Verlässlichkeit für Menschen in Pflegeeinrichtungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über die Fortgeltung wichtiger gesetzlicher Regelungen wegen der Corona-Pandemie abgestimmt (EpiLage-Gesetz).

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen sehr, dass die Impfziele nun behinderungsbedingte sowie aufenthaltsbedingte Infektionsrisiken berücksichtigen. Dafür hatten sie sich eingesetzt. So dürfen jetzt z.B. Assistenten, die blinde Menschen im Alltag unterstützen und sie anstecken können, früher geimpft werden, auch wenn sie selbst nicht zu den Risikogruppen gehören. Auch Menschen ohne Wohnung, die nicht in Obdachlosenunterkünften übernachten, aber in die Tagestreffs kommen, dürfen früher geimpft werden.

Dazu erklärt der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Ulrich Lilie: „Die Öffnung in der Impfreihenfolge ist eine gute Aussicht für Menschen mit hohem Erkrankungsrisiko. Auch die Verlängerung des Schutzschirms in der Pflege hilft den Pflegeeinrichtungen sehr. Dringender Korrekturbedarf besteht weiterhin bei den Schutzschirm-Regelungen für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Die Frist für pandemiebedingte Ausgleiche in der Krankenversicherung läuft demnächst aus und muss ebenfalls verlängert werden.“

Die Verlängerung des Schutzschirms sichert nach Auffassung der Verbände die Arbeit in den stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch in der Tagespflege, die wegen der Pandemie weiterhin deutlich weniger Besucher aufnehmen kann. Die BAGFW fordert jedoch eine Verlängerung bis zum 31. Dezember, damit auch nach dem Ende der 19. Legislaturperiode der Schutz der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegeeinrichtungen gesichert ist. Pflegeeinrichtungen benötigen Zeit, um die Pandemiefolgen kompensieren und sich zukunftsfest neu aufstellen zu können.  

Da die Pandemie den Pflegealltag noch lange begleiten wird, müssen die Pflegedienste und -einrichtungen weiterhin viele Schutzmaterialien einsetzen. Im Bereich der Pflege fordern die Verbände die Entfristung und Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale. Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sind aus der Sicht der Freien Wohlfahrtspflege in einer schwierigeren Situation. Die Schutzregelungen laufen Ende März bzw. Mitte April aus, bevor die Kliniken mit den Leistungsträgern ernsthafte Verhandlungen haben führen können.