Aktuelle Standortbestimmung der BAGFW zu den Herausforderungen der Aufnahme und Integration von Geflüchteten

Für die Aufnahme von geschätzt 800.000 Flüchtlingen allein in diesem Jahr bedarf es der Zusammenarbeit aller Akteure, damit ausreichende, angemessene und nachhaltige Lösungen gefunden werden können.

Für die Aufnahme von geschätzt 800.000 Flüchtlingen allein in diesem Jahr bedarf es der Zusammenarbeit aller Akteure, damit ausreichende, angemessene und nachhaltige Lösungen gefunden werden können. Um die Willkommensbereitschaft in der Bevölkerung zu erhalten, auszubauen und gute Integrationsbedingungen für diejenigen Flüchtlinge, die bleiben werden, zu gestalten, bedarf es einer möglichst reibungslosen Aufnahme und ausreichend Ansprechpartner/innen sowohl für die Asylsuchenden als auch für die freiwillig Engagierten. Die Willkommensbereitschaft muss durch die Politik und Zivilgesellschaft unterstützt, fremdenfeindliche Aktionen müssen benannt und verurteilt werden. Vorhandene Ressourcen sollten vorrangig zur Bewältigung der Aufnahme und Integration eingesetzt werden.

 

Das geltende europäische und nationale Flüchtlings- und Asylrecht sieht Obergrenzen nicht vor. Wir müssen uns darauf einstellen, dass auch weiterhin viele Flüchtlinge, die nach Europa einreisen, nach Deutschland kommen werden. Um die Herausforderungen zu bewältigen, ist der Prozess der Aufnahme und Integration zu beschleunigen. Es sind Hürden zu beseitigen und die Verfahren effektiv und effizient zu gestalten. Dabei bedarf es der intensiven Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren. Bei der Beschleunigung der Asylverfahren als ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen sind die rechtsstaatskonformen Standards des Asylverfahrens einzuhalten. Das beinhaltet, dass auch in Aufnahmeeinrichtungen Asylbewerber u.a. ausreichende und unabhängige Informationen erhalten, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können und einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen. Bei Personen aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland muss bei Hinweisen auf einen Schutzbedarf die Überführung in das reguläre Verfahren ermöglicht werden. Die Aufnahme und Integration von Schutzberechtigten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft.

 

Wenn die Prüfung im Asylverfahren ergibt, dass Menschen nicht schutzbedürftig sind und auch keine rechtlichen, humanitären oder zwingende persönliche Gründe die Duldung des Aufenthalts erfordern, ist es legitim, den Aufenthalt zu beenden. Dabei muss die freiwillige Rückkehr aber immer Vorrang vor der Abschiebung haben. Bei der aktuellen Diskussion spielt immer wieder auch die Frage eine Rolle, wie mit den Personen umzugehen ist, die schon länger geduldet in Deutschland leben. Eine Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung ist aber bei geduldeten Altfällen, die hier verwurzelt sind, nicht akzeptabel.

 

Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein zentraler Akteur der Zivilgesellschaft. Ihre Strukturen mit über 100.000 Einrichtungen und mehr als 1,7 Mio. Mitarbeitenden leisten einen wichtigen Beitrag, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Auch das von ihr koordinierte und begleitete freiwillige Engagement von etwa 3 Mio. Menschen prägt derzeit das Gesicht eines weltoffenen Deutschlands, in dem Flüchtlinge willkommen sind. Es trägt dazu bei, die Herausforderung zu meistern.

 

In diesem Papier legen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ihre Vorschläge zur Förderung der Integration dar. Ausgangspunkt sind die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen sowie seine in verschiedenen internationalen, europäischen und nationalen Rechtsakten verbürgten subjektiven Rechte. Dies ist die Leitschnur unseres Handelns. Es gilt supra- und internationales sowie nationales Recht, so insbesondere:

 

·         Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

·         Europäische Grundrechtecharta

·         Grundgesetz

·         Genfer Flüchtlingskonvention

·         Europäische Menschenrechtskonvention

·         UN-Kinderrechtskonvention

·         UN-Behindertenrechtskonvention

 

Bevor wir uns den konkreten Integrationserfordernissen zuwenden, möchten wir – ohne dies an dieser Stelle weiter vertiefen zu können – einige Aspekte erwähnen, die wir in diesem Kontext für zentral halten: Die Bekämpfung der Fluchtursachen bleibt die zentrale Herausforderung. Flüchtlinge, die derzeit zu uns fliehen, kommen jedoch aus Situationen, in denen dies kurzfristig nicht möglich ist. Todesfälle auf der Flucht nach Europa und Deutschland sind unter allen Umständen zu verhindern. Daher müssen sichere und legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa geschaffen werden, um die hohen Risiken zu vermindern, die auf den derzeitigen Routen von den Flüchtlingen eingegangen werden - und die die Flüchtlinge teilweise zu Opfern krimineller Strukturen machen. Die hohen Risiken und Strapazen der Flucht verhindern, dass die verletzlichsten Personengruppen wie alte Menschen und Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Eltern mit kleinen Kindern sich in Sicherheit bringen können. So würde eine Einschränkung des Familiennachzuges dazu führen, dass sich mehr Frauen und Kinder auf die gefährliche Flucht begeben. Dies widerspricht Bemühungen um ein geordnetes Aufnahmeverfahren.[1] Die Erstaufnahmestaaten in den Krisenregionen und Transitstaaten sollten verstärkt unterstützt und zum Beispiel durch humanitäre Aufnahmeprogramme entlastet werden. Hier sollten auch Beratungsstellen angesiedelt werden, die Asylsuchende über die Möglichkeiten und Grenzen von Asylverfahren in den Zielländern aufklären. Aus den Flüchtlingsbewegungen erwächst eine europäische Aufgabe. Die Flüchtlingsaufnahme sollte in der EU solidarisch - unter Berücksichtigung vorhandener Erfahrungen und Strukturen als Zufluchtsland - gestaltet werden. Dabei sind auch die Interessen der Flüchtlinge zu berücksichtigen, zum Beispiel die Zusammenführung von Familien. Fluchtbewegungen vollziehen sich netzwerkartig. Die gegenseitige Unterstützung kann auch für die Integration förderlich sein. Die ökonomische Verwertbarkeit von Zuwanderung darf nicht die Debatte um humanitäre Aufnahmen überlagern.

 

Je früher aktive Schritte zur Integration unternommen werden, desto wahrscheinlicher ist ihr Erfolg. Diese Erkenntnis sollte auch Leitgedanke für die menschenrechtlich gebotene Teilhabe bzw. Integration von Flüchtlingen sein. Eine erfolgreiche Integrationspolitik folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Integration zielt darauf ab, den in Deutschland lebenden Zugewanderten – ungeachtet ihrer Herkunft – eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Sie muss auf Rechts- und Chancengleichheit sowie auf die Akzeptanz des Andersseins ausgerichtet sein. Integration ist ein dynamischer, lange andauernder und komplexer Prozess der wechselseitigen Annäherung.

