Inhaltliche und finanzielle Anforderungen an die Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds post 2020

Die BAGFW hat bereits im Juni 2016 ein umfassendes Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2021-2027 vorgelegt, welches Eingang in den Diskurs über die Debatte zur Ausrichtung der ESI-Fonds nach 2020 gefunden hat.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat bereits im Juni 2016 ein umfassendes Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2021-2027[1] vorgelegt, welches in Fachkreisen auf europäischer und nationaler Ebene Eingang in den Diskurs über die Debatte zur Ausrichtung der ESI-Fonds nach 2020 gefunden hat.

Da die Diskussion mittlerweile auf der Grundlage der Halbzeitbewertungen einzelner Fonds, verschiedener Positionspapiere und Berichte sowie den haushaltspolitischen Entwicklungen in der EU weiter fortgeschritten ist (im Mai 2018 ist die Vorlage des MFR-Entwurfes für die Zeit 2021-2027 vorgesehen), hat auch die BAGFW ihre Position geschärft. Zusätzlich zu den im Eckpunktepapier dargelegten Grundsätzen setzt sich die BAGFW für folgende inhaltliche und finanzielle Änderungen an den ESI-Fonds ein:

Finanzielle und inhaltliche Anforderungen:

·         Angemessene Finanzausstattung: Trotz des Ausscheidens des Nettozahlers Großbritannien und neuen Prioritäten wie der gemeinsame Verteidigungsfonds und die äußere Sicherheit der EU muss die EU-Kohäsionspolitik angemessen finanziert werden, damit die wirtschaftliche Entwicklung der EU mit sozialem Fortschritt für alle Bürgerinnen und Bürger Europas sichtbar verbunden wird.  Insbesondere der ESF ist für den sozialen Zusammenhalt Europas und damit die Akzeptanz der EU in der Bevölkerung unerlässlich. ESF-Gelder kommen direkt bei denjenigen an, die Hilfe am nötigsten haben. Es darf daher zu keiner Kürzung von ESF-Geldern kommen. Weiterhin müssen mindestens 25 Prozent der Gelder der Strukturfonds in den ESF und mindestens 20 Prozent innerhalb des ESF für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung ausgegeben werden.

·         Förderung aller Regionen: Die Gelder der ESI-Fonds bringen Europa zu den Bürgerinnen und Bürgern und tragen zu einer europaweiten Konvergenz nach oben bei. Um den Zusammenhalt Europas zu stärken und Neidgefühle nicht zuzulassen, müssen weiterhin alle Regionen von einer EU-Förderung profitieren. Zur Zuteilung der Mittel auf die Nationalstaaten und Regionen sollte weiterhin das BIP ausschlaggebend sein. Neue Kriterien und soziale Indikatoren aus dem sozialpolitischen Scoreboard, wie z.B. die demografische Entwicklung, Arbeitslosigkeit, Migration und Verbesserung der digitalen Kompetenzen können zusätzlich berücksichtigt werden.

·         Planungssicherheit: Die nächste Programmgeneration muss frühzeitig vorbereitet werden, so dass eine Förderlücke für die Träger und Projekte vermieden wird. Insbesondere KMU’s in der Sozialwirtschaft können keine längere Zwischenfinanzierung aus eigenen Mitteln leisten und müssten schlimmstenfalls eingearbeitetes Personal entlassen. Die BAGFW setzt sich deshalb dafür ein, den MFR und die ESI-Fonds parallel zu verhandeln und die Verhandlungen vor den Wahlen des Europaparlamentes 2019 abzuschließen. Um die Planungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig Spielraum für strategische und finanzielle Anpassungen zu erleichtern, spricht sich die BAGFW für eine angemessene MFR-Länge aus (wie bisher 7 Jahre oder 5+5 Jahre, mit einer ausführlichen Halbzeitrevision nach 5 Jahren).

·         Strategische Grundlage: Die EU-Fördermittel sollten sich inhaltlich daran ausrichten, die Europäische Säule sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Das sozialpolitische Scoreboard identifiziert dafür relevante soziale Indikatoren.

