Zum Hintergrund der Umfrage:
Das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) hat den Anspruch, die pauschalisierte Vergütung von beruflichen Betreuern an die Kosten- und Tarifentwicklung anzupassen und weniger aufwändig zu gestalten. Allerdings bildet das Gesetz gerade die Tarifentwicklung nur bis zu dem Zeitpunkt ab, in dem das Parlament das Gesetz diskutiert und verabschiedet hat (Anfang 2025). Obwohl das geänderte VBVG erst zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist, bildet die nun geltende Vergütung die 2025 durchgeführten Tariferhöhungen nicht mehr ab. Die Folge: Die Schere zwischen tatsächlichen und refinanzierten Personalkosten hatte sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder geöffnet und wird sich ohne zeitnahe Nachsteuerung bis zur nächsten Anpassung weiter vergrößern.
Um effektiv sowohl im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Betreuervergütung Lobbyarbeit als auch Beratung unserer Mitglieder leisten zu können, möchte die BAGFW einen möglichst genauen Überblick über die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Betreuungsvereine gewinnen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch das Instrument der ergänzenden Finanzierung. Hier gibt es unterschiedliche Modelle; eines davon sind Vereinbarungen von Betreuungsvereinen und Kommunen. Mit der folgenden Umfrage möchten wir gern einen besseren Überblick über die Relevanz dieser Vereinbarungen, ihre Gestaltungen aber auch Ihre Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen zur ergänzenden Finanzierung der Wahrnehmung von Betreuungsmandaten (§ 1818 Abs. 2 BGB) gewinnen. Je nach landesrechtlichen Vorgaben kommen darüber hinaus auch andere Modelle der finanziellen Unterstützung in Betracht, wie z.B. ergänzte oder aufgestockte Querschnitts-Förderungen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Den Zugang zu der Umfrage finden Sie hier: https://survey.lamapoll.de/Umfrage-Betreuungsrecht-Ergaenzende-Finanzierung-von-Betreuungsvereinen
Die Teilnahme an der Umfrage ist bis einschließlich 28. Februar 2026 möglich.