 

Niemand sollte von Teilhabe und Integration ausgeschlossen werden. Das Recht zu bleiben, wird individuell im Rahmen des Aufenthaltsrechtes, insbesondere im Asylverfahren, geklärt. Vorab Gruppen mit höherer und geringerer Aussicht auf ein Bleiberecht zu klassifizieren, führt zu einer unangemessenen Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Nationalität. Gerade wenn sich Asylverfahren länger hinziehen oder später aus anderen Gründen der Aufenthalt gewährt wird, verzögert und erschwert die anfängliche Verweigerung von Integrationsangeboten die Integration. Daher brauchen wir vor allem schnelle, vorbehaltlose Asylverfahren, aber auch Integrationsangebote und Teilhabe für alle Asylsuchenden während des Verfahrens.

 

Dazu gehört für Asylsuchende der schnelle Zugang zu den allgemeinen, existenzsichernden Leistungen und den Regelsystemen der Daseinsfürsorge wie dem Gesundheitssystem, dem Kinder- und Jugendhilfesystem und zum Bildungssystem sowie zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Die Angebote der Daseinsfürsorge und Regelsysteme sind interkulturell zu öffnen und quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht auszubauen. Der Zuzug von Flüchtlingen verstärkt teils ohnehin bestehende Handlungsbedarfe hinsichtlich der Daseinsfürsorge. Dies betrifft zum Beispiel den sozialen Wohnungsbau, der aufgrund legaler Migration insbesondere innerhalb der Europäischen Union als auch Migration in die Ballungszentren aus ländlichen Räumen innerhalb Deutschlands verstärkt werden muss. Vor diesem Hintergrund darf es kein gegenseitiges Ausspielen von Bedürftigen beim Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohnungs- und Arbeitsmarkt geben.

 

 

1.         Erstaufnahme

 

Der erste Eindruck entscheidet. Was für viele Situationen im menschlichen Miteinander gilt, gilt auch für Flüchtlinge und ihre Erfahrungen mit der Aufnahme in Deutschland.

Wenn Flüchtlinge in Deutschland ankommen, haben sie oft Verfolgung und eine schwierige Flucht erlebt. Sie haben alles hinter sich gelassen, häufig Freunde und Verwandte verloren. Sie brauchen Schutz, Ruhe und Privatsphäre, um sich von diesen Strapazen erholen zu können. Die Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften verursacht jedoch weiteren Stress. Aufgrund der räumlichen Enge oder wegen Versorgungsengpässen kann es dort zu Spannungen kommen. Insbesondere benötigen Kinder von Anfang an Schutz vor Übergriffen jeglicher Art und eine geschlechtssensible Behandlung.

 

Trotz der großen Herausforderungen durch einen hohen Zuzug von Flüchtlingen, sind Standards notwendig, die eine schnelle Integration befördern, um Folgeprobleme zu vermeiden. Die Qualität und Lage der Einrichtungen und der Aufnahmebedingungen ist entscheidend für die Lebensqualität der Flüchtlinge, aber auch dafür, wie die Einrichtungen und ihre Bewohner/innen von der ansässigen Bevölkerung angenommen werden. Im Vorfeld von Unterbringen hat es sich bewährt, die Nachbarschaft zu informieren und im Weiteren Begegnungen der Nachbarn mit den neu hinzugezogenen Flüchtlingen zu organisieren. Je stärker sich Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in das Gemeinwesen einfügen, umso höher ist auch die Akzeptanz in der ansässigen Bevölkerung. Nähe und Nachbarschaft schaffen zudem auch bessere Voraussetzungen für das bürgerschaftliche Engagement für Flüchtlinge, das auch in diesen Einrichtungen für das Gelingen des Ankommens unverzichtbare Beiträge leistet.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen in vielfältiger Form die Erstaufnahme von Flüchtlingen als Träger und Dienstleister in hunderten Erstaufnahmeeinrichtungen und sozialen Angeboten im Kontext der Erstaufnahme, von Beratung zum Asylverfahren und Sozialberatung.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir die folgenden Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Es wird sichergestellt, dass Flüchtlinge direkt nach Einreise einmal registriert werden, ihre Aufenthaltsgestattung erhalten und so ihre Rechte als Asylsuchende wahrnehmen können.

·         Es werden Vorkehrungen dafür geschaffen, dass die Durchführung eines fairen Asylverfahrens deutlich schneller erfolgt. Hierbei ist anzuregen, das schriftliche Verfahren auf weitere Fälle von offensichtlich begründeten Anträgen auszudehnen und eine Altfallregelung zu erwägen. Auch bei schnellen Asylverfahren muss der Sachaufklärungspflicht Genüge getan werden. Flüchtlingen ist die Möglichkeit zu geben, angebliche Widersprüche vor Ablehnung ihres Asylantrages aufklären zu können. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit eines folgenden Rechtsbehelfs und ermöglicht eine schnellere Integration.

·         Es wird durch vorausschauende Planung sichergestellt, dass ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, damit Flüchtlinge schnell untergebracht werden können, wenn sie eintreffen. Die Kommunen sind mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf über die Planung der Unterbringung von Asylsuchenden zu informieren. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um mit den Kommunen Einvernehmen herzustellen. Die Bürgerschaft der Kommunen sollte möglichst frühzeitig informiert und eingebunden werden. Eine sinnvolle Möglichkeit sind „Runde Tische“ aller gesellschaftlichen Akteure.

·         Die Unterbringung in Notunterkünften sollte auf einen kürzest möglichen Zeitraum beschränkt werden.

·         Familien sollten nicht auseinandergerissen werden, zum Beispiel, wenn sie nacheinander einreisen und auf unterschiedliche Bundesländer verteilt werden. Auch sollten Familienmitglieder zusammengeführt werden, wenn sie aufeinander angewiesen sind, aber nicht der Kernfamilie angehören.

·         Es wird angestrebt, dass Flüchtlinge so schnell wie möglich Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen und in die Kommunen ziehen können. Die Kommunen werden unterstützt, ausreichenden Wohnraum zur Erstaufnahme zur Verfügung stellen zu können.

 

Für Einrichtungen der Erst- und Notaufnahme empfehlen wir:

 

·         Die Einrichtungen sollten sich in das Gemeinwesen einfügen und möglichst zentral gelegen sein. Hunderte oder gar tausende Asylsuchende in einer Einrichtung sind für die Integration nicht zuträglich. Dies leistet auch der Ausgrenzung Vorschub und erhöht die Gefahr von Übergriffen.