·         Europäischen Mehrwert: Die BAGFW begrüßt, dass die EU-Förderung noch stärker an ihrem Europäischen Mehrwert ausgerichtet wird. Allerdings muss dieser klar definiert werden: Der Europäische Mehrwert besteht darin, mit neuen Ideen und gezielten Lösungen auf neu auftretende und alte eingesessene Probleme zu reagieren. Es geht um die Schaffung eines Raums für Experimente. Das Prinzip der Zusätzlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, der ESF darf keine nationalen Pflichtaufgaben substituieren. Erfolgreiche Ideen und Erfolg versprechende Lösungen sollten ausgebaut und verstetigt werden, um auch in anderen Mitgliedstaaten durch transnationale Zusammenarbeit transferiert werden zu können. Der Europäische Mehrwert ist deshalb nicht rein finanziell zu verstehen, sondern erfordert auch eine Ausrichtung der EU-Förderung an gemeinsamen Werten wie Solidarität.

 

Vereinfachung der ESI-Fonds

·         Konsequente Anwendung des Partnerschaftsprinzips: Um die regionalen und sektoralen Interessen bei der Umsetzung der ESI-Fonds besser zur Geltung kommen zu lassen und die Akzeptanz der EU-Förderung zu stärken, hat sich die Beteiligung der Partner in der Förderperiode 2014-2020 bewährt.  Deshalb ist das Partnerschaftsprinzip in allen Phasen des Programmzyklus EU-weit zu stärken und umzusetzen. Bei der Genehmigung der Operationellen Programme und deren Evaluation soll die Kommission die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips in jedem Mitgliedstaat qualitativ prüfen.

·         Anerkennung nationaler Prüfungen: Bei entsprechenden mitgliedstaatlichen Voraussetzungen sollten die Prüfungen der nationalen Behörden von der EU anerkannt werden. Dies verhindert, dass Träger von mehreren Ebenen geprüft werden und erhöht das Vertrauen in die Mitgliedstaaten. Die BAGFW unterstützt die Forderung, für kleinere Beträge De-Minimis-Regeln einzuführen. Im Rahmen der Beihilferelevanz von einzelnen ESF-Programmelementen sollten weiterhin die beihilferechtlichen Regelungen der aktuellen AGVO gelten, die Fördersätze für KMU aber nach oben angepasst und eine verbindliche Einbringung von privaten Eigenmitteln an der Projektfinanzierung gestrichen werden. Einmal designierte Verwaltungs- und Prüfsysteme müssen für die nächste Förderperiode nicht nochmals überprüft werden.

·         Deutlich reduzierte und flexible Indikatorik: Die überbordende Datenerfassung in der aktuellen Förderperiode ist insbesondere für kleinere Träger nicht zu leisten und unterhöhlt die Leistungsfähigkeit des ESF. Die Anzahl der zu erhebenden Daten muss dringend verringert werden. Um eine aussagefähige Evaluation der Programme durchführen zu können, schlägt die BAGFW für den ESF ein System flexibler Indikatoren vor: Ein Set an Basis-Output-Indikatoren (Alterskohorte, Geschlecht, Erwerbstätigkeit, Bildungsniveau) wird für alle Teilnehmenden erfasst. Zusätzlich können von den Mitgliedstaaten pro Investitionspriorität in begrenztem Umfang weitere teilnehmerbezogene Indikatoren (weitere Output-Indikatoren und / oder Ergebnisindikatoren) erhoben werden. Diese zusätzlichen Indikatoren müssen zwischen Vertreter/innen der Zielgruppen, den Projektträgern und dem Zuwendungsgeber ausgehandelt werden. Die Projektträger können die erhobenen Daten kumulativ in die IT-Systeme eintragen. Den Zuwendungsgebern steht es frei, zusätzlich eigene qualitative Evaluationen durchzuführen.

·         Vereinfachte Kostenoptionen: Vereinfachte Kostenoptionen, die sich bewährt haben, sollen beibehalten werden (z.B. Pauschalierung, Gesamtprojektpauschalen). Bei der Berechnung von Personalkostenpauschalen muss sichergestellt werden, dass auch zukünftige Tarifsteigerungen oder Krankheitstage berücksichtigt werden. Pauschalen, die sich nur auf die Erreichung bestimmter Ergebnisse beziehen, stehen dem Innovations- und Experimentiercharakter des ESF entgegen, können zu Creaming-Out-Effekten führen und bereiten neue Probleme in der Wirkungsmessung. Sie sind deshalb im ESF abzulehnen.

