Für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt Vorrang der #Gemeinnützigkeit – Anregung für ein Reformpaket

Die gemeinnützigen Organisationen des Dritten Sektors erbringen wesentliche und unverzichtbare Dienstleistungen in vielen Bereichen der Gesellschaft. Der staatlich vergebene Status der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass diese Organisationen im Interesse des Gemeinwohls handeln. Es läge daher nahe, diese Organisationen bevorzugt zu behandeln, wenn es um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben geht. Leider ist dies nicht der Fall. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für eine Vorrangstellung gemeinnütziger Organisationen in den Sozialgesetzbüchern, den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Kommunen und auf europäischer Ebene ein.