·         Die Einrichtungen sollten wohnungsähnlich gestaltet, Zimmer und Schränke abschließbar sein, und es sollte ausreichend nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen geben.

·         Die Einrichtungen sollten über Gemeinschaftsräume wie ein Spielzimmer und einen Gebetsraum verfügen. Diese Räume sollten auch für die Selbstorganisation der Bewohner/innen nutzbar sein und dem Austausch mit den freiwillig Engagierten dienen können.

·         In den Einrichtungen werden die Asylsuchenden über die Funktionsweise der Einrichtung, bestehende Angebote der Zeitgestaltung und über den Ablauf des Asylverfahrens und die weiteren Perspektiven in einer ihnen verständlichen Sprache informiert. Dafür stehen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen oder zusätzliche Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Interessen der Flüchtlinge werden berücksichtigt und sie weitestgehend beteiligt.

·         Das zentrale Anliegen der Flüchtlinge während der Erstaufnahme ist ihr Asylverfahren. Durch Lage und Beschaffenheit der Einrichtungen wird sichergestellt, dass sie sich auf ihr Asylverfahren konzentrieren können.

·         Dem besonderen Bedarf von Flüchtlingen nach Schutz der Privatsphäre und Ruhe nach ihrer Flucht wird Rechnung getragen. Dies gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, deren besondere Lage erkannt und berücksichtigt werden muss. Das Kindeswohl ist vorrangig zu berücksichtigen. Kinder sind mit für sie verständlichen Informationen über ihre Rechte zu informieren.

·         Da in Erstaufnahmeeinrichtungen von ihrer Struktur und Anlage her das Kindeswohl im Sinne des „best interest of the child“ entsprechend Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention nicht gewährleistet werden kann, sollten Familien mit Kindern generell nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht oder ihre Unterbringung auf eine möglichst kurze Zeit begrenzt werden.

·         In allen Einrichtungen muss eine schützende Umgebung für alle Flüchtlinge gewährleistet sein. In den Einrichtungen müssen wirkungsvolle Vorkehrungen gegen Gewalt jedweder Art getroffen werden. Es sind Ansprechpersonen beiderlei Geschlechts zu benennen, an die sich Flüchtlinge und Mitarbeitende bei Verdacht auf sexualisierte Übergriffe und Gewalt wenden können. Es existiert ein Notfallplan, was bei Verdacht auf Gewalt zu tun ist, es gibt Notfalltelefone und externe Beschwerdestellen. Um den Schutz von Frauen und Kindern sicherzustellen, werden Familien und allein reisende oder alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern separat untergebracht. Integraler Bestandteil der Qualifizierung der Mitarbeitenden sind Informationen und die Sensibilisierung zum Themenbereich sexueller Gewalt.

·         Für alle Flüchtlinge wird der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung schon in der Erstaufnahme sichergestellt.

·         Für Einrichtungen und ihr Umfeld werden „Teilhabekonzepte“ entwickelt, damit Flüchtlinge auch die Phase des Ankommens sinnvoll mitgestalten können und die weiteren Akteure des Sozialraumes angemessen beteiligt werden.

·         Integraler Bestandteil der Erstaufnahme ist eine staatlich unabhängige, qualifizierte kultursensible und ausreichend ausgestattete Asylverfahrens- und Sozialberatung. Alle Flüchtlinge haben Zugang zum Suchdienst, um Familienangehörige finden zu können.

·         Auch für Flüchtlinge gilt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz insbesondere zur Datenweitergabe sind vollumfänglich zu beachten.

·         Um die Überwindung von Sprachbarrieren zu unterstützen, ist die Schaffung bedarfsgerechter und flächendeckender Angebote von Kursen zum Erwerb der deutschen Sprache unerlässlich.

 

 

2.         Kinder- und Jugendhilfe und Schule

 

Die Hälfte aller nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge ist jünger als 27 Jahre und damit Zielgruppe der Jugendhilfe. Ein Drittel sind minderjährig und reisen begleitet oder unbegleitet ein. Politik, Verwaltung und andere öffentliche Einrichtungen haben die Belange, die Interessen und das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Die Schule oder die Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Kindertagesstätten gehören zu den ersten Orten des Regelsystems, mit denen sie bzw. ihre Eltern in Kontakt kommen.

 

Auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Standards der Kinder- und Jugendhilfe. Für geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten zudem die Regelungen europäischen Rechts wie Art. 24 der Grundrechtecharta, der den Vorrang des Kindeswohls und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen vorschreibt. Minderjährige, unabhängig davon, ob sie unbegleitet sind oder mit ihren Familien leben, können insbesondere entsprechend Art. 21ff der Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU vom 26.06.2013) ihren besonderen Schutzbedarf geltend machen. Sie haben das Recht auf Schutz, auf Bildung und Förderung ihrer Persönlichkeit.

 

Zur Verwirklichung der sich hieraus ergebenden Rechte für diese Kinder kommt der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Bedeutung zu. Junge Menschen mit Fluchterfahrungen sind oft psychisch stark belastet oder traumatisiert, denn sie haben zum Beispiel extreme Not, Kriege und Bürgerkriege, Vertreibung, Gewalt und sexuelle Übergriffe, die Zerstörung oder den Verlust ihres Zuhauses und oft auch ihrer Herkunftsfamilie erlebt. Diese Erfahrungen lassen sich erst nach und nach aufarbeiten. Dazu bedarf es einer als sicher erlebten Umgebung ebenso wie des Gefühls, angenommen zu sein. Dies lässt sich nur durch die spezifischen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und eine angemessene Beteiligung und anwaltschaftliche Vertretung erreichen.

 

Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie die Freie Wohlfahrtspflege vorhält, stehen vor diesem Hintergrund vor großen Herausforderungen: Neben der Schaffung ausreichender Plätze in Einrichtungen kommt der Weiterentwicklung bestehender Konzepte interkultureller Öffnung maßgebliche Bedeutung zu. Eine frühzeitige Inanspruchnahme von Regelangeboten wie der Kindertagesbetreuung und offenen Jugendeinrichtungen kann Kindern und Familien die Integration erleichtern, sie in ihren Sprachkompetenzen stärken und Perspektiven in Deutschland schaffen. Ebenso notwendig sind die Weiterentwicklung aufsuchender Ansätze in der Zusammenarbeit mit geflüchteten Familien und deren ggf. auch längerfristige Begleitung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Kultur- und migrationssensible Förderangebote eröffnen Bildungswege sowohl für die Kinder als auch für die Eltern und ermöglichen Teilhabe. Eine entsprechende Qualifizierung der beteiligten Fachkräfte ermöglicht es, auf spezifische Unterstützungsbedarfe frühzeitig und angemessen zu reagieren. Bei allen Maßnahmen bilden die jeweils individuellen Bedarfe der Kinder und Familien den Ausgangspunkt.