·         Fondsübergreifende Ansätze: Aufgrund ihrer Erfahrungen u.a. in den Begleitausschüssen des ESF und des EHAP ist die BAGFW der Meinung, dass insbesondere diese beiden Fonds effektiver genutzt werden könnten, wenn fondsübergreifende Ansätze z.B. bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Integration durch den Aufbau von Förderketten ermöglicht werden. Der Vorschlag eines „Humankapitalfonds“ oder „ESF+“, der ESF und EHAP strategisch miteinander verbindet, wird daher von der BAGFW begrüßt. Die bisherigen Inkonsistenzen bei der Förderung von benachteiligten Personengruppen könnten durch einen solchen fondsübergreifenden Ansatz aufgebrochen werden.

Die BAGFW möchte zu dem Vorschlag eines ESF+ folgende zusätzliche Anmerkungen machen:

o   Die BAGFW begrüßt, dass sich der ESF+ inhaltlich an der Europäischen Säule sozialer Rechte orientiert und dazu beiträgt, die sozialen Rechte in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen.

o   Die Aufgabenzuschreibung des ESF+ - Investitionen in Menschen und Unterstützung von (politischen) Experimenten - wird von der BAGFW unterstützt. Eine Ausrichtung der ESI-Fonds auf politische Reformen, wie in dem Verordnungs-Vorschlag der EU-Kommission vom 06.12.2017[2] im Hinblick auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten dargelegt, wird von der BAGFW kritisch gesehen. Die dort aufgezählten „Reformen der Produkt- und Arbeitsmärkte, Steuerreformen, der Ausbau von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung“ sind vorab oder parallel zur Umsetzung der ESI-Fonds von den Mitgliedstaaten zu realisieren und dürfen nicht mit dem Grundanliegen der sozialen Kohäsion vermengt bzw. die dafür vorgesehenen Mittel von den ESI-Fonds abgezogen werden.

  • ESF+ sollte unter den Vorgaben der horizontalen Verordnung für alle ESI-Fonds und Teil der Kohäsionspolitik bleiben.
  • Die Operationellen Programme sollten verschlankt und auf das Wesentliche begrenzt werden. Die in der Partnerschaftsvereinbarung beschriebenen strategischen Informationen können in das Nationale Reformprogramm übernommen werden, solange die Beteiligung aller Partner sichergestellt ist.
  • Die beiden Förderprogramme ESF und EHAP müssen auch innerhalb eines ESF+ ihre eigenen Förderlogiken soweit als möglich beibehalten: keine Erhöhung der Kofinanzierungsrate, Beibehaltung der programmspezifischen Indikatorik, aber auch z.B. Verringerung der Indikatoren im ESF.
  • Das Partnerschaftsprinzip muss beibehalten und so ausgestaltet werden, dass sich alle interessierten Partner am Planungs- und Durchführungsprozess des ESF+ beteiligen können. Der Kapazitätsaufbau in den Partnerorganisationen muss angemessen finanziert werden.
  • Die Finanzmittel müssen nach einem vorher festgelegten Mindestanteil (Prozentsatz) auf ESF und EHAP verteilt werden.
  • Wird durch den ESF+ auch der EHAP Bestandteil der Kohäsionspolitik, dann sollte der Anteil der begleitenden Maßnahmen zur sozialen Inklusion im OP I (Nahrungsmittelhilfe) im EHAP erhöht werden. Fünf Prozent sind im Kontext einer sozialen Aufwärtskonvergenz in der Kohäsionspolitik zu wenig.

 

Kontakt:

Lisa Schüler
E-Mail: <link>lisa.schueler@caritas.de                                                                            

Andreas Bartels
E-Mail: <link>andreas.bartels@awo.org

 

 

[1] Abrufbar unter www.bagfw.de/europa/veroeffentlichungen/detail/article/eckpunkte-der-bagfw-zur-weiterentwicklung-des-eu-haushaltes-und-der-europaeischen-struktur-und-inv-1/

[2] COM(2017)826 final: <link https: ec.europa.eu info sites files economy-finance com_826_de.pdf>ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/com_826_de.pdf