„Spielplatzkümmerer“ sollen auf Abstand und Hygiene achten

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat angeregt, Spielplätze in der andauernden Corona-Krise schrittweise wieder zu öffnen und den unterstützenden Einsatz von sogenannten Spielplatzkümmerern empfohlen.

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt diesen Vorstoß. Die Öffnung von Spielplätzen bietet Kindern in diesen schwierigen Zeiten wieder mehr altersgerechte Spiel-, Bewegungs- und Erlebnisräume an der frischen Luft. Das trägt zur Entlastung der familiären Situation bei, gerade bei Familien, die keinen Zugang zu einem privaten Garten haben und auf engem Wohnraum leben. Natürlich ist es aber auch auf Spielplätzen äußerst wichtig, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dabei könnten Spielplatzkümmerer helfen“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Die BAGFW habe dazu ein Konzept als Vorschlag an die Kommunen vorgelegt.

„Die Hauptaufgabe der Spielplatzkümmerer wäre die persönliche Ansprache und sensible Information der Spielplatznutzer, insbesondere der Eltern, über zentrale Verhaltensweisen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus, wie Abstand halten und Hygienemaßnahmen. Wir als BAGFW sprechen uns dafür aus, insbesondere Ehrenamtliche mit der Begleitung von Spielplätzen zu betrauen. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, kommen vor allem Ehrenamtliche in Frage, die bereits über Erfahrungen im Kinder- und Jugendbereich und über ein Erweitertes Führungszeugnis verfügen“, erklärt Hasselfeldt.

Sinnvolle Rahmenbedingungen, die bei der Öffnung der Spielplätze beachtet werden sollten, seien aus Sicht der BAGFW beispielsweise die zunächst bevorzugte Öffnung großflächigerer Spielplätze, die zudem klar umgrenzt sind. Auch Markierungen für Abstandsregeln könnten hilfreich sein.

Den Kommunen obliegt das Recht, die auf dem Spielplatz geltenden Regelungen festzulegen und durchzusetzen, zum Beispiel wie viele Personen gleichzeitig einen Spielplatz nutzen dürfen. Die Spielplatzregeln sollten leicht verständlich sein und gut sichtbar aushängen. Die jeweils zuständige Kommune wäre gegenüber den Spielplatzkümmerern weisungsbefugt und müsste die Auswahl und hauptamtliche Unterstützung von geeigneten Ehrenamtlichen sicherstellen, die allerdings keine Aufsichtspflichten übernähmen, heißt es in dem BAGFW-Konzept.

Hier das vollständige BAGFW-Konzept zum Download