 

Die Verbände der Freiten Wohlfahrtspflege unterstützen in vielfältiger Form die Integration von Flüchtlingen als Träger von Kindertageseinrichtungen, von Familienbildung und –beratung, von Angeboten der Schulsozialarbeit, der Jugendberufshilfe, von Jugendwohnen, von Jugendmigrationsdiensten als auch im Rahmen der Inobhutnahme und einem ausdifferenzierten System von Anschlussmaßnahmen in vollstationären Einrichtungen und teilbetreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe sowie von spezifischer Unterstützung für junge Volljährige.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Das Kindeswohl von begleiteten als auch unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ist vorrangig zu berücksichtigen. Dies gilt bei der Aufnahme bzw. Inobhutnahme, der Verteilung, der Integration wie auch bei Rückführungen.

·         Die Umsetzung von Rechtsansprüchen und die Verwirklichung der Standards in der Kinder- und Jugendhilfe sind sicherzustellen. Es sind ausreichend Angebote zur Verfügung zu stellen.

·         Um das Recht auf Bildung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit verwirklichen zu können, muss die zügige Integration in das deutsche Schulsystem bzw. in Kindertagessstätten gewährleistet sein.

·         Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe müssen interkulturell geöffnet und Mitarbeitende entsprechend geschult sein, um besondere Bedarfslagen erkennen und kommunizieren zu können.

·         Eine Vertretung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher durch qualifizierte, unabhängige Vormünder ist von Beginn an sicherzustellen. Ebenso bedarf es qualifizierter Beratung zum und anwaltschaftlicher Vertretung im Asylverfahren.

·         Um in der  Kinder- und Jugendhilfe eine qualifizierte professionelle Arbeit mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Eltern sicherzustellen, müssen  die Personal- und Sachausstattung verbessert und notwendige Sprachmittlungskosten refinanziert werden.

·         Notwendig sind differenzierte kultur- und migrationssensible Angebote der Bildung, Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien. Flüchtlinge sollten in einer Sprache, die sie verstehen, über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe informiert werden. Dazu ist auch aufsuchende Sozialarbeit notwendig.

·         Der Zugang zu Beschwerde-/Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe ist zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Phase der vorläufigen Inobhutnahme bzw. bis zur Bestellung des Vormunds.

 

 

3.         Ausbildung, Arbeit

 

Drei Viertel der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge sind im Alter von 15 bis 65 Jahren und damit im erwerbsfähigen Alter. Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit sind ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Aus Sicht der Aufnahmegesellschaft und aus Sicht der Betroffenen ist es (auch) für die Flüchtlinge wichtig, den Arbeitsmarktzugang möglichst frühzeitig zu ermöglichen. Wie schnell eine Integration in den Arbeitsmarkt tatsächlich gelingen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere der rechtliche Zugang, die Sprachkenntnisse, vorhandene Qualifikationen und deren Anerkennung, der Bedarf an Nachqualifizierung und die (regionale) Nachfrage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Grundsätzlich müssen Anstrengungen unternommen werden, dass alle erwerbsfähigen Menschen in Deutschland bei der Integration in den Arbeitsmarkt adäquat unterstützt werden.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Rahmen ihrer Migrationsdienste, der Flüchtlingshilfe, durch Projekte und Angebote zur Arbeitsmarktintegration. Ihre Dienste und Einrichtungen nehmen ihre Verantwortung als Ausbilder und Arbeitgeber wahr und beschäftigen Flüchtlinge oder bilden sie aus bzw. öffnen ihnen den Zugang zu ihren Ausbildungsstätten.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Durch die Verlängerung des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung verlängert sich auch das Arbeitsverbot für Asylsuchende. Asylsuchende sollten jedoch unabhängig von der Unterbringung spätestens nach 3 Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Nachrangigkeitsprüfung sollte entfallen. Sie führt zu unnötiger Bürokratie und häufig zu einem faktischen Ausschluss vom Arbeitsmarkt.

·         Die beruflichen Kompetenzen (hierzu gehören auch Kenntnisse der deutschen Sprache, Führerscheinbesitz, etc.) und die im Heimatland erworbenen Qualifikationen der Flüchtlinge sollten unverzüglich festgestellt und erfasst werden, um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Qualifikation vorzubereiten.

·         Alle Schutzberechtigten mit Aufenthaltserlaubnis und Geduldete sollten von Anfang an Zugang zur Arbeitsförderung nach SGB II- und SGB III und Ausbildungsförderung gemäß BAföG und BAB haben. Für Asylbewerber/innen gilt, dass sie Zugang zu diesen Leistungen erhalten sollten, wenn das Asylverfahren nicht in einer angemessenen Frist von sechs Monaten nach Einreise abgeschlossen wird. Mit Blick auf BAföG und BAB muss der Zugang spätestens ermöglicht werden, wenn nach 15 Monaten mit dem Übergang zu Analogleistungen nach SGB XII der Lebensunterhalt nicht mehr nach AsylbLG gesichert ist.

·         Die Altersgrenze für BAföG und Ausbildungsförderung/ Berufsausbildungsbeihilfe sollte für Schutzberechtigte und Geduldete angehoben werden, wenn sie durch die Flucht, die Dauer des Asylverfahrens oder ggf. nachzuholende Schulabschlüsse ein Alter erreichen, das eine Förderung ausschließt.

·         Die Beseitigung von migrationsbedingten Vermittlungshemmnissen sollte in den Katalog grundlegender Ziele des SGB II und III aufgenommen werden. Konkret bedeutet dies die Anerkennung bestehender Abschlüsse und Kompetenzen, die Anpassungsqualifizierung und die Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache.

·         Das Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen muss vereinfacht werden. Es sollte kostenfrei sein. Gleichermaßen sollte für die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen auch während des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB II die Kostenfreiheit gelten.

·         Die Angebote abschlussbezogener Nachqualifizierung für gering qualifizierte Arbeitslose und beschäftigte Personen mit und ohne Migrationshintergrund müssen erweitert werden.

·         Berufs- und ausbildungsbegleitende Möglichkeiten zur Sprachförderung müssen bedarfsdeckend zur Verfügung stehen und als Regelleistungen im SGB II und III verankert werden.

·         Angebote des grundständigen Erwerbs der deutschen Sprache einschließlich Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung müssen als Voraussetzung für jede weitere Förderung flächendeckend zur Verfügung stehen. Es bedarf jetzt einer Ausbildungsoffensive für DAF/DAZ-Lehrkräfte und das Personal der Beschäftigungs- und Bildungsträger.

