Gemeinnützige Dienstleistungserbringung in Europa, eine solidarische EU-Flüchtlingspolitik und ein sozialer EU Haushalt nach 2020

Die Auswirkungen des EU-Beihilferechts auf die gemeinnützige Dienstleistungserbringung in Europa, Lösungsansätze für eine solidarische EU-Flüchtlingspolitik und ein sozialer und inklusiver EU-Haushalt in der neuen Förderperiode nach 2020. Dies waren die Kernthemen der Diskussionsrunden mit Europa-Politikern im Rahmen der BAGFW-Mitgliederversammlung in Brüssel.

Brüssel, 4./5.September 2018. Drei wichtige Kernthemen wurden bei der Mitgliederversammlung der BAGFW in Brüssel mit hochrangigen Gästen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes, des Rates der EU, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Europäischen Ausschusses der Regionen diskutiert: Die Auswirkungen des EU-Beihilferechts auf die gemeinnützige Dienstleistungserbringung in Europa, Lösungsansätze für eine solidarische EU-Flüchtlingspolitik und ein sozialer und inklusiver EU-Haushalt in der neuen Förderperiode nach 2020.

In der ersten Diskussionsrunde zum EU-Beihilferecht stellte die BAGFW die Forderung auf, den DAWI De Minimis Schwellenwert von 500.000 EUR in drei Steuerjahren erheblich zu erhöhen und zwar auf 800.000 EUR pro Steuerjahr.

In der zweiten Diskussionsrunde zur EU-Flüchtlingspolitik wurde klargestellt, dass solidarische Lösungsansätze erforderlich seien. BAGFW-Präsident Prälat Dr. Peter Neher unterstrich, dass die geplanten Schnell- und Rückführungsverfahren von Flüchtlingen aus Sicht der BAGFW nicht akzeptabel seien. Unter humanitären Gesichtspunkten sei solch eine Behandlung der Schutzbedürftigen nicht zu vereinbaren. Neher machte deutlich: „Statt in eine „Festung Europa“ zu investieren, sollten legale Migrationswege geschaffen sowie in Maßnahmen der Integration von geflüchteten Menschen investiert werden.“

Außerdem wurde auf einer anschließenden Abendveranstaltung, in Kooperation mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschlands bei der EU, eine Diskussion zur Zukunft des EU Haushaltes nach 2020 mit u.a. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger und den stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, MdEP Jens Geier und MdEP Siegfried Muresan, geführt. Die BAGFW fordert, dass die EU-Haushaltsverhandlungen unbedingt vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 abgeschlossen seien müssen. Ansonsten drohe eine Förderlücke von ca. zwei Jahren, die die Weiterführung erfolgreicher EU-finanzierter Projekte gefährde.

Weitere Informationen auf der BAGFW-Webseite: www.bagfw.de