Schiedsspruch zur PTVS veröffentlicht – fachlich unfundierte Änderungsanträge fanden keine Mehrheit

Gestern wurde der Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI zur Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) veröffentlicht. Damit liegen die Ergebnisse des Schiedsverfahrens erstmals der Öffentlichkeit vor.

Gestern wurde der Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI zur Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) veröffentlicht. Damit liegen die Ergebnisse des Schiedsverfahrens erstmals der Öffentlichkeit vor. Die neue PTVS wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, sodass voraussichtlich im Februar die ersten Prüfergebnisse nach der überarbeiteten Fassung im Internet veröffentlicht werden. Für einen Übergangszeitraum von einen Jahr wird es dadurch Veröffentlichungen zu Prüfergebnissen von Pflegeheimen nach alter und nach neuer PTVS geben. Da aufgrund der Änderungen die Ergebnisse nicht vergleichbar sind, wird sowohl auf den alten als auch auf den neuen Veröffentlichungen ein entsprechender Warnhinweis zu finden sein.

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen

§  Veränderungen in der Darstellung der Ergebnisse

§  die Stichprobenziehung der in die Prüfung einzubeziehenden Bewohnerinnen und Bewohner

§  die verbindliche Einbeziehung weitere Nachweisquellen in die Prüfung außer der Pflegedokumentation

§  inhaltliche Änderungen bei den Prüfkriterien

§  Änderungen im Notenschlüssel.

 

Einzelheiten zu den Änderungen sind als Anlage beigefügt.

 

Einige Änderungen, die vom Spitzenverband Bund Krankenkassen beantragt wurden, fanden keine Mehrheit in der Schiedsstelle. Dazu gehört die Einführung der Note „6“ebenso wie die Einführung so genannter Kern- oder Risikokriterien mit Abwertungsregeln für die Bereichs- und Gesamtnoten. Für diese Forderungen gab es keinerlei fachlich-wissenschaftliche Begründung, wie Expertengutachten belegten.

 

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wurden mit dem Schiedsspruch willkürliche und unfundierte Änderungsanträge zur PTVS abgelehnt und insbesondere Änderungen verfügt, die die Prüfsicherheit und Einheitlichkeit der Prüfung befördern sowie die Vergleichbarkeit der Ergebnisse verbessern. Grundsätzliche Systemprobleme der PTVS sind dadurch nicht behoben. Allerdings hat die Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass diese Probleme systemimmanent und durch Korrekturen nicht zu beheben sind. Da hilft nur ein Neuanfang in der Qualitätsberichterstattung in der Pflege.

 

Dafür hat die BAGFW bereits 2006 eine erste Projektidee für mehr Transparenz über die Leistungen und Qualität von Pflegeeinrichtungen entwickelt. Die Projektidee wurde von den Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die Ergebnisse des von den beiden Ministerien geförderten Projektes liegen seit 2011 vor, eine Umsetzung scheitert bisher jedoch am Widerstand der Pflegekassen. Deshalb haben erste Träger der Freien Wohlfahrtpflege mit der freiwilligen Umsetzung begonnen, weitere werden folgen.


Hintergrundinformationen zur Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI:

Die Schiedsstelle wurde von Gesetzgeber 2007 als Schlichtungs- und Entscheidungsinstrument der Selbstverwaltung im SGB XI eingerichtet. Ziel war es, mögliche Pattsituationen zwischen den Vertragspartnern aufzulösen und zu verhindern, dass durch solche Pattsituationen gesetzliche Aufträge an die Selbstverwaltung nicht umgesetzt werden können. In der Schiedsstelle haben die Verbände der Pflegekassen und Sozialhilfeträge gleich viele Stimmen wie die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen. Damit hat keine Seite eine eigenständige Mehrheit. Ausschlaggebend sind im Zweifelsfall daher die Stimmen der drei unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle, bei denen es sich Fachjuristen und Pflegewissenschaftler/innen handelt.