·         Für Schutzberechtigte, Geduldete und Asylsuchende, die weit entfernt von einer Integration auf dem Arbeitsmarkt sind, müssen qualifizierende und arbeitsmarktgerechte Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung ausgebaut werden.

·         Die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, für die berufsbezogene Deutschförderung, für Ausbildungsförderung und für qualifiziertes Personal in den Arbeitsagenturen und Jobcentern müssen entsprechend diesem Bedarf weiter aufgestockt werden. Zusätzliche Finanzmittel sind nötig, damit die auch auf gesellschaftlichen Zusammenhalt zielende Initiative der Bundesarbeitsministerin, sowohl Flüchtlingen als auch langzeitarbeitslosen Menschen zu einem beruflichen Neustart am Arbeitsmarkt zu verhelfen, greifen kann.

·         Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.
§§ 81 ff. SGB III sollten längere Lernzeiten berücksichtigt werden können. Für Vollzeitmaßnahmen, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führen, müssen gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein. Eine verkürzte Ausbildung stellt höhere Leistungsanforderungen. Flüchtlinge, aber auch Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II können diese Anforderungen ggf. nicht erfüllen und benötigen anstelle einer zwingend verkürzten Ausbildungsdauer die Option einer längeren Lernzeit.

·         Bei der Vermittlung und Arbeitsförderung im SGB II und III muss eine Berufsausbildung Vorrang gegenüber niedrig qualifizierter Beschäftigung haben, da sich mit einer Ausbildung weitaus mehr Perspektiven eröffnen. Solange die Ausbildung läuft, muss der Lebensunterhalt auch bei Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen als gesichert gelten. Einschränkungen bei Aufenthaltstiteln, die das Aufenthaltsrecht von der Lebensunterhaltssicherung abhängig machen, darf es hierbei nicht geben.

·         Geduldeten sollte für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und nach Abschluss eine dauerhafte Perspektive eröffnet werden.

·         Der Mindestlohn muss auch für Schutzberechtigte, Asylsuchende und Geduldete gelten.

·         Wirtschaft und Arbeitgeber sollten Praktika und Ausbildungsplätze bereitstellen.

·         Kompetenzfeststellungsverfahren sind weiterzuentwickeln, damit auch die jenseits der formalen Abschlüsse nachzuweisenden Kompetenzen dokumentiert werden können. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Praktika und Arbeitsproben erfolgen.

·         Im Hinblick auf die Unterstützungsbedarfe von heranwachsenden Flüchtlingen bei ihrer beruflichen wie auch sozialen Integration müssen gemeinsame Angebote der Jugendhilfe und Arbeitsförderung ausgebaut werden.

 

 

4.         Gesundheit

 

Die Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung stellen nach wie vor ein zentrales Problem für Asylsuchende und Geduldete dar. Diese Einschränkungen basieren auf den Regelungen des AsylbLG, aufgrund derer für die Betroffenen nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände gewährleistet und vor medizinischer Versorgung ein Behandlungsschein zu erwirken ist. Die Übernahme sonstiger medizinischer Leistungen unterliegt einer Ermessenentscheidung und wird nur gewährt, wenn sie für die Gesundheit unerlässlich sind. Damit ist die Gefahr verbunden, dass dies in der Praxis zur Ablehnung bzw. verspäteten Durchführung von Behandlungen nach der Anerkennung als Flüchtling führt. Die daraus folgende Chronifizierung von Krankheiten führt zu unnötigem Leid der Kranken und zu hohen Folgekosten für die öffentlichen Haushalte. Art. 19 der EU-Aufnahmerichtlinie sieht in Bezug auf die medizinische Versorgung vor, dass Asylsuchenden „mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung“ gewährt wird. Zudem ist sicherzustellen, dass die Bedarfe besonders schutzbedürftiger wie kranker, traumatisierter oder behinderter Flüchtlinge frühzeitig erkannt werden und entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen (insbesondere Art. 21ff).

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen Flüchtlinge bei der medizinischen Versorgung mit einem breiten Spektrum an Angeboten der gesundheitlichen Regelversorgung, zum Beispiel als Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie zum Beispiel sozialpsychiatrischen Zentren. Neben der Regelversorgung sind die Verbände auch Träger der spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

 

Die Psychosozialen Zentren sind ein Angebot, Flüchtlinge mit einem besonderen Schutzbedarf, insbesondere traumatisierte Flüchtlinge zu beraten, zu begleiten und bei Bedarf auch zu therapieren. Die Möglichkeiten psychotherapeutischer Versorgung von Flüchtlingen sind abhängig von ihrer jeweiligen Lebenssituation. Klassische Therapien wie tiefenpsychologische oder Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse kommen erst in Betracht, wenn die Lebenssituation ausreichend gesichert ist. Das Angebot der Psychosozialen Zentren ist eine integrierte Komplexleistung aus sozialpädagogischer Beratung und Begleitung sowie gesundheitlicher Versorgung in Form verschiedener therapeutischer Ansätze. Psychosoziale Zentren sind bisher bei weitem nicht in ausreichendem Maß vorhanden und können bisher nur weniger als 10% ihrer Leistungen nach dem AsylbLG, SGB V oder SGB VIII abrechnen. Sie sind daher auf Projekt- und Spendengelder angewiesen. Sie haben lange Wartelisten und können nur einen Bruchteil der hilfesuchenden Flüchtlinge versorgen.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Die medizinische Versorgung der Asylsuchenden und Geduldeten sollte sich nach dem Leistungskatalog der GKV richten. Die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende ist für die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens zur Übernahme von Behandlungskosten sowohl für die Asylsuchenden als auch für die Behörden ein sinnvolles Instrument.

·         Die Kosten von Dolmetscher- und Fahrtkosten sollten nach SGB V erstattungsfähig sein. Diese Kosten können bisher zwar bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Rahmen des Ermessens übernommen werden, nicht aber bei GKV-Versicherten.

·         Das Verfahren zur Kostenübernahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollte vereinfacht und die Beurteilung der Notwendigkeit von entsprechendem Fachpersonal eingeschätzt werden.

·         Ein System zur systematischen Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen gemäß Art. 22 der Aufnahmerichtlinie und ein bedarfsgerechtes Angebot zur gesundheitlichen Versorgung psychisch belasteter und traumatisierter Flüchtlinge sind zu errichten. Um eine angemessene psychosoziale Versorgung der Flüchtlinge sicher zu stellen, ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Psychosozialen Zentren bzw. entsprechender Netzwerkstrukturen zur frühzeitigen Erkennung und angemessenen Unterstützung traumatisierter Flüchtlinge erforderlich. Sie sollten als Teil der Regelversorgung anerkannt werden.

