die Wohlfahrtsverbände haben kalkuliert, dass für eine bundesweite flächendeckende, unabhängige und qualifizierte Asylverfahrensberatung mittelfristig jährlich ca. 61 Mio. EUR notwendig sind.

 

Folgende Parameter wurden für die Berechnung herangezogen:

  • Ausgehend von den Zahlen der Asylanträge der vergangenen Jahre[1] gehen die Verbände von insgesamt ca. 175.000 Personen aus, die 2022 einen Asylantrag in Deutschland stellen werden. Unter den Antragstellenden sind häufig Familien, die zum Teil gemeinsam beraten werden können.[2] Daher sind 50% von den potentiell zu beratenden Personen abzuziehen. Es bleibt eine Summe von ca. 87.500 zu beratenden Personen. Die Verbände gehen davon aus, dass die Beratung faktisch von ca. 80% der Asylantragstellenden in Anspruch genommen wird, also von ca. 70.000 Personen.[3] 
  • Die Beratung erfolgt bedarfsgerecht, was insbesondere eine sorgfältige Anhörungsvorbereitung beinhaltet. Es sollte somit kein höherer Beratungsschlüssel als 150 zu beratende Personen pro Vollzeitkraft und Jahr angesetzt werden.
  • Bei 70.000 Beratungsfällen und einem Beratungsschlüssel von max. 1:150 bedarf es ca. 470 Vollzeitstellen. Ausgehend von einer Eingruppierung in die Stufe EG 11 TVöD-Bund[4] ist mit ca. 92.000 EUR für Personalkosten und Sachkosten (gem. Sachkostenpauschale BMF) pro Vollzeitstelle zu rechnen, insg. 43 Mio. EUR.
  • Mindestens während einem Viertel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle ist eine Sprachmittlung durch eine qualifizierte Fachkraft erforderlich. Es wird analog JVEG ein Stundenlohn von bis zu 70 EUR angesetzt. Bei 200 Arbeitstagen und 2 Stunden Sprachmittlung pro Vollzeitstelle täglich ergeben sich Kosten von ca. 13 Mio. EUR.
  • Hinzu kommen Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie Supervision und Weiterbildung der Beratungskräfte sowie die juristische Anleitung durch Volljuristinnen und Volljuristen. Hierfür werden 4.500 EUR pro Vollzeitstelle angesetzt. Es ergeben sich Kosten von 2,1 Mio. EUR.
  • Darüber hinaus bedarf es der koordinierenden Fachbegleitung durch die Verbände. Zu den bereits berechneten Kosten von 58,1 Mio. EUR werden zu diesem Zweck 5 %, also 2,9 Mio. EUR, Overhead-Kosten addiert.   

 

Insgesamt ergibt sich ein Bedarf für eine sachgerechte umfassende Finanzierung in Höhe von 61 Mio. EUR pro Jahr seitens des Bundes, ausgehend von 175.000 Asylantragstellenden im Jahr.

Bestehende Landesförderprogramme 

Einige Bundesländer finanzieren bereits eine Beratung in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Selbst dann, wenn eine Förderung der Asylverfahrensberatung der Verbände als Rechtsberatung entsprechend den jeweiligen Vorgaben des Landes grundsätzlich möglich ist, ist die Förderung zumeist bei weitem nicht bedarfsdeckend. Die Verbände wirken darauf hin, dass bestehende und neue Angebote gut aufeinander abgestimmt werden.

Stufenweiser Aufbau

Durch die MBE und eine Vielzahl von Beratungsangeboten insbesondere auch im Bereich der Flüchtlingssozialberatungen haben die Verbände jahrelange Erfahrung im Aufbau und der Unterhaltung von Beratungsstrukturen gesammelt. Insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels  in der Sozialen Arbeit wird es im ersten Jahr nicht möglich sein, die volle Leistungsfähigkeit herzustellen, so dass sich ein stufenweiser Aufbau empfiehlt. Hinzu kommt, dass eine Bewilligung und somit der Start des Bundesprogrammes im Jahr 2022 frühestens zur Jahresmitte erfolgen wird:

  • 2022:   5 Mio. EUR für 80 Vollzeitstellen[5] (nur 2. Halbjahr)
  • 2023: 20 Mio. EUR für 160 Vollzeitstellen
  • 2024: 40 Mio. EUR für 320 Vollzeitstellen
  • 2025: 61 Mio. EUR bzw. Anpassung an den Bedarf

 


[1] Siehe: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/

[2] Vgl. hierzu die Zahlen des BAMF aus dem Jahr 2021:148.233 Asylerstantragstellende, davon 67.604 unter 16 Jahren, siehe: BAMF Asylgeschäftsstatistik Aktuelle Zahlen, S. 8: Asylgeschäftsstatistik Aktuelle Zahlen Bericht 12 / 2021 (bamf.de)

[3] Aufgrund der schnellen Taktung der Asylverfahren werden derzeit viele Antragstellende nicht vor der Anhörung erreicht. Deswegen sprechen die Verbände sich für einen angemessenen Zeitraum sowohl zwischen Asylgesuch und Antragstellung als auch zwischen Antragstellung und Anhörung aus.

[4] Die Eingruppierung erfolgt entsprechend des Tarifmerkmals des TVöD infolge der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Beratungstätigkeit.

[5] einschließlich Kosten der Sprachmittlung, Qualitätssicherung und koordinierenden Fachbegleitung.