Gemeinsame Stellungnahme der BAGFW und des Frauenhauskoordinierung e.V.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)[1] und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bedanken sich für die Gelegenheit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (FamFG). Die von der Vorgängerregierung vorliegenden Reformvorschläge sind aufgegriffen und in vielen Punkten überarbeitet worden. Dabei sind erfreulicherweise auch Kritikpunkte von Verbänden berücksichtigt worden, die sich mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt befassen. Die Gebote aus der Istanbul-Konvention (IK)[2], der EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt[3] und die Feststellungen aus dem GREVIO-Bericht sowie die Anforderungen aus der Kinderrechtekonvention haben Eingang gefunden.

FHK und BAGFW nehmen Stellung aus der Perspektive gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder und bezieht sich dabei vorrangig auf das Sorge- und Umgangsrecht sowie Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und kindgerechte Verfahren. 


[1] Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband e. V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.

[2] Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

[3] Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401385