·         Die Bedarfsplanung von Kassensitzen muss den Zuzug von Flüchtlingen angemessen berücksichtigen (§§ 95-105 SGB V) und die Kostenerstattung auch weiterer Maßnahmen zur psychologischen Stabilisierung neben den drei Richtlinien-Therapien (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie) sollte für Flüchtlinge bedarfsgerecht angepasst werden.

 

 

5.         Wohnen

 

Flüchtlinge brauchen Schutz und Privatsphäre. Sie sollten daher nach der Erstaufnahme schnellstmöglich in Wohnungen leben können. Dies ist insbesondere dann zu ermöglichen, wenn sie zum Beispiel aus gesundheitlichen (z.B. traumatisierte und behinderte Flüchtlinge) oder Altersgründen (minderjährige Flüchtlinge) einen besonderen Schutzbedarf haben. Hierzu sollten auch alternative Wohnformen oder die Bildung von Wohngemeinschaften gefördert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die oft jahrelange Unterbringung von Flüchtlingen in isolierten Gemeinschaftsunterkünften eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behindert, insbesondere, wenn sie am Rande oder außerhalb von Städten und Gemeinden liegen, weit entfernt von einer für einen gelingenden Alltag ausreichenden Infrastruktur. Die Perspektivlosigkeit des Lebens in solchen Unterkünften ist oft Ursache für Folgeprobleme und Desintegration.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege fördern die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen durch ihre Migrationsfachdienste, Projekte zur Wohnungsvermittlung oder bieten Unterkunft im Rahmen der Trägerschaft von Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Es bedarf eines umfangreichen Programmes für den sozialen Wohnungsbau, Beseitigung von Zugangsbarrieren zum Wohnungsmarkt und realistischer Regelungen zur Übernahme von Mietkosten und Kautionen für alle einkommensschwachen Menschen in Deutschland.

·         Wenn es unvermeidlich ist, Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, sollten das Wohlergehen der Flüchtlinge und die Teilhabe im Gemeinwesen oberstes Gebot sein. Um dem gerecht zu werden, bedarf es Vorgaben für Mindeststandards. Gemeinschaftsunterkünfte sollen sich von ihrer Lage und Beschaffenheit in das Gemeinwesen einfügen. Infrastrukturelle Anbindung zu Kitas, Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten sowie Stätten kultureller Begegnung sind wichtig. Der Zugang zu Sozial-, Rechts- und Verfahrensberatung muss gewährleistet sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich Asylsuchende auf ihr Asylverfahren konzentrieren können.

·         Grundsätzlich müssen für Gemeinschaftsunterkünfte höhere Mindeststandards als für Erstaufnahmeeinrichtungen gelten. Sie sollten möglichst aus kleinen, familiengerechten Wohneinheiten mit eigenem Küchen- und Sanitärbereich bestehen. Der Wohnraum sollte individuell gestaltbar sein. Nach Möglichkeit sollten nur Personen zusammen untergebracht werden, die dies wünschen. Für eine längere Dauer der Unterbringung ist eine größere Wohnfläche notwendig als für einen kurzen Zeitraum. Die Dauer der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte jedoch in jedem Falle zeitlich so weit wie möglich beschränkt sein.

·         Bedarfen von Flüchtlingen mit besonderem Schutzbedarf ist zu entsprechen. Dazu gehört auch ein Konzept für Personen mit besonderem Schutzbedarf. So ist konzeptionell zu beschreiben, wie das Kindeswohl gesichert und der Kinderschutz gewährleistet wird. Integraler Bestandteil gemeinschaftlicher Unterbringung ist die soziale Betreuung und qualifizierte Beratung durch ausreichendes und qualifiziertes Personal. Dies beinhaltet auch Informationen und die Sensibilisierung zum Themenbereich sexueller Gewalt.

·         Es sollten Angebote geschaffen werden, um Flüchtlinge bei der Wohnungssuche und somit beim Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften zu unterstützen. Segregation ist zu vermeiden.

 

 

6.         Zusammenleben in Deutschland

 

Zuwanderung verändert das Leben in Deutschland und Europa. Sie ist eine Chance zu mehr kulturellem Reichtum in der Einwanderungsgesellschaft sowohl für Zugezogene als auch für Alteingesessene. Dies erfordert gegenseitige Lernprozesse, die gesellschaftlicher Vielfalt Rechnung tragen. Dies kann auch zu Konflikten führen, die diskursiv ausgetragen werden müssen. Grundlegende Akzeptanz für die demokratische Grundordnung muss in der Gesellschaft gelebt und vermittelt werden.

 

Teilhabe setzt die Kenntnis der Verkehrssprache ebenso voraus wie die Kenntnis der Verfassung und der bürgerlichen Freiheit und Verantwortung. Pluralität und Toleranz sind Fundamente unserer Gesellschaft und müssen sich im Miteinander auf verschiedenen Ebenen entwickeln. Politische Bildung soll dabei unterstützen, demokratische Strukturen und Prozesse zu verstehen, darin verantwortlich zu handeln und sie mitzugestalten. Phänomenen wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Islamfeindlichkeit ist entschieden entgegenzutreten, um Veränderungen im Denken und Verhalten zu bewirken.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich durch vielfältige Initiativen für ein Miteinander und kulturellen Austausch in der Einwanderungsgesellschaft ein.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Fremdenfeindlichen und rassistisch motivierten Straftaten wie Übergriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte muss sofort und entschlossen seitens Justiz und Politik begegnet werden.

·         Es müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen ergriffen werden.

·         Staat und Zivilgesellschaft sind gefordert, die Diskussion über die Aufnahme von Flüchtlingen zu versachlichen.

·         Die Politik muss die Entwicklung unserer Einwanderungsgesellschaft verantwortungsbewusst begleiten und zum Beispiel im Rahmen politischer Bildungsarbeit unterstützen. Es darf nicht geschehen, dass gesellschaftliche Gruppen wie z.B. die jüdische Gemeinschaft oder Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe zum Ziel von Diskriminierungen werden. Der Anerkennung der Würde, der Freiheit und der Rechte aller Menschen muss in allen gesellschaftlichen Gruppen Geltung verschafft werden.

·         Kommunales Wahlrecht und politische Beteiligung von Schutzberechtigten sollten ermöglicht werden.

 

 

7.         Bürgerschaftliches Engagement

 

Gegenwärtig offenbart sich eine große Hilfsbereitschaft von Menschen für die Flüchtlinge. Es bedarf einer Verfestigung der Unterstützungsstrukturen, damit das hohe Maß an Engagement langfristig anhält.

