BAGFW-Präsident Ulrich Lilie äußert sich zum Ergebnisbericht der Unabhängigen Kommission Gas und Wärme

Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Gas und Wärme zu einer schnellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Es ist jedoch dringend notwendig, dass die Entlastung sozial gerecht ausgestaltet wird und zielgenau die Menschen erreicht, die sie am dringendsten benötigen. Auch soziale Einrichtungen dürfen nicht vergessen werden.

Ulrich Lilie, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert sich zum Bericht der Unabhängigen Kommission Gas und Wärme:

„Die Explosion der Preise für Energie trifft die Menschen besonders hart, die am Existenzminimum leben und keine oder nur geringe finanzielle Reserven haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Gas und Wärme zu einer schnellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Es ist jedoch dringend notwendig, dass die Entlastung sozial gerecht ausgestaltet wird und zielgenau die Menschen erreicht, die sie am dringendsten benötigen. Appelle für energiesparendes Verhalten sind wichtig, helfen einkommensarmen Menschen allerdings nicht, wenn sie in schlecht isolierten Wohnungen leben oder das Geld für den neuen energieeffizienten Kühlschrank fehlt.

Die Freie Wohlfahrtspflege sorgt mit ihren Diensten und Einrichtungen dafür, dass Menschen auch in dieser herausfordernden Zeit die Hilfe und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Einrichtungen des gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitswesens, wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen, Beratungsstellen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung, geraten durch die Energiepreiskrise massiv unter Druck.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung, nach Maßgabe der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Gas und Wärme beabsichtigt, einen Hilfsfonds für die Sozialwirtschaft aufzusetzen. Dieser Hilfsfonds beschränkt sich jedoch auf Einrichtungen, die auf Bundesebene von Sozialversicherungsträgern refinanziert werden. Daher ist ergänzend eine Unterstützung für diejenigen sozialen Einrichtungen und Dienste, die aus Mitteln der Länder und der Kommunen refinanziert werden, dringend erforderlich.

Nicht gesichert sind derzeit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder, die Wohnungslosenhilfe, Frauenhäuser, Familienerholungsstätten, Schuldnerberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen, um nur einige zu nennen.

Wir begrüßen die Anstrengungen der Länder und Kommunen, die bereits an Hilfsprogrammen für die sozialen Dienstleister arbeiten. Das sind aber noch zu wenige. Alle Länder und Kommunen stehen in der Verantwortung die entstehenden Finanzierungslücken zu schließen, damit die sozialen Dienste und Einrichtungen weiterhin Menschen in bereits bestehenden und den zu erwartenden sozialen Notlagen der vor uns liegenden Monate zur Seite stehen können.“