 

Die Freie Wohlfahrtspflege zeichnet sich in besonderem Maße dadurch aus, dass sie freiwilliges Engagement in ihren Strukturen, in Projekten und in Netzwerken fördert, einbindet und koordiniert. Seit September 2015 wird mit Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in den Verbänden der BAGFW das Projekt „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“ durchgeführt. Alle Wohlfahrtsverbände haben ihr Engagement zur Unterstützung der Flüchtlinge und zur Förderung der ehrenamtlichen Begleitung der Flüchtlinge weiter ausgebaut. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege stellen ihre Kompetenzen, ihr Knowhow und ihre verbandlichen Strukturen zur Verfügung, indem sie bspw. Freiwilligenbeauftragte, Freiwilligen-Agenturen und Koordinierungsstellen für das bürgerschaftliche Engagement bereithalten oder organisieren. Sie sind Anlaufstelle für Fragen zum bürgerschaftlichen Engagement und vermitteln Informationen zu relevanten Einrichtungen und Ansprechpartnern.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege organisieren Qualifizierungsmaßnahmen für freiwillig Engagierte mit dem Ziel der interkulturellen Kompetenzentwicklung. Sie stellen wichtige Informationen zu Herkunftsländern, rechtlichen Bedingungen, zur Aufnahmegesellschaft zur Verfügung, die an die Bedarfe der Freiwilligen angepasst sind.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege verfügen über Qualitätsstandards für freiwilliges Engagement in ihren Einrichtungen (Führungszeugnisse, Versicherungen etc.). Dies ist in der Arbeit mit Flüchtlingen und insbesondere mit Flüchtlingskindern notwendig und ein Schutz gegen (sexuelle) Gewalt und ausbeuterische Verhältnisse. Es gibt den Engagierten Sicherheit und Schutz.

 

Die Freie Wohlfahrtspflege zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie auf vielfältige Netzwerke zurückgreifen oder diese bilden und ausbauen kann, z.B. mit lokalen Initiativen für Flüchtlinge, Flüchtlingsräten, Religionsgemeinschaften, Migrantenorganisationen, Hochschulen, Behörden, Stadtteilinitiativen, Nachbarn, Vereinen und anderen aktiven Menschen.

 

Das freiwillige Engagement bedarf, um es langfristig zu sichern, der Koordinierung durch hauptamtlich Mitarbeitende. Dies beinhaltet: Engagementfelder identifizieren, attraktive Angebote formulieren und aktiv bewerben, Engagierte begleiten, qualifizieren und ihr Engagement anerkennen. Engagierte benötigen konkrete Ansprechpersonen, welche sie unterstützen und begleiten. Überforderungen von Engagierten müssen vermieden bzw. schnellstmöglich erkannt und entgegengewirkt werden. Es bedarf oft aber auch einer Qualifizierung von Hauptamtlichen für Begleitung der Ehrenamtlichen.

 

Die Bestärkung und Befähigung von Flüchtlingen zur Selbsthilfe, ist eine bewährte Methode und geeigneter Weg, Integration zu ermöglichen. Hier ist in erster Linie die Selbstversorgung zu unterstützen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen Selbsthilfe mit sozialräumlichen Ansätzen und durch Beratung, stellen Räumlichkeiten und Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Freiwilliges Engagement braucht eine ausfinanzierte Infrastruktur, die die Freiwilligen stützt, Bedarfe und Angebote koordiniert und bei Konflikten oder Problemen Hilfestellung leistet. Erst eine langfristige Unterstützung zur Verfestigung des Engagements erzeugt Nachhaltigkeit. Freiwillig Engagierte brauchen Schutz und Möglichkeiten zur Reflektion und zum Austausch wie zum Beispiel Supervision. Sie brauchen Zugang zu Netzwerken und Wertschätzung ihrer Arbeit. Mitsprache und Beteiligung sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertschätzung von Engagierten.

·         Hauptamtliche Aufgaben dürfen nicht durch freiwilliges Engagement ersetzt werden. Es muss deshalb angesichts der wachsenden Aufgaben eine stabile und ausreichende Finanzierung der hauptamtlichen Strukturen, insbesondere auch im Handlungsfeld der Flüchtlingssozialarbeit sichergestellt sein.

·         Viele Flüchtlinge sind monatelang gezwungen, in Unterkünften auf engstem Raum zu leben, und finden zunächst kaum Zugang zur Aufnahmegesellschaft und Nachbarschaft. Engagement ist gut geeignet, erste begleitete Erfahrungen in der zunächst fremden Gesellschaft zu machen. Sehr oft haben Flüchtlinge selbst Kenntnisse und Fähigkeiten, mit denen sie anderen helfen können und gleichzeitig eine hohe Motivation, diese zum Nutzen anderer einzusetzen. Die Freiwilligendienste (FSJ und Bundesfreiwilligendienst) sind eine weitere Möglichkeit, geflüchteten Menschen über freiwilliges Engagement eine sinnvolle Betätigung und Integration sowie Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Die zusätzlichen 10.000 Plätze im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug sollten daher langfristig angelegt werden.

 

 

8.         Beratungsstrukturen

 

Für eine möglichst reibungslose Aufnahme bedarf es professioneller Ansprechpartner/innen sowohl für die Flüchtlinge als auch für die freiwillig Engagierten. Sie müssen über die Verfahren der Aufnahme und Anerkennung als Flüchtlinge informieren, für Fragen zur Verfügung stehen und freiwillig Engagierte koordinieren und qualifizieren. Es sind spezialisierte, qualifizierte Beratung und Begleitung notwendig.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind Träger von zahlreichen bundes-, landes- oder kommunal bezuschussten Migrations- bzw. Flüchtlingsfachdiensten. Diese decken derzeit jedoch bei Weitem nicht den Bedarf. Es gibt teils Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle zu mehr als 1000 Flüchtlingen. Bei den Migrations- bzw. Flüchtlingsfachdiensten handelt es sich um Beratung zum Asylverfahren, psychosoziale Beratung und Therapie, Flüchtlingssozialarbeit sowie die Bundesprogramme für Zuwanderer und anerkannte Flüchtlinge (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste) und Integrationsprojekte. Sie sind ein bedarfsorientiertes, individuelles und migrationsspezifisches Beratungsangebot, leisten Unterstützung und Begleitung bei der Klärung von (aufenthaltsrechtlichen) Perspektiven sowie gesellschaftlicher Teilhabe. Sie sind unabhängig und ergebnisoffen. Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig. Sie sind in das Gemeinwesen integriert und in Netzwerken mit anderen spezialisierten Regeldiensten und Angeboten verbunden. Der Zugang zu effektivem Rechtsschutz wird gefördert.

 

Die Beratung zum Asylverfahren klärt über das Verfahren sowie die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden und ihre Möglichkeiten und Grenzen auf. Asylsuchende werden in ihrem Verfahren anwaltschaftlich unterstützt. Aus der Beratungspraxis ist bekannt, dass Asylsuchende oftmals Ablauf und Anforderungen des Asylverfahrens nicht verstehen. So wissen sie oftmals nicht, dass die Anhörung der Zeitpunkt ist, an dem sie ihre Fluchtgründe detailliert darlegen müssen, damit in voller Kenntnis ihrer Fluchtgründe über ihren Asylantrag entschieden werden kann. Eine gute Vorbereitung und Information über das Asylverfahren hilft Asylsuchenden, ihre Rechte geltend machen zu können, aber auch Asylverfahren zu verkürzen, indem im erstinstanzlichen Verfahren alle Fluchtgründe vorgebracht werden können und sich ein gerichtliches Verfahren erübrigt. Auch ist es beispielsweise sinnvoll, vor der Anhörung Hinweise auf einen besonderen Schutzbedarf von Asylsuchenden mitzuteilen, damit Sonderbeauftragte zum Beispiel für traumatisierte Asylsuchende gleich hinzugezogen werden können und die Anhörung nicht abgebrochen und neu angesetzt werden muss. Insbesondere traumatisierte Asylsuchende sind in der Anhörung überfordert, ad hoc ihre Geschichte strukturiert wiederzugeben. Eine gute Vorbereitung kann helfen, den psychologischen Effekt des Vergessens traumatisierender Erfahrungen in der Anhörung zu überwinden. 

 

Flüchtlinge haben aufgrund ihrer spezifischen Situation besondere Schutzbedarfe, zum Beispiel weil sie Kinder oder Jugendliche sind, eine Krankheit oder Behinderung haben oder Opfer von Gewalt sind. Um Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge so zu versorgen, wie es auch europäisches Recht vorsieht, ist es notwendig, den besonderen Schutzbedarf zu erkennen. Eine systematische Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung gibt es bisher nicht. Anschießend ist eine entsprechende Versorgung sicherzustellen. Bei Kindern und Jugendlichen oder Alleinerziehenden können dies zum Beispiel Leistungen der Jugendhilfe, bei kranken und traumatisierten Flüchtlingen Angebote der Gesundheitsversorgung oder bei behinderten Flüchtlingen Leistungen der Eingliederungshilfe sein. Teilweise kommen auch mehrere besondere Schutzbedarfe zusammen. Psychosoziale Zentren führen eine Erstberatung, auf Wunsch Exploration und Diagnostik von psychischer Belastung oder Traumatisierung durch. Sie informieren über Hilfsmöglichkeiten zur psychosozialen Stabilisierung und bieten selbst individuell abgestimmte Therapien an oder vermitteln an geeignete Therapeuten.

 

Flüchtlingssozialarbeit in den Kommunen unterstützt Asylsuchende nach der Erstaufnahme und vor Abschluss ihres Asylverfahrens, wenn sie schon auf die Kommunen verteilt sind und nach Ablehnung des Asylantrages. Sie bietet soziale Hilfen, damit sie ihren Alltag selbstbestimmt organisieren und an der Gesellschaft teilhaben können. Asylsuchende werden in ihren sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragen beraten sowie zu ihrem Asylverfahren, wenn es in der Zeit der Erstaufnahme nicht abgeschlossen ist. Sie erhalten Unterstützung bei der Zusammenführung ihrer Familien. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten Zuwanderer, anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende vor, während und nach dem Integrationskurs. Sie unterstützen in Fragen des Alltags und bei der Integration. Sie helfen den Übergang von Schule und Beruf zu erleichtern, Zugänge zu Ausbildung und Arbeit zu schaffen und informieren über Fördermöglichkeiten wie Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG. Sie unterstützen, dass vorhandene (schulische und berufliche) Kompetenzen und Qualifikationen festgestellt werden und schaffen Begegnungen im Gemeinwesen zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen.

 

Aus unseren Erfahrungen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

·         Asylsuchende müssen von Anfang an bedarfsgerechte Informationen bekommen und Zugang zu qualifizierten Beratungsangeboten haben.

·         Die Migrationsfachdienste wie Asylverfahrensberatung, Sozialberatung, Flüchtlingssozialarbeit sowie die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste und Integrationsprojekte müssen in ihrer Ausstattung dringend dem Bedarf angepasst und damit erheblich ausgebaut werden. Der Personalschlüssel muss entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben und Bedarfen angemessen sein. In jeder Erstaufnahmeeinrichtung sollte eine bedarfsdeckende Beratung zum Asylverfahren und Sozialberatung angeboten werden. Insofern die Asylverfahren nicht nach der Erstaufnahme abgeschlossen sind, bedarf es auch in den Kommunen der Beratung zum Asylverfahren.

·         Beratungsangebote sollten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip von Freien Trägern angeboten werden. Beratung erfordert auch das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitenden der Einrichtungen und Flüchtlingen, das Flüchtlinge aufgrund problematischer Erfahrungen mit staatlichen Stellen im Herkunftsland auch in Deutschland oftmals nicht aufbauen können. Daher sollte die Beratung von staatlichen Strukturen unabhängig sein.

·         Qualifizierte Beratung erfordert professionell ausgebildete und interkulturell geschulte Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit Kenntnissen im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht und über die wichtigsten Herkunftsländer. Dazu ist die Ausbildung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen anzupassen. Sie müssen mit zusätzlichen Dolmetscher/innen und Sprachmittler/innen in ausreichendem Maße ausgestattet sein, insofern sie nicht selbst über die jeweils erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Das Schweigegebot und der Grundsatz der Vertraulichkeit sowie andere datenschutzrechtliche Regelungen sind einzuhalten. Persönliche Beratung und Begleitung muss durch ausreichende und gut strukturierte Informationen unterstützt werden. Das Angebot sollte niedrigschwellig sein und aufsuchende Angebote beinhalten.

·         Die systematische Identifizierung, Begleitung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit besonderem Schutzbedarf ist sicherzustellen. Qualifizierte Sozialberatung muss Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge dabei unterstützen, ihren besonderen Schutzbedarf geltend zu machen und entsprechende Leistungen zu erhalten. Dazu nimmt sie Hinweise auf, erkennt ggf. besonderen Schutzbedarf und vermittelt an, den Schutzbedarfen entsprechende, spezialisierte Einrichtungen weiter.

·         Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Erziehungs- und Familienberatung, Kinderschutzberatung), der Gesundheitsversorgung oder der Behindertenhilfe müssen sich interkulturell weiter öffnen und das spezifische Wissen vertiefen, das für die kompetente Beratung von Flüchtlingen erforderlich ist: u.a. Wissen über ihre Lebensbedingungen, Wissen über Traumafolgen.



[1] Das DRK hält den Familiennachzug für einen wesentlichen Punkt einer gelingenden Integration. Gleichzeitig soll angesichts der hohen Flüchtlingszahlen zunächst die Versorgung der schon in Deutschland angekommenen Flüchtlinge Priorität haben.